Drucksache - 0485/III
1. Gegenstand
der Vorlage: Bezirksrechnung
Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2006 2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeister
Kopp 3. Beschlussentwurf: Die Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2006
wird gemäß § 12 Abs.2 Nr.3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt.
Der Jahresabschluß für das Haushaltsjahr 2006 weist einen Überschuß von
3.623.832,38 EUR aus. 4. Begründung: § 4 Abs.3 BezVG verpflichtet den Bezirk, nach Schluß des
Haushaltsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Die
Bezirksverordnetenversammlung entscheidet nach § 12 Abs.2 Nr.3 BezVG über die
Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das
Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung. Auf der Grundlage der Globalsummenzuweisung gemäß § 26 a AV
LHO vermittelt die Bezirkshaushaltsrechnung einen Überblick über die
entstandenen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei der
Wahrnehmung von Bezirksaufgaben im Rahmen der Haushaltswirtschaft des Bezirks
und weist nach, mit welchen Ergebnissen die Bezirksverwaltung insgesamt und in
bestimmten Einzelfällen gewirtschaftet hat. Die Nr. 12 der Ausführungsvorschriften zu § 80 der
Landeshaushaltsordnung (AV LHO) enthält einheitliche Regelungen zur Gestaltung
der Bezirkshaushaltsrechnung. Danach besteht die Bezirkshaushaltsrechnung aus -
der
Rechnungsübersicht, in der für jeden Einzelplan die Abschlußbeträge und die
Ergebnisse ausgewiesen und aufgerechnet werden zu der Summe der Einzelpläne 31
bis 59, und -
den
Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 59, die in Kapitel untergliedert sind.
Innerhalb der Kapitel werden die Abschlußbeträge der Titel zunächst für die
Einnahmen, dann für die Ausgaben ausgewiesen und ausgerechnet. Für jedes
Kapitel wird das Ergebnis errechnet. Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beizufügen -
der
kassenmäßige Abschluß nach § 82 LHO, der den tatsächlichen Stand der Ausführung
des Haushaltsplans am Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres (Ist-Abschluß)
zeigt, -
eine
Zusammenstellung der Vermögensteile - ausgenommen Grundvermögen-, untergliedert
nach Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen, -
eine
Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse, -
eine
Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan,
untergliedert nach Einzelplänen, -
eine
Nachweisung der Kassenreste, und -
eine
Nachweisung der in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen. Die überwiegend aus den vorstehend genannten Ausdrucken
bestehende Bezirkshaushaltsrechnung kann der Bezirksverordnetenversammlung
daher nur in einfacher Ausfertigung vorgelegt werden. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
erhalten für ihre Beratungen zusätzlich jeweils eine Ausfertigung der
Rechnungsnachweisung über die Einzelpläne 31 bis 59 („ Tabelle 300 “). Im folgenden werden einige Hinweise zum Abschlußergebnis,
den Mehrausgaben sowie zu den gemeinsam bewirtschafteten Personalausgaben
gegeben. Grundlage der Haushaltswirtschaft Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 8.Dezember 2005 das
Haushaltsgesetz für die Jahre 2006/2007 (Haushaltsgesetz 2006/2007 - HG
2006/2007) beschlossen und nach dessen Verkündung im Gesetz- und
Verordnungsblatt vom 19.12.2005 (GVBl S. 774) zum 1.1.2006 in Kraft gesetzt. Neben der haushaltsrechtlichen Regelungen in der Verfassung
von Berlin und in der Landeshaushaltsordnung war für die Bewirtschaftung von
Einnahmen und Ausgaben das 1. Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2006 der
