Kleine Anfrage - Schr. A. 655/V  

 
 
Nummer:Schr. A. 655/VEingang:19.07.2021
Eingereicht durch:Gruner, Mathias
Weitergabe:
Fraktion:LinksfraktionFälligkeit:09.08.2021
Antwort von:BzStR'in SchellenbergBeantwortet:11.08.2021
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von BerlinErledigt:
  Erfasst:
  Geändert:
 
Betreff:Keine Verkehrswende in Steglitz-Zehlendorf (9): Gemeingefährliche Verkehrsführung am südlichen Teltower Damm - wie lange noch?
Anlagen:
   

Kleine Anfragen Eingangstext

 

Vorbemerkung: Das Straßenland hat im in Rede stehenden Abschnitt größtenteils nur eine Breite von 12,0 m. Um eine Verbesserung der Verkehrssituation zu erreichen, ist Grunderwerb der angrenzenden Flächen erforderlich. Hierfür müssen im Vorfeld das entsprechende Planungsrecht geschaffen sowie die Finanzierung der Planung und sich ergebene Grundstücksankäufe gesichert sein. Dies stellt einen langwidrigen Prozess dar, so dass kurzfristig auf Grund der gegebenen Rahmenbedingungen, Zwangspunkte und Flächenverfügbarkeiten keine merkliche Verbesserung erreicht werden kann.

 

1)   Seit wann besteht die aktuelle Verkehrsführung am Teltower Damm (von der Ecke Beeskowdamm bis zur Stadtgrenze)?

Genaue Daten, seit wann diese Verkehrsführung besteht, liegen dem Bezirksamt nicht vor. Die derzeitige Verkehrsführung besteht jedoch seit dem Fall der Berliner Mauer und der Eröffnung des Ersatzbaus der Knesebeckbrücke.

 

2)   Wie beurteilt das Bezirksamt diese Verkehrsführung insbesondere bzgl. der Verkehrssicherheit von Fußgänger:innen und Radfahrer:innen?

Grundsätzlich ist die Verkehrsführung verbesserungswürdig.  Breite und Führung des Radweges entsprechen nicht heutigen Ansprüchen. Der Zustand ist nicht optimal, weist aber keine akuten Gefahrenstellen auf.

 

3)   Sind dem Bezirksamt Probleme bezüglich der gemeinsamen Wegführung von Fußgänger:innen und Radfahrer:innen auf dem beidseitig in vielen Abschnitten zu schmalen Fußwegen bekannt?

Dem Bezirksamt ist bekannt, dass die Situation für zu Fuß Gehende insbesondere auf der Ostseite problematisch ist.

 

4)   Wie breit ist der "Radangebotsstreifen" auf der Fahrbahnseite stadteinwärts? Ist dem Bezirksamt bewusst, dass Radler:innen, die diesen "Streifen" nutzen, größtenteils viel zu eng und gefährlich von Autos überholt werden? Was gedenkt das Bezirksamt dagegen zu tun? Wann wurde dieser "Streifen" angelegt und welche vorhandenen Probleme sollten dadurch gelöst werden?

Die Breite des Radangebotsstreifens beträgt 1,40 m.

Die beschriebene Situation ist dem Bezirksamt jedenfalls dem Straßen- und Grünflächenamt nicht bekannt. Dass bestimmte Kraftfahrzeugführende die zum Schutz der Radfahrenden eingeführten Regelungen der StVO (noch) nicht akzeptieren, kann nicht durch das Bezirksamt bekämpft werden. Hier bedarf es entsprechender Aufklärungskampagnen in den Medien und ggf. der Überwachung und Ahndung von Verstößen durch die Polizei. Eine bauliche Verbesserung ist mit Verweis auf die Vorbemerkungen kurzfristig nicht möglich.

Das genaue Datum der Ersteinrichtung des Radangebotsstreifens ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Das Straßen- und Grünflächenamt ist jedoch im Besitz einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung für den Teltower Damm aus dem Jahre 2001, in der der Radangebotsstreifen schon Bestandteil war und erhalten bleiben sollte. Die Ursprungsanordnung muss somit bereits vor 2001 erfolgt sein.

Da die vorhandene Straßenbreite nicht ausreicht, um hier einen baulich angelegten Radweg herzustellen, sollte wenigstens durch die Anordnung eines Radangebotsstreifens den Radfahrenden ein Raum zur Verfügung gestellt und somit eine gewisse Trennung der unterschiedlichen Verkehrsarten, insbesondere zwischen Fußverkehr und Radverkehr erreicht werden.

 

5)   Seit wann ist die Laterne vor dem Discounter der Schwarz-Gruppe zerstört? Wie lange soll der "Laternenstummel" dort verbleiben und ist dem Bezirksamt bewusst, dass er wie eine Lanze in den schmalen Rad- und Fußweg ragt, der wegen der örtlichen Verhältnisse in beide Richtungen befahren wird? Erachtet das Bezirksamt die rot-weiße "Plastikmütze" als ausreichende Sicherung der Unfallstelle?

