Drucksache - 1134/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, auf dem Teilstück der Lauenburger Straße am Lauenburger Platz eine Spielstraße einzurichten und für die KfZ zu sperren.
Der Bereich soll mit dem Verkehrsverbotszeichen 250 und dem Zusatzzeichen 1010-10 (Kinder dürfen spielen) versehen werden.
Begründung:
Die Kinder sind weiterhin durch die zu schnell fahrenden Autos gefährdet.
Mit Antrag vom 11. Juni 2012 wurde bereits das Bezirksamt gebeten, dieses Teilstück ganz für den Durchgangsverkehr zu schließen. Der zuständige Kontaktbereichsbeamte wurde seinerzeit im Verkehrsausschuss gehört und konnte bestätigen, dass es zu massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen vor Ort kommt. Vom Ausschuss vorgeschlagene Maßnahmen der Verkehrsberuhigung konnten seitens des Bezirksamtes nicht umsetzt werden, jedoch entschloss sich das Bezirksamt, an dieser Stelle zeitweise sogenannte Dialog-Displays aufzustellen.
Nach dem Abbau der Dialog-Displays wurde in der Beantwortung der schriftlichen Anfrage des BV Martin Kromm (Sch.A. 151/IV – Antwortschreiben vom 13. Oktober 2014) bestätigt, dass es dort zu erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt. Als Spitzenwert aus beiden Richtungen wurde eine Geschwindigkeit von 61 km/h ermittelt, obwohl dort Schrittgeschwindigkeit (ca. 7 km/h) vorgeschrieben ist.
Mit der Einrichtung einer Spielstraße könnte den Bedenken des Bezirksamts entgegnet werden, dass durch bauliche Profileinschränkungen eine Verkehrsgefährdung verursacht würde (Vorlage zur Kenntnisnahme vom 04.06.2013 zur Drs. 253/IV). Einsatzfahrzeuge könnten auch weiterhin ungehindert diesen Bereich passieren.
Eine Ausnahmegenehmigung durch entsprechende Beschilderung könnte auch dem Bücherbus erteilt werden, obwohl diesem die Umfahrung des Lauenburger Platzes an dieser Stelle durchaus zumutbar wäre. Während der Baumaßnahme gab es jedenfalls keinerlei Probleme, den Platz zu umfahren.
Ferner ist auch bei einem ggf. zu betreibenden straßenrechtlichen Einziehungsverfahren nicht mit einer Vielzahl von Einsprüchen zu rechnen, da lediglich das Grundstück der Sachsenwald-Schule an dieses Teilstück der Lauenburger Straße angrenzt. Auf der anderen Seite befinden sich ein Spielplatz und ein kleiner Park mit einem künstlich angelegten See.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 01. Dezember 2014
Für die SPD-Fraktion
Buchta Kromm
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Der Antrag wurde am 03.03.2015 in der 33. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und wie folgt geändert:
"Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob auf dem Teilstück der Lauenburger Straße am Lauenburger Platz eine für den motorisierten Durchgangsverkehr gesperrte Spielstraße eingerichtet werden kann.
Weiterhin soll geprüft werden, ob der Bereich mit dem Verkehrsverbotszeichen 260 versehen werden kann.
Dem Ausschuss ist bis zur Mai-Sitzung zu berichten."
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Wilhelm Stellv. Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 36. Sitzung am 18.03.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob auf dem Teilstück der Lauenburger Straße am Lauenburger Platz eine für den motorisierten Durchgangsverkehr gesperrte Spielstraße eingerichtet werden kann.
Weiterhin soll geprüft werden, ob der Bereich mit dem Verkehrsverbotszeichen 260 versehen werden kann.
Dem Ausschuss ist bis zur Mai-Sitzung zu berichten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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