Benennung, Widmung und Einziehung von Straßenland

Zwei Personen schauen auf einen Wegweiser

Straßenbenennung

Sobald es im öffentlichen Interesse erforderlich ist, sind öffentliche Straßen zu benennen. Die zuständige Straßenbaubehörde führt den Beschluss über den Straßennamen herbei und macht ihn im Amtsblatt für Berlin öffentlich bekannt.

Auf Antrag des Grundstückseigentümers sind Privatstraßen öffentlich zu benennen, soweit dies zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten notwendig ist. Der Eigentümer der Privatstraße schlägt den Namen vor, wobei die Bestimmungen für die Benennung öffentlicher Straßen einzuhalten sind. Die zuständige Straßenbaubehörde veröffentlicht den Straßennamen im Amtsblatt für Berlin. Der Eigentümer trägt die Kosten des Benennungsverfahrens.

Vorhandene Wiederholungen von Straßennamen sollen im Laufe der Zeit durch Umbenennungen beseitigt werden, da jeder Straßenname in Berlin nur einmal vorkommen soll. Dies ist einer der wenigen Gründe, weshalb eine Straßenumbenennung zulässig ist.

Benennungsvorschläge für künftig zu benennende Straßen können von jedermann bei der zuständigen Straßenbaubehörde eingereicht werden. Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wird dazu eine Liste mit Vorschlägen für zukünftige Straßenbenennungen geführt, in die aber nur Namen mit einem direkten Bezug zum Bezirk aufgenommen werden. Die Zahl der Listeneinträge übersteigt deutlich die Zahl der zu benennenden Straßen, Wege und Plätze. Benennungsvorschläge sind gebührenfrei.

Straßenbenennungsliste

Im Folgenden finden Sie die bezirkliche Straßenbenennungsliste. Sie enthält Vorschläge zur Straßenbenennung, bei denen für eventuelle Benennungsvorhaben bereits Einvernehmen mit der BVV erzielt wurde. Es erfolgt jedoch keine stringente „Abarbeitung“ der Namensliste. Für jeweilige Benennungen ist auch immer ein örtlicher Bezug zum Leben und Wirken einer Person maßgeblich, die mit einer Benennung geehrt werden soll.

  • Vorschlagsliste Straßenbenennungen

    PDF-Dokument (1.2 MB)

Amtsblatt

Widmung

Durch Widmung erhalten Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Widmung wird von der zuständigen Straßenbaubehörde verfügt und im Amtsblatt für Berlin öffentlich bekannt gemacht. Durch die Widmung wird der Gemeingebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßengruppe eingestuft. In der Widmung kann auch geregelt werden, dass Verkehrsflächen nur eingeschränkt öffentlich genutzt werden (z.B. nur Fußgänger- und / oder Radfahrerverkehr).
Aktenordner

Einziehung

Die Einziehung ist das Gegenteil von der Widmung. Eine öffentliche Straße wird eingezogen, wenn sie für den öffentlichen Verkehr nicht mehr benötigt wird. Auch die Einziehung wird von der zuständigen Straßenbaubehörde verfügt und im Amtsblatt für Berlin öffentlich bekannt gemacht.

Auskünfte über Widmungen und Einziehungen sind gebührenpflichtig.