Drucksache - 0852/IV
Die BVV möge beschließen:
Der Ausschuss für Geschäftsordnung heißt fürderhin Ausschuss für Geschäftsordnung und Bürgerbeteiligung. Soweit der Ältestenrat bzw. die Bezirksverordnetenversammlung dem Ausschuss einen Antrag zur Bürgerbeteiligung zuweist, findet dessen Beratung öffentlich statt.
Begründung:
Im Laufe der Wahlperiode wurden immer wieder Anträge zu Belangen der Bürgerbeteiligung und Transparenz gestellt. Es war oft nicht eindeutig klar, welcher Ausschuss dafür zuständig ist. Mit dieser klaren Zuständigkeit würde dieses Problem behoben. Des Weiteren könnten in diesem Ausschuss diejenigen Bezirksverordneten, die ein besonderes Interesse an diesen Themen haben, Mitglied werden. Somit würden die entsprechenden Anträge tatsächlich an Fachleute überwiesen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.02.2014
Für die Fraktion GRÜNE
Köhne Stahr
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Der Antrag wurde am 14.05.2014 in der 9. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 7 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Fengler Stellv. Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 29. Sitzung am 18.06.2014 beschlossen:
Der Ausschuss für Geschäftsordnung heißt fürderhin Ausschuss für Geschäftsordnung und Bürgerbeteiligung. Soweit der Ältestenrat bzw. die Bezirksverordnetenversammlung dem Ausschuss einen Antrag zur Bürgerbeteiligung zuweist, findet dessen Beratung öffentlich statt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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