Aktuelles und Pressemitteilungen

Zeitungsrolle

Lastbeschränkung der Autobahnbrücken „Spanische Allee“ und „Borussenstraße“

Bei einer kürzlich durchgeführten Bestandsanalyse der Bauwerke der Autobahn GmbH des Bundes, wurde ein dringender Handlungsbedarf im Hinblick auf die Beschilderung von mindertragfähigen Brücken festgestellt. Betroffen sind die Brücken im Zuge der Spanischen Allee und der Borussenstraße, die jeweils über der A 115 verlaufen.

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, sind beide Brücken gemäß Verkehrszeichen VZ 262-16 auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 16 Tonnen zu beschränken. Das Tiefbauamt Steglitz-Zehlendorf hat daher die Beschilderung zur Lastbeschränkung sowohl vor den genannten Brücken als auch an weiteren relevanten Knotenpunkten vorgenommen.

Zwei Personen schauen auf einen Wegweiser

Straßenbenennungsliste veröffentlicht

Die bezirkliche Straßenbenennungsliste ist veröffentlicht. Sie enthält Vorschläge zur Straßenbenennung, bei denen für eventuelle Benennungsvorhaben bereits Einvernehmen mit der BVV erzielt wurde. Es erfolgt jedoch keine stringente „Abarbeitung“ der Namensliste. Für jeweilige Benennungen ist auch immer ein örtlicher Bezug zum Leben und Wirken einer Person maßgeblich, die mit einer Benennung geehrt werden soll.

  • Vorschlagsliste Straßenbenennungen

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Verschiedene Baustellenschilder

Fortführung der Sanierung des Radweges in der Clayallee zwischen Im Dol und Starstraße (Seitenraum auf der östlichen Straßenseite)

Pressemitteilung vom 18.10.2023

Mit einer Länge von 310 m wird in der Clayallee zwischen Im Dol und Starstraße auf der östlichen Straßenseite der Hochbordradweg ab dem 30.10.2023 grundhaft erneuert.

Der Umbau des vorhandenen Radwegs soll die Fahrqualität für den Radverkehr erhöhen, sowie die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden verbessern. Der vorhandene Radweg wird gemäß den Anforderungen des Berliner Mobilitätsgesetzes von 1,00 m auf 2,30 m verbreitert. Die Arbeiten werden planmäßig bis zum 30.11.2023 stattfinden.

Für die Dauer der Bauarbeiten wird der rechte Fahrbahnstreifen, der momentan als Parkstreifen für den motorisierten Individualverkehr genutzt wird, im betreffenden Abschnitt komplett gesperrt. Bauzeitlich wird der Radverkehr mit dem Zusatz “Radfahrende frei” auf dem vorhandenen Gehweg geführt.

Die Zufahrten zu den Grundstücken bleiben während der Bauarbeiten, bis auf kurzfristige baubedingte Sperrungen, gewährleistet.

Die Anliegenden werden durch die bauausführende Firma informiert.

Leitungsarbeiten am Uferweg am Teltowkanal

Pressemeldung vom 22.02.2023

Zum Erreichen der Klimaschutzziele des Landes Berlins ist der Ausbau der Stadtwärmeversorgung ein wesentlicher Beitrag. Dazu plant Vattenfall Wärme eine Erweiterung des Stadtwärmenetzes mit dem Bau einer Versorgungsleitung zwischen dem Heizkraftwerk Lichterfelde und dem Händelplatz über die gesamte Länge des Hindenburgdammes. Ein Bauabschnitt führt über den Uferweg vom HKW Lichterfelde bis zur Emil-Schulz-Brücke. Alternativen zur Nutzung des Uferweges haben sich aufgrund der Belegung des öffentlichen Straßenlandes mit anderen Infrastrukturen als nicht realisierbar dargestellt.

Durch die Verstärkung des Stadtwärmenetzes wird die Basis für den Anschluss von 39 Megawatt – dies entspricht circa 11.000 Wohneinheiten – geschaffen. Damit einher geht eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 11.000 Tonnen pro Jahr ab 2026. Das gesamte Bauvorhaben besitzt eine Trassenlänge von circa drei Kilometern und insgesamt 13 Bauabschnitten und soll in der Bauzeit von Ende 2022 bis Mitte 2026 realisiert werden.

