Drucksache - 0845/III
1. Gegenstand der Vorlage : Übersicht
über die im ersten Halbjahr 2008 zugelassenen über-
und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungs- ermächtigungen
2. Berichterstatter : Bezirksbürgermeister
Kopp 3. Die Bezirksverordnetenversammlung wolle zur Kenntnis
nehmen : Im ersten Halbjahr 2008 sind die in
der beigefügten Übersicht enthaltenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen zugelassen worden. Sie werden der Bezirksverordnetenversammlung
aufgrund der Bestimmungen im § 37 Abs. 4 Satz 2 LHO mitgeteilt. Die nachträgliche Genehmigung der
bis zum Jahresabschluß 2008 tatsächlich geleisteten Ausgaben und tatsächlich
eingegangenen Verpflichtungen durch die Bezirksverordnetenversammlung und durch
das Abgeordnetenhaus werden nach Artikel 88 Absatz 2 und 4 der Verfassung von
Berlin und § 37 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 7 Satz 1 LHO nach Abschluß der Bücher (§
76 Abs.1) eingeholt. Auswirkungen auf den Haushaltsplan: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die
zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen erhöhen die Ausgabeermächtigung des
Bezirkshaushaltsplans 2008 um 1.658.950,00 EUR. Die Mehrausgaben sind nach
§ 37 Abs. 3 LHO durch Minderausgaben an anderer Stelle ausgeglichen.
b) Personalwirtschafltiche Auswirkung: Keine Kopp
Bezirksbürgermeister Die
Vorlage zur Kenntnisnahme wurde am 27.11.2008 in der 28. Sitzung des
Haushaltsausschusses beraten und zur Kenntnis genommen. Der
Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen. Buchta Ausschussvorsitzender
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