Drucksache - 0832/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass für den Stadtraum südlich Réaumurstraße / Landweg zwischen Fernbahntrasse, Osdorfer Straße und Stadtgrenze folgendes Essential in einer Neufassung des Flächennutzungsplanes, in einem Grünflächen- und Bebauungsplan sowie in einem Städtebaulichen Vertrag festgeschrieben wird: Mindestens 57 ha der Gesamtfläche sind als Naturschutz- und Naherholungsgebiet auszuweisen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. Februar 2014
Für die SPD-Fraktion
Buchta Semler
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Der Antrag wurde vom Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung in seiner 24. Sitzung am 22.05.2014 beraten.
Bei einer Abstimmung wurde entsprechend § 34 der Geschäftsordnung mit 10 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung beschlossen, bezüglich des Antrags zur Tagesordnung überzugehen.
Dem federführenden Ausschuss wird empfohlen, bezüglich des Antrags zur Tagesordnung überzugehen.
Dr. Kersten Stellv. Ausschussvorsitzende
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Der Antrag wurde vom Stadtplanungsausschuss in seiner 32. Sitzung am 08.07.2014 beraten.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag auf Nichtbefassung mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Nichtbefassung mit dem Antrag empfohlen.
Nachtrag des Ausschussvorsitzenden:
Der Antrag wurde zwar als „Antrag auf Nichtbefassung“ gestellt; gemeint und allseits verstanden wurde er entsprechend § 34 (1) der Geschäftsordnung als Antrag auf Übergang zur Tagesordnung. Dementsprechend lautet die korrekte Beschlussempfehlung:
Der Bezirksverordnetenversammlung wird empfohlen, bezüglich des Antrags zur Tagesordnung überzugehen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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In ihrer 30. Sitzung vom 17.09.2014 hat die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen, bezüglich dieses Antrags zur Tagesordnung überzugehen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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