Die Baumaßnahme am Uferweg findet zwischen Februar 2023 und voraussichtlich Dezember 2024 statt. Zur Umsetzung des Vorhabens kommt es bedauerlicherweise zur Sperrung des Uferwegs zwischen Königsberger Straße und der Rohrbrücke über den Teltowkanal (Kleingartenanlage Zukunft) sowie zur Sperrung des Spielplatzes am Uferweg und des ehemaligen Sportplatzes Wiesenbaude. Diese Sperrungen sind aus Gründen der Arbeitssicherheit und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger unerlässlich. Im Zuge der Verlegung der neuen Fernwärmeleitungen ist die Fällung von drei größeren und ca. sieben mittelgroßen Bäumen im Randbereich des Uferweges unumgänglich. Vattenfall Wärme wird als Kompensation im Bereich des Uferweges gemeinsam mit dem Bezirksamt Steglitz Zehlendorf 50 Baumpflanzungen sowie weitere 50 Baumpflanzungen im nachbarschaftlichen Umfeld vornehmen, um das Grüne Gesicht des Gebietes zu erhalten und den Eingriff in die Grünanlage bestmöglich auszugleichen. Mit den
Baumfällarbeiten wird ab dem 22.02.2023 begonnen.

Fahrrad auf dem Fahrradstreifen

Baubeginn für neuen geschützten Radfahrstreifen am Steglitzer Damm

Pressemitteilung vom 20.02.2023

Auf dem Steglitzer Damm entsteht zwischen der Sembritzki- und der Attilastraße auf beiden Seiten ein geschützter Radfahrstreifen. Ab dem 06. März beginnen die Markierungsarbeiten für die Einrichtung des Radwegs zunächst auf der südlichen Richtungsfahrbahn in Richtung Attilastraße. Bisher gibt es dort keinen Radweg. Radfahrende müssen sich den Straßenraum mit dem motorisierten Verkehr teilen. Der neue geschützte Radfahrstreifen ist 900 Meter lang und verbindet Steglitz und Tempelhof miteinander. Der Abschnitt liegt im Berliner Radvorrangnetz und ist ein Projekt, das im Rahmen der Projekteinheit Radwege umgesetzt wird.

Zukünftig werden Radfahrende und Kraftfahrzeuge getrennt voneinander und damit sicherer unterwegs sein. Der neue Radfahrstreifen wird mit Beschilderung und Markierung im Bereich des heute jeweils rechten Fahrstreifens eingerichtet und entspricht den Vorgaben des Berliner Radverkehrsplans mit einer Regelbreite von 2,50 Meter. Zwischen dem ruhenden Verkehr und dem Radfahrstreifen wird ein Sicherheitsstreifen mit einer Breite von 0,75 Meter eingerichtet, um Tür-Unfälle zu verhindern. Protektionselemente, wie Minibaken, Stahlpoller oder Leitbords, schützen die Radfahrenden an Engstellen. Die Wahl der Protektion hängt vom Straßenraum an der Engstelle ab. In Einmündungen und Kreuzungsbereichen wird rote Farbe verwendet, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen.

Für den Fußverkehr entstehen an den Kreuzungen Buhrowstraße, Hünefeldzeile sowie Biberacher Weg neue und sichere Aufstellflächen mit guten Sichtachsen. Durch die Neuaufteilung des Straßenraums entfallen dort, wo der Straßenquerschnitt zu gering ausfällt, Kfz-Stellplätze. Dies betrifft die Bereiche vor und nach Kreuzungen und Querungen. Für den Lieferverkehr werden zwei neue Bereiche eingerichtet. Die vorhandenen Mittelstreifen sowie Bordsteinkanten bleiben erhalten.

Vor der Einrichtung des Radfahrstreifens wird die Fahrbahn instandgesetzt. Die südliche Richtungsfahrbahn wird ab dem 20. Februar in mehreren Abschnitten saniert. Ab dem 06. März bis April wird der Radfahrstreifen in Richtung Tempelhof mit Markierung und Beschilderung eingerichtet. Während der Bauarbeiten ist der Steglitzer Damm für den Kfz-Verkehr befahrbar, und die Erreichbarkeit der Grundstücke ist gewährleistet. Die Arbeiten auf der nördlichen Fahrbahn in Richtung Steglitz folgen im Anschluss bis Ende Mai.

