Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt
BzBm’in Richter-Kotowski berichtet, dass mit Datum vom 21.12.2018 die Tautenburgerstraße mit notariellem Vertrag an die WBM gegangen ist. Zwar stehe dies noch unter der aufschiebenden Wirkung der Zustimmung der entsprechenden Gremien, aber es sei fast geschafft, einen Schlussstrich unter dieses langjährige Kapitel zu ziehen.
Ferner möchte BzBm’in Richter-Kotowski Stellung zu einer Bemerkung der BzStR’in Schellenberg aus einer der letzten Sitzungen nehmen. Hierbei ging es darum, inwieweit Entschädigungen gezahlt werden, wenn mit dem Rad zur Arbeit gefahren wird. Man bekomme keine Wegstreckenentschädigung, wenn man das Rad zur Arbeit nutzt. Diese gibt es, analog zum BVG-Ticket, wenn mit dem privaten Rad eine Dienstfahrt erledigt wird.
Der Vorsitzende ergänzt, dass die von BzStR Mückisch in der vorletzten bzw. letzten Sitzung zugesagten Nachlieferungen bezüglich der entstandenen Mehrkosten beim Kapitel 3703, Titel 51420, vor den Feiertagen per Mail an die Ausschussmitglieder gegangen sind. Somit ist diese Protokollnotiz erledigt. |
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