Senatsverwaltung für Finanzen vom 15.12.2005 maßgebend. Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 war mit einem Haushaltsvolumen von
366.474.500 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Ergebnisse der Haushaltswirtschaft Maßgeblich für den Abschluss der Bücher und der Vermögensnachweise
sind insbesondere die Vorschriften des Teil IV - Zahlungen, Buchführung und
Rechnungslegung - der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen
Ausführungsvorschriften und Regelungen (AV LHO/Verwaltungsvorschriften für das
Verfahren in den Organisationseinheiten bei Einsatz des IT-Verfahrens ProFISKAL
- VV Org-ProFISKAL). Kassenmäßiger Ist-Abschluß Für das Haushaltsjahr 2006 wird
erneut ein Ist-Abschluss vorgelegt. Grundlage dafür ist die Buchung des
kassenmäßigen Jahresabschlusses (Saldo: Ist-Einnahmen gegenüber Ist-Ausgaben)
ohne Berücksichtigung der Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsreste)
Mehrausgaben Im Haushaltsjahr 2006 wurden folgende Mehrausgaben geleistet
(die in Klammern gesetzten Angaben weisen auf die in der Tabelle 300
nachgewiesenen Arten der Mehrausgaben hin): a) Außerplanmäßige
Ausgaben mit Ausgleich (A 1) 725.546,61
EUR Überplanmäßige
Ausgaben mit Ausgleich (U 1) 227.511,30
EUR b) Verfügungsmittel
des Bezirks (B 2) 50.000,00
EUR c) Sondermittel
der BVV für höhere Ausgaben (B 3) 30.249,75
EUR d) Sondermittel
der BVV für neue Ausgaben (B 4) 18.754,44
EUR e) Deckungsfähigkeit
(D 1) 18.150.495,88
EUR f) Zweckgebundene
Einnahmen (D 2) 1.089.565,63
EUR g) Besondere
Ermächtigung im Haushaltsplan (M 1) 832.746,36
EUR h) Erhöhung
der Zuweisung (M 2) 36.184.838,99
EUR i) Ausgleich
veranschlagter Minderausgaben (M 5) 3.769.000,00 EUR Summe der Mehrausgaben 61.078.708,96 EUR zu a) Über- und
außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich Sämtliche Einzelbewilligungen
ergeben sich aus der beigefügten 953.057,91
EUR zu b) Verfügungsmittel
des Bezirks: Zur
Gewährleistung einer korrekten bezirksübergreifenden haushaltstechnischen
Verrechnung für den Bezug von Pflanzen durch die BVV von der
Gemeinschaftsgärtnerei Süd des BA Tempelhof Schöneberg. (31 00/981 19) 1.000,00 EUR Zur
Gewährleistung einer korrekten bezirksübergreifenden haushaltstechnischen
Verrechnung für den Bezug von Pflanzen durch den BzBm-Bereich von der
Gemeinschaftsgärtnerei Süd des BA Tempelhof Schöneberg. (33 00/981 19) 2.558,81 EUR Für Beihilfezahlungen. Ausgleich im
Rahmen der Jahresabschlußarbeiten (33 10/441 00) 3.559,38 EUR Für Beihilfezahlungen. Ausgleich im
Rahmen der Jahresabschlußarbeiten (33 30/441 00) 753.01 EUR Für Dienstreisen der bezirklichen
Frauenbeauftragten (33 50/527 03) 306,54 EUR Beschaffung für Büromobiliar für das
Bürgeramt Standort Lankwitz (35 11/540 50) 382,90 EUR Für
Dienstleistungen für Kartenzahlungen im Zusammenhang mit der Einführung des
EC-Cash-Systems im Ordnungsamt. (35 20/540 33) 214,09 EUR Für
Rücklastschriften im Lastschrifteinzugsverfahren bei der Einziehung der Kosten
für die außerschulische Betreuung. (37 35/540 79) 5,00 EUR Für
Rücklastschriften im Lastschrifteinzugsverfahren bei der Einziehung der Kosten
für die außerschulische Betreuung. (37 36/540 79) 53,00 EUR Für
hortergänzende Tagespflege nach § 19 (6) SchulG für sieben Schulkinder (37 36/671 51) 3.099,97 EUR Zur Ausfinanzierung und
Weiterführung der Baumaßnahme Erweiterung der Schulanlage und Neubau einer
Sporthalle , Bachstelzenweg, im Rahmen der Jahresabschlußarbeiten (37 36/701 12) 1.242,93 EUR Ausgleich Personalkosten im Rahmen
