Drucksache - 1545/IV (neu)  

 
 
Betreff: Nutzungskonflikt Schlachtensee / Krumme Lanke einer rechtmäßigen Lösung zuführen
Status:öffentlichAktenzeichen:1046
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Hippe, Fischer
2. Köhne/Schellenberg
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
13.01.2016 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung Empfehlung
18.02.2016 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 04.01.2016
2. BE UmTief vom 18.02.2016
3. Beitritt GRÜNE vom 15.03.2016
4. Beschluss vom 16.03.2016

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  1. folgende Regelung formgerecht unter Einhaltung aller Rechtmäßigkeitskriterien zu treffen:
    Hunde dürfen auf dem Uferweg rund um den Schlachtensee und die Krumme Lanke, soweit dieser der bezirklichen Zuständigkeit unterliegt, sowie der zu den Seen hin anschließenden Fläche nicht mitgeführt werden. Ausgenommen ist die Brücke am östlichen Ende der Krummen Lanke nebst kürzester Zuwegung.
    Vom 15.10. bis zum 15.04. dürfen Hunde auf dem Weg an der Leine mitgeführt werden.

 

  1. mit Inkrafttreten der Regelung den Beschluss Nr. 171 der Bezirksverordnetenversammlung endlich umzusetzen.

 

  1. nach einem Jahr der wirksamen Umsetzung der Regelung und des Beschlusses Nr. 171 die Wirkung, insbesondere mit Bezug auf die Maßnahmen, wie im Beschluss genannt, diese zu evaluieren.

 

  1. bei den zuständigen Stellen für die nicht bezirklicher Verwaltung unterliegenden Seeseiten eine analoge Regelung anzuregen.

 

Begründung:

 

Nachdem sich die vom Bezirksamt getroffene Regelung zur Benutzung des Uferweges als rechtswidrig erwiesen hat, ist der bestehende Nutzungskonflikt zwischen hundeausführenden und nicht hundeausführenden Personen einfach, zweckmäßig und rechtmäßig zu lösen, insbesondere soll eine klare praktische Anwendung ermöglicht werden, dies schließt komplizierte Regelungen, die schwierig zu erfassen sind oder in der Anwendung gar Nachdenken erfordern, aus, Hinweisschilder sollen daher am Uferweg aufgestellt sein und nur den Text enthalten

Der Aufenthalt von Hunden auf dem Uferweg und der Fläche zwischen dem Uferweg und dem See ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet wird.

Im Zeitraum 15. Oktober bis 15. April dürfen Hunde an einer bis zu 2 Meter langen Leine auf dem Uferweg mitgeführt werden“.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 4. Januar 2016

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

H i p p e              F i s c h e r

 

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Der Antrag wurde am 18.02.2016 in der 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und bei einer Abstimmung mit 9 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

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In der 97. Sitzung des Ältestenrats am 15.03.2016 ist die GRÜNE-Fraktion dem Antrag beigetreten.

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

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Die BVV hat in ihrer 48. Sitzung am 16.03.2016 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  1. folgende Regelung formgerecht unter Einhaltung aller Rechtmäßigkeitskriterien zu treffen:
    Hunde dürfen auf dem Uferweg rund um den Schlachtensee und die Krumme Lanke, soweit dieser der bezirklichen Zuständigkeit unterliegt, sowie der zu den Seen hin anschließenden Fläche nicht mitgeführt werden. Ausgenommen ist die Brücke am östlichen Ende der Krummen Lanke nebst kürzester Zuwegung.
    Vom 15.10. bis zum 15.04. dürfen Hunde auf dem Weg an der Leine mitgeführt werden.

 

  1. mit Inkrafttreten der Regelung den Beschluss Nr. 171 der Bezirksverordnetenversammlung endlich umzusetzen.

 

  1. nach einem Jahr der wirksamen Umsetzung der Regelung und des Beschlusses Nr. 171 die Wirkung, insbesondere mit Bezug auf die Maßnahmen, wie im Beschluss genannt, diese zu evaluieren.

 

  1. bei den zuständigen Stellen für die nicht bezirklicher Verwaltung unterliegenden Seeseiten eine analoge Regelung anzuregen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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