Drucksache - 1870/III  

 
 
Betreff: Schilder der Tempobegrenzung in der Curtiusstraße auf die Fahrbahn!
Status:öffentlichAktenzeichen:1228
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Markl-Vieto, Köhne 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
13.04.2011 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr Empfehlung
03.05.2011 
53. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.05.2011 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 03.04.2011
BE WiVerk vom 03.05.2011
Beschluss vom 18.05.2011
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 04.07.2023

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Curtiusstraße und seinen angrenzenden Straßen die Schilder der Tempobegrenzung so deutlich aufgestellt werden, dass sie auch von den Autofahrern gesehen werden. Außerdem ist zu prüfen, ob die Verkehrszeichen nicht auf der Fahrbahnfläche aufgetragen werden können.

 

Begründung:

 

BürgerInnen der Curtiusstraße und angrenzender Straßen haben angemerkt, dass die dort geltende Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 häufig nicht eingehalten wird und dies auch damit begründet, dass diese Schilder oft einfach übersehen werden.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 3.4.2011

 

 

Für die Fraktion GRÜNE

 

 

Markl-Vieto    Köhne

 

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Der Antrag wurde am 03.05.2011 in der 53. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Verkehrszeichen in der Curtiusstraße zur Tempobegrenzung auf der Fahrbahnfläche aufgetragen werden können.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Außerdem wurde der Betreff geändert von „Schilder der Tempobegrenzung in der Curtiusstraße sichtbarer machen“ in „Schilder der Tempobegrenzung in der Curtiusstraße auf die Fahrbahn!“.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 11 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 1 Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Köhne

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 49. Sitzung am 18.05.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Verkehrszeichen in der Curtiusstraße zur Tempobegrenzung auf der Fahrbahnfläche aufgetragen werden können.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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