der Jahresabschlußarbeiten (39 31/425 01) 37,19 EUR Für die Beauftragung einer Firma für
Hausmeisterdienste in den städtischen Seniorenwohnhäusern (39 31/540 10) 1.349,70 EUR Für die Zahlung von GEMA-Gebühren
für den Bereich der Seniorenwohnhäuser (39 31/540 24) 607,96 EUR Zur Ausfinanzierung und
Weiterführung der Baumaßnahme Neubau einer Kindertagesstätte (I), Düppel Nord,
im Rahmen der Jahresab- schlußarbeiten (40 20/701 21) 4.700,48 EUR Schlussabrechnung
von Krankenhilfeleistungen aus Vorjahren (40 44/636 15) 1.314,96 EUR Verspätete
Leistungsabrechnung für Krankenhilfezahlungen 2004 (40 45/671 57) 825,77 EUR Mittel für die monatlichen
Leasingraten eines neuen Dienstfahrzeugs im Fachbereich Sport (40 60/518 02) 1.901,26 EUR Tagegeld
nach dem Bundesreisekostengesetz für eine Reise nach Ronneby/Schweden (40 60/527 03) 30,00 EUR Für
einen Transporter für das Jugendausbildungszentrum (40 82/811 79) 22.077,78 EUR Zur Ausfinanzierung und
Weiterführung der Baumaßnahme Neubau der Straße 678 im Rahmen der
Jahresabschlußarbeiten (42 12/738 07) 320,86 EUR Zur Ausfinanzierung und
Weiterführung der Baumaßnahme Neubau einer Grünanlage mit Kinderspielplatz
südlich Breitensteinweg im Rahmen der Jahresabschlußarbeiten (47 20/716 10) 1.244,24 EUR Zur Ausfinanzierung und
Weiterführung der Baumaßnahme Neubau eines Bolzplatzes ,Potsdamer Chaussee, im
Rahmen der Jahresab- schlußarbeiten (47 20/716 12) 463,73 EUR Für Mietzahlung der Ersatzwohnung
für Ehepaar Müller wegen Sanierung der Wohnung Königsweg 55 (59 09/518 01) 1.950,44 EUR zu c) Sondermittel
der BVV für höhere Ausgaben B3 =
30.249,75 EUR zu d) Sondermittel
der BVV für neue Ausgaben B4 = 18.754,44
EUR In
der Tabelle 300 ausgewiesene Mehrausgaben bei den 49.004,19 EUR Ansätze
im Haushaltsplan für das Jahr 2006 Sämtliche
Einzelbewilligungen aus Sondermitteln der BVV ergeben sich aus der beigefügten
Zusammenstellung (Anlage 2) zu e) Deckungsfähigkeit
(D 1) In
der Haushaltswirtschaft mußten Mehrausgaben durch Deckungs- fähigkeit
bei diversen Titeln ausgeglichen werden. Die Titel sind in der Tabelle 300 in
den Erläuterungen zu Spalte 13 mit D1 gekennzeichnet. zu f) Zweckgebundene
Einnahmen (D 2) Mehrausgaben
aufgrund zweckgebundener Einnahmen ergaben sich im Rahmen der
Haushaltswirtschaft in den Kapiteln 3320, 3340, 3350, 3520, 3711, 3712, 3721,
3723, 3731, 3732, 3733, 3735, 3736, 3782, 3930, 3932, 4000, 4020, 4040, 4060,
4110, 4211, 5940, 5950. zu g) Besondere
Ermächtigung im Haushaltsplan (M 1) Mehrausgaben
aufgrund Erstattungszahlung des Kita Eigenbetrieb Süd-West für
Serviceleistungen des Bezirks (33
90/425 01) 147.665,14 EUR Für
die Bundesdruckerei zur Herstellung von Reisepässen mit biometrischen
Daten (35
11/511 01) 348.798,25 EUR Für
den Neukauf von Medien im Rahmen des Projekts „Bestseller gegen
Entgeld“ (37
23/523 06) 22.726,39 EUR Motivationsbonus
für durch Eigenleistungen der Schulen erzielte Einsparungen
bei der Hausreinigung (37
31/517 31) 5.121,73 EUR Motivationsbonus
für durch Eigenleistungen der Schulen erzielte Einsparungen
bei der Hausreinigung (37
32/517 31) 1.167,60 EUR Motivationsbonus
für durch Eigenleistungen der Schulen erzielte Einsparungen
bei der Hausreinigung (37
33/517 31) 35.873,84 EUR Motivationsbonus
für durch Eigenleistungen der Schulen erzielte Einsparungen
bei der Hausreinigung (37
34/517 31) 38.428,62 EUR Motivationsbonus
für durch Eigenleistungen der Schulen erzielte Einsparungen
bei der Hausreinigung (37
35/517 31) 7.886,33 EUR Motivationsbonus
für durch Eigenleistungen der Schulen erzielte Einsparungen
bei der Hausreinigung (37
