Drucksache - 1074/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Parkplätze am Steglitzer Damm 13-21, 23-29 und 31-39 einer Parkraumbewirtschaftung mit einer freien halben Stunde Parkzeit zugeführt werden können.
Begründung:
Der Antragsteller ist mit den Geschäftsleuten hierüber seit einem Jahr in Gesprächen, um das Für und Wider abzuwägen. Die Mehrzahl der Geschäftsleute würde einer Parkraumbewirtschaftung mit einer halben Stunde freiem Parken zustimmen. Viele Fahrzeuge werden über Tage und Wochen dort abgestellt. Damit wird Parkraum genommen. Mit dieser Neuregelung wird die örtliche Wirtschaft belebt.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 6. Oktober 2014
Für die Fraktion der CDU
H i p p e F i s c h e r
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Der Antrag wurde am 28.10.2014 in der 30. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Parkplätze am Steglitzer Damm 13-21, 23-29 und 31-39 einer Parkscheibenregelung oder einer Parkraumbewirtschaftung mit einer freien halben Stunde Parkzeit während der Geschäftszeiten zugeführt werden können.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 1 Enthaltung angenommen.
Die GRÜNE-Fraktion ist dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Köhne Ausschussvorsitzender
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung wurde am 27.11.2014 in der 43. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 1 Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 33. Sitzung am 10.12.2014 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Parkplätze am Steglitzer Damm 13-21, 23-29 und 31-39 einer Parkscheibenregelung oder einer Parkraumbewirtschaftung mit einer freien halben Stunde Parkzeit während der Geschäftszeiten zugeführt werden können.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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