Drucksache - 1129/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, festzulegen, dass der Bebauungsplan für das als „Parks Range“ bezeichnete Gelände in Lichterfelde-Süd – derzeit im Eigentum der GROTH–Gruppe – die Gesamtfläche, also die bebaubare Fläche (ca. 39 ha) und die voraussichtlich nicht bebaubare Fläche (ca. 57 ha) umfasst.
Begründung:
Das gesamte Gelände „Parks Range“ ist mit einem einheitlichen Bebauungsplan zu erfassen, um der BVV die Planungshoheit des Bezirkes und deren Beteiligungs- und Kontrollrechte zu wahren und zu sichern.
Die BVV hat als Plangeber kein Interesse daran, Teile der Fläche als unbeplanten Außenbereich stehen zu lassen, sondern beabsichtigt ein planerisches Gesamtkonzept für die beiden Teilflächen von „Parks Range“ unter Einbeziehung und Berücksichtigung der Wechselwirkungen insbesondere mit der Thermometer-Siedlung, der Woltmann-Siedlung und anderer angrenzender Bereiche zu verwirklichen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 01. Dezember 2014
Für die SPD-Fraktion
Buchta Semler
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Der Antrag wurde am 19.02.2015 in der 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten. Der Betreff wurde geändert von „Einheitlicher B-Plan für das gesamte Gelände "Parks Range" in „Einheitlicher B-Plan für das gesamte Gelände "Parks Range“ und die Flächen bis zu den angrenzenden Straßen.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag mit 5 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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Der Antrag wurde am 14.04.2015 in der 40. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 37. Sitzung am 22.04.2015 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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