Drucksache - 0147/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, das Befahren der Hans-Sachs-Straße vom S-Bahnhof Lichterfelde-West Richtung Drakestraße für den Radverkehr zu ermöglichen. An der Einmündung zur Drakestraße sollte mit Zeichen 209 das rechts Abbiegen für den Radverkehr in die Drakestraße vorgeschrieben werden.
Begründung:
Der S-Bahnhof Lichterfelde-West ist ein beliebtes Ziel für Bike & Ride. Das Wegfahren mit dem Fahrrad vom S-Bahnhof in Richtung Drakestraße ist bislang nur über den Hans-Sachs-Platz und die Curtiusstraße möglich, die beide aufgrund des äußerst unebenen Reihensteinpflasters mit dem Fahrrad sehr schlecht zu befahren sind. Die Hans-Sachs-Straße bietet dazu eine komfortable Möglichkeit, denn sie weist mit etwa 5,5 m eine ausreichende Breite auf, um eine Öffnung für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenrichtung zu ermöglichen. Das Rechtsabbiegen in die Drakestraße ist aufgrund der an dieser Stelle vorhandenen Aufweitung der Drakestraße auf zwei Fahrstreifen leicht möglich.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 14. März 2012
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Der Antrag wurde am 03.04.2012 in der 5. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob das Befahren der Hans-Sachs-Straße vom S-Bahnhof Lichterfelde-West Richtung Drakestraße für den Radverkehr ermöglicht werden kann. An der Einmündung zur Drakestraße sollte dann mit Zeichen 209 das rechts Abbiegen für den Radverkehr in die Drakestraße vorgeschrieben werden.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 10 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annnahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Wilhelm Stellv. Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 7. Sitzung am 25.04.2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob das Befahren der Hans-Sachs-Straße vom S-Bahnhof Lichterfelde-West Richtung Drakestraße für den Radverkehr ermöglicht werden kann. An der Einmündung zur Drakestraße sollte dann mit Zeichen 209 das rechts Abbiegen für den Radverkehr in die Drakestraße vorgeschrieben werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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