Drucksache - 1870/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Curtiusstraße und seinen angrenzenden Straßen die Schilder der Tempobegrenzung so deutlich aufgestellt werden, dass sie auch von den Autofahrern gesehen werden. Außerdem ist zu prüfen, ob die Verkehrszeichen nicht auf der Fahrbahnfläche aufgetragen werden können.
Begründung:
BürgerInnen der Curtiusstraße und angrenzender Straßen haben angemerkt, dass die dort geltende Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 häufig nicht eingehalten wird und dies auch damit begründet, dass diese Schilder oft einfach übersehen werden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 3.4.2011
Für die Fraktion GRÜNE
Markl-Vieto Köhne
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Der Antrag wurde am 03.05.2011 in der 53. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Verkehrszeichen in der Curtiusstraße zur Tempobegrenzung auf der Fahrbahnfläche aufgetragen werden können.“
Begründung: Unverändert.
Außerdem wurde der Betreff geändert von „Schilder der Tempobegrenzung in der Curtiusstraße sichtbarer machen“ in „Schilder der Tempobegrenzung in der Curtiusstraße auf die Fahrbahn!“.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 11 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 1 Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Köhne Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 49. Sitzung am 18.05.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Verkehrszeichen in der Curtiusstraße zur Tempobegrenzung auf der Fahrbahnfläche aufgetragen werden können.
Rögner-Francke BVVorsteher
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