Auszug - Aufnahme des KiJuB als beratendes Mitglied in den JHA - Antrag der Bürgerdeputierten
Frau Markl-Vieto beauftragt das Rechtsamt zu prüfen, ob das KiJuB als beratendes Mitglied in den JHA wählbar ist. Die Anzahl der Mitglieder im JHA ist vorgegeben. Diese kann nicht auf Wunsch erweitert werden. Während der Klausurtagung wurde ausdrücklich festgestellt, dass jede/r ein Rederecht im JHA hat – folglich auch das KiJuB.
Dieser Antrag der Bürgerdeputierten wurde deshalb vertagt. |
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