Kleine Anfrage - Schr. A. 489/V  

 
 
Nummer:Schr. A. 489/VEingang:15.05.2020
Eingereicht durch:Krause, Hans-Walter
Weitergabe:
Fraktion:LinksfraktionFälligkeit:05.06.2020
Antwort von:BzStR'in SchellenbergBeantwortet:04.06.2020
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von BerlinErledigt:
  Erfasst:
  Geändert:
 
Betreff:Gefahren für Radfahrer*innen im Bezirk durch Straßenschäden?
Anlagen:
   

Kleine Anfragen Eingangstext

 

1)   Bei welchen Straßen im Bezirk liegen dem BA Erkenntnisse vor, dass diese für Radfahrer*innen gefährlich sein können z.B. durch,

  • Risse im Straßenbelag,
  • verschobene Betonplatten,
  • dadurch entstandene Rillen im Belag,
  • Schlaglöcher,
  • weitere Schäden,
  • Unebenheiten durch herausstehende Kantensteine,
  • durch Wurzeln angehobene Fahrbahnen,
  • durch regelmäßig zugeparkte Kreuzungen / Fahrbahnübergänge,
  • durch regelmäßig durch Falschparker eingeschränkte Sichtachsen?

Alle Straßen im Bezirk werden in regelmäßigen Abständen überwacht, um Schäden und Gefahrenstellen zu registrieren. Gefahrenstellen werden unverzüglich beseitigt, Schäden werden notiert und nach Maßgabe personeller und finanzieller Kapazitäten abgearbeitet. Der Zustand der Straßen wird auch hinsichtlich der gefahrlosen Nutzbarkeit durch Radfahrende kontrolliert.

Erkenntnisse, dass akute Gefahrenstellen für Radfahrende existieren, liegen dem Fachbereich Tiefbau nicht vor. Bei der Beurteilung des Straßenzustandes wird ein Verkehrsteilnehmender zugrunde gelegt, der die im Straßenverkehr gebotene Umsicht und Sorgfalt walten lässt.

Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr werden von den Mitarbeitenden des Fachbereichs Tiefbau nicht registriert, diese müssen durch Polizei und Ordnungsamt festgestellt und geahndet werden.

 

2)   Hat das BA Kenntnis darüber, dass in den letzten Monaten/Jahren Unfälle mit betroffenen Radfahrer*innen vorgekommen sind, die auf solche vorhandenen Straßenschäden zurückgeführt werden können?

Der Fachbereich Tiefbau hat nur dann Kenntnis, dass es zu einem Unfall im Straßenland gekommen ist, wenn ihm von der Polizei oder von einem Unfallgeschädigten dies mitgeteilt wird, insbesondere dann, wenn ein Unfallgeschädigter Schadenersatz vom Amt verlangt. In den letzten Jahren (ab 1.1.2018) wurden nur in vier Fällen ein Schadenersatzanspruch von Radfahrenden aufgrund von Straßenschäden gestellt.

 

3)   Erhebt das BA Zahlen über Unfälle, die aufgrund solcher baulichen bzw. ordnungspolitischen Probleme entstanden sind? Wenn ja: Wie untergliedern sich diese Unfälle auf die erhobenen Unfallursachen? Wenn nein: Wieso nicht?

Nein. Unfallberichte mit Angabe der Unfallursache werden nur durch die Polizei erstellt, wenn diese zu einem Unfall mit mindestens leichtem Sachschaden gerufen wird.

 

4)   Ganz konkret: Wie schätzt das BA die Gefahrensituation für Radfahrer*innen an manchen Stellen auf der Neuruppiner Str./Grenze Zehlendorf Kleinmachnow ein?

Dem Fachbereich Tiefbau liegen keine Erkenntnisse zu Gefahrensituationen aufgrund des Straßenzustandes in der Neuruppiner Straße vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maren Schellenberg

Bezirksstadträtin

 
 

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