36/517 31) 57.191,84 EUR Motivationsbonus
für durch Eigenleistungen der Schulen erzielte Einsparungen
bei der Hausreinigung (37
82/517 31) 9.723,96 EUR Mehrausgaben
aufgrund Erstattungszahlung des Kita Eigenbetrieb Süd-West für
Serviceleistungen des Bezirks (40
20/425 01) 70.123,80 EUR Mehrausgaben
aufgrund Erstattungszahlung des Kita Eigenbetrieb Süd-West für Kita
Reha-Zentrum Teltower Damm (40
21/517 01) 82.796,00 EUR Finanzierung
des Projektes zur Förderung wirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen bezirklicher
Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (43
20/540 10) 5.242,86 EUR zu h) Erhöhung der
Zuweisung (M 2) Sämtliche Einzelbewilligungen
ergeben sich aus der beigefügten 36.184.838,99
EUR zu i) Ausgleich
veranschlagter Minderausgaben (M 5) Die
im Bezirkshaushaltsplan eingestellten pauschalen Minderausgaben für
Personalausgaben wurden in der Haushaltswirtschaft bei diversen
Buchungsstellen erbracht. 33
40/462 01 1.210.000,00 EUR Die
im Bezirkshaushaltsplan eingestellten pauschalen Minderausgaben wurden in der Haushaltswirtschaft
bei diversen Buchungsstellen erbracht. 59
50/972 03 2.559.000,00 EUR Übersicht
über die Verwendung der Personalmittel Grundsätzliches Die
im Bezirksplan in den Erläuterungen zu den Titeln 422 01, 425 01 und 426 01 für
planmäßige Dienstkräfte (Beamte, Angestellte und Arbeiter) enthaltenen
Einzelstellenpläne unterliegen einer Gesamtbindung durch den Stellenrahmen. Als
Stellenrahmen gelten jeweils die in den Stellenplänen des Vorjahres für den
Bereich der Bezirksverwaltung ausgewiesenen Gesamtzahlen der Stellen nach Art
der Dienstkräfte und Gruppen unter Einschluß der zulässigen Fortschreibungen
und die Stellenvermerke zum Stellenrahmen. Innerhalb des Stellenrahmens, der
nicht überschritten werden darf, können die Stellen unter Beachtung der
beamten- und laufbahnrechtlichen sowie der tariflichen Vorschriften den
einzelnen Kapiteln nach dem jeweiligen Bedarf zugeordnet werden. Die Ausgaben der Titel - 432 00 - Versorgungsbezüge der
Beamten/Beamtinnen und Richter/innen - 435 00 - Versorgungsbezüge der
Angestellten - 436 00 - Versorgungsbezüge der
Arbeiter/innen - 443 04 - Beiträge an die
Landesunfallkasse für Arbeitnehmer - 443 79 - Sonstige
Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte - 453 00 - Trennungsgelder,
Umzugskostenvergütungen werden grundsätzlich zentral beim Kapitel 33 04
bewirtschaftet Die Ausgaben der Titel - 411 02 - Aufwendungen für Bezirksverordnete - 412 01 - Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige - 412 10 - Aufwendungen für Beiräte - 426 15 - Sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern/-empfänge-rinnen (Arbeiter/innen) - 427 01 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen - 427 90 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/-innen
aus Zuwendungen - 427 91 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus
zweckgebundenen Entgelten - 427 94 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/-innen
aus zweckgebundenen Einnahmen aus Stiftungen - 427 95 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/-innen
aus ESF-Mitteln - 459 03 - Prämien für besondere
Leistungen werden von der Bezirksverordnetenversammlung bzw. den LuV/SE
eigenständig bewirtschaftet. Die Ausgaben der Titel - 441 00 - Beihilfen für
Dienstkräfte sind abhängig von Anträgen und Aufwendungen der
Dienstkräfte. Eine Einflußnahme besteht hierbei nicht. Da diese Mittel zur
”Teilglobalsumme Personal” gehören, werden sie hier jedoch in der
Gesamtbetrachtung mit aufgeführt.
