Drucksache - 1659/III (neu)  

 
 
Betreff: Anmeldungen für die Investitionsplanung 2011 bis 2015
Status:öffentlichAktenzeichen:1117
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.11.2010 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
02.12.2010 
54. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
06.01.2011 
55. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.01.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 02.11.2010
Anlage zur Ursprungsvorlage vom 02.11.2010 (Anmeldungen 2011 - 2015)
Ersetzungsvorlage vom 05.01.2011
Anlage zur Ersetzungsvorlage vom 05.01.2011 (Anmeldungen 2011 - 2015)
BE Haushalt vom 06.01.2011
Beschluss vom 19.01.2011

1

 

Die Ursprungsvorlage des Bezirksamts vom 02.11.2010 (Drs. Nr. 1659/III) wurde durch die folgende Vorlage zur Beschlussfassung vom 05.01.2011 (Drs. Nr. 1659/III (neu)) ersetzt:

 

 

 

1.              Gegenstand der Vorlage:              Anmeldungen für die Investitionsplanung 2011 bis 2015

 

2.              Berichterstatter:              Bezirksbürgermeister Kopp

 

3.              Beschlussentwurf:              Den vom Bezirksamt vorgelegten Anmeldungen für die Investitionsplanung 2011 bis 2015 wird zugestimmt.

 

4.              Begründung:

 

Nach Nr. 1.6 AV § 31 LHO haben die Bezirke der Senatsverwaltung für Finanzen Anmeldungen zur Investitionsplanung einzureichen. Das beigefügte Druckstück stellt die fortgeschriebene Investitionsplanung 2011 bis 2015 zur Beratung und Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung dar. Im Rahmen der Fortschreibung wurden die mit dem Aufstellungsrundschreiben 2012/2013 (AR 12/13) übermittelte Zuweisungssumme für Investitionen sowie die Ist-Zahlen 2010 eingearbeitet.

 

Bezüglich der aus der Pauschalen Zuweisung zu finanzierenden Baumaßnahmen enthält das beigefügte Druckstück - neben der Anpassung von Raten an den jeweiligen aktuellen Planungsstand bzw. tatsächlichen Baufortschritt sowie neben der Berücksichtigung neuer Gesamtkosten und aktualisierter Finanzierungsdarstellungen - auch 12 Neuanmeldungen, von denen 4 Maßnahmen dem Grün- und Sportflächenbereich und 8 Maßnahmen dem Hochbau zuzuordnen sind. Die vorgenannten Neuanmeldungen beinhalten ein Investitionsvolumen von 23,2 Mio. €.

 

Bei den Neuanmeldungen musste ein Balanceakt - zwischen Prioritätensetzungen für die einzelnen Maßnahmen einerseits und andererseits einer halbwegs realistischen Ratenbildung unter Einhaltung der voraussichtlichen Jahresraten, der Berücksichtigung der bereits in der Investitionsplanung befindlichen Maßnahmen und der Beibehaltung einer gewissen Reserve - vollzogen werden. Dies war nur möglich, indem bei vier größeren Bauvorhaben 3 bzw. 4 Jahresraten in die Investitionsplanung eingestellt wurden. Da es jedoch in der Vergangenheit oftmals zu bauseitigen Verzögerungen beim „ersten Spatenstich“ (Probleme bei Vorplanung, Ausschreibung, BPU-Erstellung), bzw. im Umkehrschluss zu politischen Willensbildungen kam, die ein Vorziehen von Maßnahmen wünschenswert erschienen ließen, ist durch diese Vorgehensweise sogar ein flexibler und effektiver Bauablauf innerhalb der jeweiligen Jahresschiene möglich.

Durch diese Flexibilität kann -bezüglich der Finanzierung- zugesagt werden, dass alle Baumaßnahmen der Zweckzuweisung innerhalb von maximal 2 Jahren ausfinanziert werden können.

 

Bei der Darstellung in der Spalte „Rest ab 2016“ handelt es sich um Ausfinanzierungsraten, wenn sie im Zusammenhang mit Ansätzen des Hj. 2015 stehen. In allen anderen Fällen handelt es sich um technische Raten, bei denen die Finanzierung in der Haushaltswirtschaft 2011 erfolgen soll, bzw. in der Haushaltswirtschaft 2010 erfolgt ist. Die technischen Raten dienen zur Darstellung der anerkannten Kosten lt. BPU bzw. Ergänzungsunterlagen in der Spalte „Gesamtfinanzierung“.

 

Durch die um 270.000€ geringer ausgefallene Pauschale Zuweisung für Investitionen musste auf eine Ansatzbildung im Einzelplan 59 bei 59 50/719 01 (Pauschale Zuweisungen für Investitionen) in den Jahren 2012 bis 2015 verzichtet werden.

 

Das Bezirksamt ist sich darüber im klaren, dass es sich bei den Ansätzen der Pauschalen Zuweisungen für Investitionen um den sogenannten „Tropfen auf dem heißen Stein“ handelt, wollte jedoch mit der Vielzahl der Neuanmeldungen einen arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkt im Bereich des Baugewerbes setzen. Für angekündigte Konjunkturprogramme kann bei Bedarf eine ggf. zu erbringende Eigenbeteiligung aus nicht verbrauchten Beträgen aus der Rücklage der pauschalen Zuweisung in den Haushalt eingespeist werden. Dies gilt gleichermaßen für weitere in der Planung befindliche Maßnahmen wie das Projekt „Energetische Sanierung Rathaus Zehlendorf“ (Projekt SARAZENU).

 

 

 

K o p p                                                         

Bezirksbürgermeister                

 

 

 

 

                                

Die Vorlage zur Beschlussfassung wurde am 06.01.2011 in der 55. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und mit folgenden Änderungen in der Investitionsplanung 2011 bis 2015

 

1) Maßnahme neu: Neubau (Ersatzbau) Personalunterkunft Nibelungenstraße

Gesamtfinanzierung 550.000 T €, Rate in 2012 = 550.000 T €.

 

2) Maßnahme 4212 / 738 22 Instandsetzung der Radwege im Wolfensteindamm

Gesamtfinanzierung wird von 500 T € auf 200 T € reduziert;

die Rate 2012 wird von 400 T € auf 100 T € reduziert.

 

3) Maßnahme neu: Radstreifen Beuckestraße/Anhaltiner Straße

Gesamtfinanzierung 300 T €, Rate in 2012 = 300 T €.

 

 

bei einer Abstimmung mit 9 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung mit der Anlage in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 45. Sitzung am 19.01.2011 beschlossen:

 

Den vom Bezirksamt vorgelegten Anmeldungen für die Investitionsplanung 2011 bis 2015 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

1) Maßnahme neu: Neubau (Ersatzbau) Personalunterkunft Nibelungenstraße

Gesamtfinanzierung 550.000 T €, Rate in 2012 = 550.000 T €.

 

2) Maßnahme 4212 / 738 22 Instandsetzung der Radwege im Wolfensteindamm

Gesamtfinanzierung wird von 500 T € auf 200 T € reduziert;
die Rate 2012 wird von 400 T € auf 100 T € reduziert.

 

3) Maßnahme neu: Radstreifen Beuckestraße/Anhaltiner Straße

Gesamtfinanzierung 300 T €, Rate in 2012 = 300 T €.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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