Drucksache - 0710/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, das Parken auf dem nicht befestigten Teil des Gehweges
in der Bitterstraße (Dahlem) durch entsprechende Beschilderung zu genehmigen. Begründung: Die
rechte Seite (in Richtung Bachstelzenweg) des Gehweges bietet räumlich ausreichend
Platz, um ein Parken quer zur Fahrbahn auf dem Gehweg zwischen Fahrbahn und
Baumbestand zu ermöglichen. Dabei wird weder der Verkehr behindert, noch
werden Fußgänger gefährdet. In der Vergangenheit wurde dies seit zwei
Jahrzehnten ohne behördliche Beanstandung praktiziert. Seit kurzem werden
jedoch durch das Ordnungsamt Bußgeldbescheide erlassen. Aufgrund der
eingeschränkten Fahrbahnbreite der Bitterstraße führt ein nunmehr
ordnungsgemäßes beidseitiges Parken auf der Straße vermehrt zu einer verkehrsgefährdenden
Beengung der Fahrbahn. Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 13.05.2008 Für die
FDP-Fraktion Rolf
Breidenbach Jan
Ziegenhagen -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der
Antrag wurde am 02.09.2008 in der 21. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft
und Verkehr beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen. Wilhelm Ausschussvorsitzender |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |