Drucksache - 1328/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob im Hüttenweg vor der Einmündung der Flanaganstraße absolutes Halteverbot eingerichtet werden kann.
Begründung:
Durch haltende oder parkende Fahrzeuge ist für Fahrzeuge, die aus der Flanaganstraße in den Hüttenweg einbiegen wollen, die Sicht auf den herannahenden Verkehr versperrt oder dieser schlecht einsehbar, so dass dadurch ein gefahrloses Einbiegen erheblich erschwert ist und zu einer Erhöhung der Unfallgefahr führt.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 6. Dezember 2009
Für die Fraktion der CDU
H i p p e B e n d e r
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Der Antrag wurde am 02.02.2010 in der 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob im Hüttenweg vor der Einmündung der Flanaganstraße absolutes Halteverbot oder ein Verkehrsspiegel eingerichtet werden können.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Köhne Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 36. Sitzung am 17.02.2010 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob im Hüttenweg vor der Einmündung der Flanaganstraße absolutes Halteverbot oder ein Verkehrsspiegel eingerichtet werden können.
Rögner-Francke BVVorsteher
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