Drucksache - 1545/IV (neu)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht,
Begründung:
Nachdem sich die vom Bezirksamt getroffene Regelung zur Benutzung des Uferweges als rechtswidrig erwiesen hat, ist der bestehende Nutzungskonflikt zwischen hundeausführenden und nicht hundeausführenden Personen einfach, zweckmäßig und rechtmäßig zu lösen, insbesondere soll eine klare praktische Anwendung ermöglicht werden, dies schließt komplizierte Regelungen, die schwierig zu erfassen sind oder in der Anwendung gar Nachdenken erfordern, aus, Hinweisschilder sollen daher am Uferweg aufgestellt sein und nur den Text enthalten „Der Aufenthalt von Hunden auf dem Uferweg und der Fläche zwischen dem Uferweg und dem See ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet wird. Im Zeitraum 15. Oktober bis 15. April dürfen Hunde an einer bis zu 2 Meter langen Leine auf dem Uferweg mitgeführt werden“.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 4. Januar 2016
Für die Fraktion der CDU
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Der Antrag wurde am 18.02.2016 in der 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und bei einer Abstimmung mit 9 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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In der 97. Sitzung des Ältestenrats am 15.03.2016 ist die GRÜNE-Fraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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Die BVV hat in ihrer 48. Sitzung am 16.03.2016 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht,
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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