Auszug - Schutz von Mieter*innen statt Schutz von Investoren – in der Waltraudstraße 45 in Zehlendorf
Das Bezirksamt erklärt, dass eine Koppelung einer Abriss- bzw. Sanierungs- bzw. Neubaugenehmigung mit der Versorgung der Mieterinnen und Mieter mit angemessenem und bezüglich der Mieten vergleichbarem und sozialraumnahem Wohnraum unzulässig ist. Herr Krause (Linke) teilt mit, dass er nicht wisse, ob der Antrag rechtmäßig ist.
Der Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt. |
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