Planmäßige Dienstkräfte (Titel 422
01, 422 31, 425 01, 425 30, 426 01) und Nichtplanmäßige Dienstkräfte (Titel 425
11, 426 11) Die Ansätze sind auf der Basis
bezirksindividueller Durchschnittssätze gebildet worden. Diese waren
grundsätzlich auskömmlich. Allerdings hat die Erhöhung des VBL-Sanierungsgeldes
von ursprünglich 3,18 % auf 10,28 % im Tarifbereich (Gruppen 425 und 426) zu
Mehrausgaben in Höhe von mehr als 2,6 Mio. € geführt. Da dieser Sachverhalt im
Jahresabschluss von der Senatsverwaltung für Finanzen basiskorrigiert wurde,
soll nachfolgend nur auf die Mehrausgaben eingegangen werden, die darüber
hinaus entstanden sind. Mehrausgaben sind entstanden bei
abweichend besetzten Stellen, wenn Planstellen für Beamte mit Angestellten
besetzt werden. Dies hat Einsparungen bei Titel 422 01 und Mehrausgaben bei
Titel 425 01 zur Folge, was exemplarisch im Bereich der familienunterstützenden
Hilfen des Jugendamtes (Kapitel 40 40) oder im Gesundheitsamt (Kapitel 41 10)
zu erkennen ist. Aufgrund fehlender Wiederbesetzungsmöglichkeiten für
ausgeschiedene Schulsekretärinnen im Angestelltenverhältnis wurden die freien
Stellen mit Beamtinnen besetzt, was Mehrausgaben bei Kapitel 37 30, Titel 422
01 zur Folge hatte. Im Kapitel 33 90 werden die
Zahlungen an die dem Personalüberhang zugeordneten Dienstkräfte geleistet, die
nicht mehr zum Zentralen Personalüberhangmanagement (ZeP) versetzt werden, da
sie z. B. wegen des Beginns der Freistellungsphase in der Altersteilzeit nicht
mehr vermittelbar sind. Diese Zahlungen werden normalerweise vom ZeP erstattet.
Für das Haushaltsjahr 2006 erfolgte die Erstattung jedoch so spät, dass die
Einnahme erst für das Haushaltsjahr 2007 gebucht werden konnte. Im Bereich der Tageseinrichtungen
für Kinder (Kapitel 40 21) sind Mehrausgaben für in die Vorjahre reichende
Buchungen von ehemaligen Beschäftigten der bezirklichen Kindertagesstätten
entstanden. Die Mehrausgaben im Bereich der
Plan- und Leitstelle Gesundheit (Kapitel 33 20, Titel 425 01) sind entstanden,
weil nach der Einsparung der Leitungsstelle der ehemalige Stelleninhaber nicht
sofort zum Jahresbeginn versetzt werden konnte. In vielen Bereichen konnten trotz
der Anpassung an das Budgetierungsergebnis zum Teil beträchtliche Einsparungen
erzielt werden. Ursache hierfür sind freigewordene finanzierte Stellen, die
nicht wiederbesetzt worden sind. Die Nichtwiederbesetzung erfolgte dabei zum
Teil freiwillig, um Personalmittel in Sachmittel umzuwandeln oder um künftig
ein besseres Budgetierungsergebnis zu erzielen, zum Teil aber auch
gezwungenermaßen, da insbesondere Fachpersonal aufgrund der berlinweit
geltenden Einstellungsbeschränkungen nur schwer gewonnen werden konnte. Planmäßige Dienstkräfte (Titel 422 35) Für die nach der sogenannten „55er-Regelung“ beurlaubten
Beamtinnen und Beamten sind die Ansätze in Anpassung auf das zu erwartende Rechnungsergebnis
gebildet worden. Die Minderausgaben in den Kapiteln 39 20 und 40 00 beruhen auf
einem Berechnungsfehler bei der Ansatzbildung, da in zwei Fällen nicht
berücksichtigt wurde, dass die Versetzung in den Ruhestand bereits im Laufe des
Jahres 2006 erfolgte. Ausbildungsmittel (Titel 422 11, 425 21, 425 22, 426 21) Seitens der Senatsverwaltung für Finanzen wurde vorgegeben,
Ausbildungsmittel in Höhe von 1.778.000 € zu veranschlagen. Tatsächlich wurden
jedoch nur rd. 1.278.000 € verausgabt. Nachfolgend wird erläutert, warum die
Ausbildungsmittel nicht vollständig verwendet werden konnten. Der Senat hat im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung
2004/2005 im Herbst 2003 einen Einstellungsstop für rein verwaltungsbezogene
Ausbildungsberufe beschlossen. Deshalb konnten die Mittel im Kapitel 33 04 nur
teilweise verwendet werden. Aus Kapazitätsgründen können nicht alle
Ausbildungspositionen im Baubereich (Kapitel 46 20 und 47 20) besetzt werden.
