Kleine Anfrage - Schr. A. 658/V  

 
 
Nummer:Schr. A. 658/VEingang:16.08.2021
Eingereicht durch:Gruner, Mathias
Weitergabe:
Fraktion:LinksfraktionFälligkeit:20.09.2021
Antwort von:BzStR'in SchellenbergBeantwortet:20.09.2021
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von BerlinErledigt:
  Erfasst:
  Geändert:
 
Betreff:Teststrecke des Bezirksamtes mit sogenannten Park-its an der Clayallee
Anlagen:
   

Kleine Anfragen Eingangstext

 

Vorbemerkung: Das Bezirksamt nimmt an, dass der neu verbreiterte Radweg an der Clayallee zwischen Finkenstraße und Pücklerstraße und die dort auf den Parkstreifen aufgebrachten „Anfahrschwellen“ gemeint sind.

 

1)   Seit wann läuft der Testversuch mit sogenannten Park-its entlang der Clayallee und wann soll er ggf. enden?

Die Anfahrschwellen wurden Anfang des Jahres 2021 eingebaut. Zurzeit ist kein Ende dieser Maßnahme geplant.

 

2)   Warum hat sich das Bezirksamt für diesen Versuchsaufbau entschieden und welche konkreten Ergebnisse und Erkenntnisse verspricht sich das Bezirksamt davon?

Es geht darum, die Einhaltung der so genannten „Dooring-Zone“ zwischen Radweg und parkenden Fahrzeugen auf einfache Weise zu gewährleisten.

 

3)   Wann und auf welche Art wurden die Anwohner:innen im Vorfeld informiert?

Die Anlieger wurden durch die Baufirma über die bevorstehende Baumaßnahme im Vorfeld informiert. Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Verkehrsteilnehmenden von sich aus begreifen, welche Parkordnung durch die Anfahrschwellen vorgesehen ist.

 

4)   Aus welchen Mitteln in welcher Höhe wird der Versuch finanziert?

Die Maßnahme wurde von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert. Der Einbau der Anfahrschwellen kostete ca. 8.000 8.500 € je 100 m Länge.

 

5)   Wann und wie werden die Ergebnisse evaluiert und wo werden sie veröffentlicht?

Es wurde keine offizielle Untersuchung beauftragt. Die Fachleute des Bezirksamtes und auch der SenUVK begutachten den Erfolg der Maßnahme von Zeit zu Zeit.

 

6)   Gibt es bereits erste Erkenntnisse des Bezirksamtes, die hier mitgeteilt werden können?

Nach anfänglicher Unsicherheit, wie geparkt werden soll, scheinen sich die Verkehrsteilnehmenden immer stärker an die gewollte Parkmethode zu gewöhnen.

 

7)   Vollzieht oder plant das Bezirksamt zurzeit vergleichbare Versuche an anderen Orten des Bezirkes?

Die günstigen Verhältnisse der Clayallee sind nicht an vielen anderen Stellen im Bezirk vorzufinden. Wegen der bisher guten Erfahrungen mit der Lösung wird mit der SenUVK verhandelt, einen weiteren Abschnitt des Radweges der Clayallee zwischen Königin-Luise-Straße und Finkenstraße ebenso umzubauen.

 

8)   Wo möchte das Bezirksamt ggf. in Zukunft ebenfalls Park-its einsetzen?

Bis auf den unter 7) genannten Bereich sind zurzeit. keine weiteren Stellen in Planung.

 

9)   Gab es aufgrund der installierten Park-its Beschwerden seitens Anwohner:innen, Radfahrer:innen oder Autofahrer:innen?

Die Radfahrenden sind mit der Lösung sehr zufrieden. Beschwerden der Anwohnenden halten sich in Grenzen. Ein Anlieger hat sich beschwert, dass ihm der Rückspiegel abgefahren wurde und dass er jetzt beim Aussteigen mehr auf den rückwärtigen Kfz-Verkehr zu achten habe.

 

10)    Sind dem Bezirksamt Personenschäden oder Sachschäden von Radfahrer:innen und/oder Autofaher:innen seit Installation der Park-its bekannt geworden?

Personenschäden sind dem Bezirksamt nicht bekannt. Ein Sachschaden (abgefahrener Rückspiegel), der allerdings vom Schädiger beglichen wurde, wurde dem Bezirksamt mitgeteilt.

 

11)    Ist dem Bezirksamt bekannt, dass immer wieder Autofahrer:innen die Park-its überfahren und unmittelbar am Bordstein parken, um Sicherheitsabstand zum fließenden Verkehr beim Aussteigen aus dem Auto zu gewinnen?

Ja, dies ist dem Bezirksamt bekannt.

 

12)    Stellt das Überfahren der Park-its eine Ordnungswidrigkeit dar? Wenn ja, wird diese vom Bezirksamt verfolgt? Fallen dafür Bußgelder an und in welcher Höhe?

Das Überfahren der Park-Its an sich stellt nach Einschätzung des Ordnungsamts keine Ordnungswidrigkeit dar. Ordnungswidrig nnte aber das Überfahren der Fahrbahnbegrenzungslinie sein.

 

13)    chte das Bezirksamt sonst noch etwas zum Sachverhalt mitteilen?

Aus Sicht des Bezirksamtes hat sich die Lösung mit den Anfahrschwellen bis jetzt bewährt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Maren Schellenberg

Bezirksstadträtin

 

 
 

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