Die industrielle Geschichte Berlins und eine ungeregelte Abfallentsorgung in früheren Jahrzehnten haben ihre Spuren in unseren Böden hinterlassen. Da Böden ein langes Gedächtnis haben, speichern sie die Schadstoffe über große Zeiträume und gefährden heute die menschliche Gesundheit und unser Trinkwasser. Zur Abwehr dieser Gefahren müssen Standorte mit denkbaren Schadstoffbelastungen auf ihr Gefährdungspotential hin untersucht und Maßnahmen zur Sanierung oder Sicherung von Boden und Grundwasser ergriffen werden. Informationen über Verunreinigungen, die der Öffentlichkeit, z. B. im Rahmen des Grundstücksverkehrs und der Verkehrswertermittlung, sowie der öffentlichen Hand für die Planung von Vorhaben dienen, müssen erfasst und bewertet werden.
In Steglitz-Zehlendorf werden 975 Flächen im Bodenbelastungskataster geführt, davon wurden fast 450 untersucht und über 150 wurden oder werden saniert (Stand 15.06.2020).
Erstes Ziel des Umwelt- und Naturschutzamtes ist eine vollständige Erfassung aller Flächen im Bodenbelastungskataster, damit z.B. bei Baumaßnahmen geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, um Gefährdungen für Bewohner zu vermeiden. Flächen, für die ein Verdacht auf Verunreinigungen besteht oder mit bereits bestätigtem Verdacht, müssen im nächsten Schritt untersucht werden, damit das Umwelt- und Naturschutzamt feststellen kann, ob eine Gefährdung für Menschen oder Umweltmedien zu befürchten ist.
Weiterhin sind alle Funktionen des Bodens im Naturhaushalt, als Siedlungsfläche und als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte zu erhalten und wiederherzustellen. Es sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, Verunreinigungen von Boden und Gewässern zu sanieren und es ist Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.
Folgende Maßnahmen werden ergriffen:
- Bodenuntersuchungen auf Verdachtsflächen, und zwar dort, wo mit hoher Wahrscheinlichkeit schwerwiegende Schäden vorliegen, im Rahmen der Amtsermittlungspflicht (nach Prioritätenliste und verfügbaren Haushaltsmitteln).
- Fachliche Beratung bei Bodenuntersuchungen durch Externe.
- Anordnung von Bodenuntersuchungen auf Verdachtsflächen, bei denen bereits ein konkreter Verdacht nachgewiesen wurde, z.B. durch Überschreitung von Prüfwerten.
- Einleiten von Maßnahmen zur Sanierung von Boden und Grundwasser zur Abwehr von Gefahren
- Entgegennahme von Meldungen bei Unfällen und beim Auffinden von Boden- und Grundwasserverunreinigungen, z. B. bei Baumaßnahmen (Meldepflicht!)
- Beurteilung der Qualität von Bodenmaterial beim Einbringen und Aufbringen.
- Erteilung von Auskünften aus dem Bodenbelastungskataster Berlin