Unabhängig von der Baumaßnahme zur Einrichtung des geschützten Radfahrstreifens schließt ab Sommer eine Sanierung der Steglitzer-Damm-Brücke über die S-Bahn an, die von der Senatsmobilitätsverwaltung umgesetzt wird. Nacheinander werden einzelne Brückenelemente saniert.

Über die Projekteinheit Radwege

Die Umsetzung des Vorhabens Steglitzer Damm erfolgt durch die landeseigene* infraVelo* in Abstimmung mit dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf und auf Basis einer Planung der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und weiteren Planungsbeteiligten im Rahmen der Projekteinheit Radwege. Das Projekt Steglitzer Damm wird durch Landesmittel und durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes finanziert.

Die verwaltungsübergreifende Projekteinheit Radwege steht für einen beschleunigten Ausbau der Radwege und setzt das Berliner Mobilitätsgesetz um. Senatsmobilitätsverwaltung und infraVelo unterstützen die Bezirke bei ausgewählten Radwege-Projekten, um gemeinsam sichere und breite Radfahrstreifen einzurichten. Aktuell gehören berlinweit 30 Projekte zur Projekteinheit Radwege.

Weitere Informationen zur Projekteinheit Radwege:

Link zur Projekteinheit Radwege von Infravelo

Straßenschild Hildburghauser Str.

Warum stehen in der Hildburghauser Straße noch die Schilder „Tempo 30 – Straßenschäden“?

Pressemitteilung vom 18.11.2020

Erläuterungen des Fachbereichs Tiefbau zu dieser häufig gestellten Frage:

Im Frühjahr 2020 wurde im Auftrag des Straßen- und Grünflächenamtes Steglitz-Zehlendorf – Fachbereich Tiefbau – die Fahrbahndecke der Hildburghauser Straße zwischen Steinheilpfad und Bezirksgrenze zu Tempelhof-Schöneberg im Fahrbahninstandsetzungsprogramm des Senats provisorisch neu hergestellt. Die Schäden an der Fahrbahn waren so gravierend geworden, dass eine punktuelle Gefahrenstellenbeseitigung weder wirtschaftlich noch technisch möglich war.

Im Zuge dieser Arbeiten, die nicht lange andauern durften, weil Leitungsbauarbeiten der BWB in den umliegenden Straßen fest eingeplant waren, konnte der geschädigte Fahrbahnunterbau nicht ausgebaut und mit saniert werden. Dies ist erst mit dem kompletten Straßenneubau vorgesehen, der voraussichtlich ab 2022 fortgesetzt werden wird.

Es war und ist also damit zu rechnen, dass die noch vorhandenen Schäden aus dem Straßenkörper über kurz oder lang auch wieder die nur provisorisch aufgebrachte Fahrbahndecke erreichen. Zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße hält der Fachbereich Tiefbau daher die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für weiterhin erforderlich. Rechtsgrundlage dafür ist § 45 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Aus diesem Grund sind auch noch die Zusatzzeichen „Straßenschäden“ unter den Tempo-30-Schildern vorhanden, obwohl augenscheinlich zurzeit keine Schäden erkennbar sind. Dies führt immer wieder zu Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern.

Anders konnte im Straßenzug Lorenz- und Mariannenstraße gehandelt werden, der im letzten Herbst instandgesetzt wurde.

Hier war es möglich, die alte Asphaltbefestigung abzufräsen und eine bituminöse Fahrbahndecke auf dem darunterliegenden Pflasterunterbau einzubauen. In der Lorenz- und Mariannenstraße sind aufgrund des homogenen Unterbaus keine schnell auftretenden Fahrbahnschäden zu erwarten. Deshalb lagen in der Lorenz- und Mariannenstraße auch keine Gründe nach § 45 Abs. 2 StVO vor, zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße die zuvor bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aufrecht zu erhalten. Auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben sich gefreut, dass zur Beschleunigung des Busverkehrs die Tempo-30-Regelung dort aufgehoben werden konnte.

Der Fachbereich Tiefbau hofft, die bestehenden Unklarheiten mit diesen Erläuterungen beseitigt zu haben.