Drucksache - 1648/III (neu)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Gedenkstätte zum 17. Juni auf der Potsdamer Chaussee nicht an einen Ort verlegt werden kann, der von allen Bürgern wahrgenommen und barrierefrei aufgesucht werden kann.
Begründung:
Die Gedenkstätte wird einmal im Jahr, und zwar am 17. Juni, von offizieller Seite durch Kranzniederlegungen gewürdigt. An den übrigen 364 Tagen im Jahr kann kein Mensch zu irgendeiner Zeit zu der Gedenkstätte gelangen, da sie inselartig von der stark befahrenen Potsdamer Chaussee umschlossen ist. Fußgänger können nur unter Lebensgefahr (und nicht barrierefrei) zu der Stätte kommen, da es weder einen Übergang noch einen Bürgersteig dort gibt. Autofahrer können in der Nähe nicht parken. Da die Gedenkstätte kein historischer Ort ist, spricht nichts gegen eine Verlegung.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 18. Oktober 2010
Für die Fraktion der FDP
Breidenbach Schmid-Petry
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Der Antrag wurde am 09.11.2010 in der 47. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Gedenkstätte zum 17. Juni auf der Potsdamer Chaussee von den Bürgern besser wahrgenommen und behindertengerecht aufgesucht werden kann.“
Begründung: Entfällt.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Schellenberg Stellv. Ausschussvorsitzende
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz wurde am 18.11.2010 in der 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 11 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Ehrhardt Ausschussvorsitzender
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz wurde am 02.12.2010 in der 54. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und wiederum wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Gedenkstätte zum 17. Juni auf der Potsdamer Chaussee von den Bürgern besser wahrgenommen und behindertengerecht aufgesucht werden kann. Die Kosten jeder Maßnahme sind einzeln aufzugliedern.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 44. Sitzung am 15.12.2010 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Gedenkstätte zum 17. Juni auf der Potsdamer Chaussee von den Bürgern besser wahrgenommen und behindertengerecht aufgesucht werden kann. Die Kosten jeder Maßnahme sind einzeln aufzugliedern.
Rögner-Francke BVVorsteher
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