Auszug - Sondernutzungsgebühren für regelmäßig auf öffentlichem Straßenland bereitgestellte Mietfahrzeuge, Tretroller, Fahrräder oder E-Roller
BV Herr Steinhoff teilt mit, dass diese Gebühren auf Senatsebene geregelt werden. Nach Auskunft der zuständigen Stelle werde die Sondernutzungsgebührenverordnung gerade überarbeitet. Dieser Antrag müsse also im Abgeordnetenhaus gestellt werden. BV Frau Kölsch sagt, dass im Ausschuss des Öfteren „Briefträgeranträge“ gestellt würden.
Der Antrag wird vertagt.
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