Darüber hinaus ergeben sich wie jedes Jahr Einsparungen aufgrund eines
Ausbildungsendes vor dem 1. September – teilweise über ein halbes Jahr wegen
besonders guter Leistungen – oder Abbruch der Ausbildung. Die Ansätze bei den Mitteln für Praktikanten und
Praktikantinnen (Titel 425 22) wurden nach Vorgaben seitens der zuständigen
Senatsfachverwaltungen gebildet. Tatsächlich wurden die Mittel aufgrund
veränderter Vorschriften für die Ableistung eines Berufspraktikums zur
staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/in größtenteils nicht ausgeschöpft;
aufgrund der Privatisierung der Kindertagesstätten wurden die Mittel für
Erzieherberufspraktikantinnen und Sonstige gemeinsam bewirtschaftete
Personalausgaben (Titel 425 50, 426 50, 441 00, 462 01) Aus den Titeln für den
Fluktuationsanreiz zur vorzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen
(Titel 425 50 und 426 50) werden die Prämien für ausscheidewillige Dienstkräfte
gezahlt. Analog zur Zahlung
an die dem Personalüberhang zugeordneten Dienstkräfte (Kapitel 33 90) erfolgt
hier ebenfalls ein Erstattung durch den ZeP, so dass im Jahresendergebnis der
Bezirkshaushalt nicht belastet wird. Im Jahr 2006 sind für 18 Dienstkräfte
insgesamt 1.557.563,52 € an Prämien gezahlt worden. Die Ansätze für die Beihilfen (Titel
441 00) sind entsprechend den Haushaltstechnischen Richtlinien auf der
Grundlage der Istbeträge des vorletzten Jahres zu bilden. Tatsächlich sind die
Ausgaben um rd. 5,4 % gesunken. Diese Ausgaben sind antragsabhängig, so daß der
Bezirk darauf keinen Einfluß nehmen kann. Bei der Haushaltsplanaufstellung
2006/2007 sind im Bereich der Leitung und der Allgemeinen Verwaltung des
Sozialamtes (Kapitel 33 40) pauschale Minderausgaben für Personalausgaben in
Höhe von 1.210.000 € mit folgender Begründung veranschlagt worden: „Bedarfskorrektur aufgrund noch
nicht vollständig umgesetzter Veränderungen im Zuge der Zusammenlegung von
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV)“ Da über die Höhe des von der
Senatsverwaltung für Finanzen ermittelten Betrages Dissens zwischen dem Bezirk
und der Senatsverwaltung für Finanzen besteht, hat es das Bezirksamt Kopp Bezirksbürgermeister Die Bezirksverordnetenversammlung
beschließt gem. §12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungs-gesetzes die mit Einnahmen von 411.343.859,56
EUR Ausgaben von 407.720.027,18
EUR und einem Überschuss von 3.623.832,38 EUR abschließende Bezirksrechnung
Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2006 Die Vorlage wurde in sechs Sitzung
des Rechnungsprüfungsausschusses beraten und in der 17. Sitzung am 23.06.2008
bei einer Abstimmung mit 6 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner
Enthaltung angenommen. Breidenbach Ausschussvorsitzender ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die BVV hat in ihrer 21. Sitzung am
17.09.2008 per Beschluss folgende Vorlage angenommen: Die Bezirksverordnetenversammlung
beschließt gem. §12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungs-gesetzes die mit Einnahmen von 411.343.859,56
EUR Ausgaben von 407.720.027,18
EUR und einem Überschuss von 3.623.832,38 EUR abschließende Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf
für das Haushaltsjahr 2006. Rögner-Francke Steglitz-Zehlendorf Haushaltsjahr
2006 in
Anspruch genommenen über-
und außerplanmäßigen Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Bezirksrechnung 2006 Sondermittel
der BVV 2006 Anlage
2 Steglitz-Zehlendorf
Bezirksrechnung 2006 Mehrausgaben
aufgrund einer Anlage
3 Steglitz-Zehlendorf Erhöhung
der Zuweisung (M2)
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