Das genaue Datum des Unfalls, der zur Zerstörung des Lichtmastes geführt hat, ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Das Straßen- und Grünflächenamt erhielt am 28.05.2021 einen Hinweis eines Anliegers, dass es zu einem Unfall gekommen sei. Bei dem Lichtmast handelt es sich um eine öffentliche Beleuchtung. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) Abt. V B E, welche die BerlinLicht / Stromnetz Berlin GmbH mit der Unterhaltung der öffentlichen Beleuchtung beauftragt hat. Ihr obliegt auch die Sicherung des „Laternenstummels“. Das Bezirksamt hat die Stelle im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht in Augenschein genommen und kann keine Gefährdung für die den Bereich passierenden Verkehrsteilnehmer*innen erkennen. In der Zwischenzeit hat die BerlinLicht / Stromnetz Berlin GmbH den Mast soweit abgeschnitten, dass nur noch ein senkrecht stehender „Stummel verblieben ist.

 

6)   Warum hat der Beschluss Nr. 456/V der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vom 16. Mai 2018 nach drei Jahren noch immer keine Vorlage zur Kenntnisnahme?

Die Verbesserung der Verkehrssituation im südlichen Teil des Teltower Damms ist sehr kompliziert. Siehe hierzu auch die in den Vorbemerkungen gemachten Ausführungen. Die Vielzahl und die Komplexität der in diesem Zusammenhang zu betrachtenden Punkte und zu beteiligenden Stellen bedingt lange Planungs- und Abstimmungszeiten, weswegen noch kein Planungsstand erreicht wurde, der in eine Vorlage zur Kenntnisnahme münden konnte.

 

7)   Was hat das Bezirksamt zur Steigerung der Sicherheit von Fußgänger:innen und Radfahrer:innen in den letzten drei Jahren am unteren Teltower Damm ab der Ecke Beeskowdamm erreicht?

Das Straßen- und Grünflächenamt hat begonnen, den erforderlichen Grunderwerb zu tätigen.

 

8)   Warum wird auf diesem Abschnitt Tempo 30 nicht als Sofortmaßnahme angeordnet? Hat sich das Bezirksamt bereits darum bemüht? Wenn nein, warum nicht?

Die Zuständigkeit für den Erlass einer entsprechenden Straßenverkehrsrechtlichen Anordnung liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) Abt. VI. Das Bezirksamt sieht keine Veranlassung, sich diesbzgl. mit der SenUVK in Verbindung zu setzen.

 

9)   Ist dem Bezirksamt bekannt, dass im besagten Abschnitt ein Autohändler Fahrzeuge vor seinem Grundstück abstellt, die häufig in den ohnehin schmalen Bürger:innensteig/Fahrradweg ragen? Was gedenkt das Bezirksamt dagegen zu tun?

Die Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau hat darüber keine Kenntnisse. Die Zuständigkeit für die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt beim Ordnungsamt und der Polizei.

 

10)    Wie gedenkt das Bezirksamt, die für Radfahrer:innen überaus gefährliche Kreuzung Teltower Damm/Beeskowdamm baulich zu entschärfen. Wann soll dies geschehen?

Die Auffassung, dass es sich bei dem Knotenpunkt um eine „überaus gefährliche Kreuzung“ handelt, teilt das Bezirksamt nicht. Der Knotenpunkt ist dem Bezirksamt nicht als Unfallhäufungspunkt bekannt und ist als solcher bisher auch nicht in der Unfallkommission behandelt worden. Planungen zum Umbau der Kreuzung liegen zurzeit nicht vor. Gleiches gilt für die Finanzierung eines etwaigen Projektes, welches sich zudem mit dem Verweis auf die Vorbemerkungen als sehr schwierig darstellen würde.

 

11)    Was gedenkt das Bezirksamt gegen die Rotlichverstöße von Autofahrer:innen an dieser Kreuzung zu unternehmen?

Die Ahndung von Rotlichtverstößen ist Aufgabe der Polizei Berlin.

 

12)    Ist das Bezirksamt schon wegen des Beschlusses Nr. 1321/V der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vom 16. Juni 2021 in Aktion getreten und gab es eventuell bereits eine Rückmeldung der Senatsverwaltung?

Das Bezirksamt ist bisher noch nicht in Aktion getreten.

 

13)    Wann soll der Ausbau der Knesebeckbrücke stattfinden? Will das Bezirksamt ggf. bis dahin die Gefährdung von Fußgänger:innen und Radfahrer:innen am unteren Teltower Damm weiterhin tolerieren?

Die für den Ausbau der Knesebeckbrücke zuständige Wasserschifffahrtsverwaltung (WSV) hat bisher kein konkretes Datum für die Baumaßnahme bekannt gegeben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Maren Schellenberg

Bezirksstadträtin

 
 

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