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Grabart
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Eigenschaften
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Ungefähre anfallende Kosten
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Erdwahlgrab
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freie Stellenwahl nach Verfügbarkeit
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Zubettung einer Urne nach Beisetzung eines Sarges möglich
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Verlängerung der Stelle nach 20 Jahren möglich
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Reservierung/ Erwerb zu Lebzeiten möglich
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Grabpflege und Gestaltung erfolgen durch nutzungsberechtigte Person innerhalb der Vorgaben der Friedhofsordnung und Belegungsvorschriften sowie die Wahl eines Grabsteins; keine Einfassungen zulässig
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Merkpfahl wird aufgestellt, die verstorbene Person ist nicht anonym
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Gebühren erhoben durch die Verwaltung für die Beisetzung in einem Erdwahlgrab:
- Beisetzung mit Trauerfeier 1.044,- €
- Beisetzung ohne Trauerfeier 865,- €
- Gebühren für das Aufstellen eines Grabmals je nach Größe, Gestalt und Art
Kosten für die Grabpflege oder für die Pflege durch eine Friedhofsgärtnerei optional
Kosten für Steinmetz optional
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Erd-Rasen-Reihengrab
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keine freie Stellenwahl, sie werden vom Friedhof der Reihe nach vergeben
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keine Verlängerung der Stelle nach 20 Jahren möglich
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keine Reservierung möglich
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Grabpflege und Gestaltung erfolgen durch das Friedhofspersonal mit Rasen, optional kann die nutzungsberechtige Person eine kleine Pflanzfläche 1,25 × 1 m kopfseitig unter Achtung der Vorgaben der Friedhofsordnung und Belegungsplanvorschriften anlegen und pflegen, diese finden auch Anwendung bei der Wahl eines Grabsteins. Es sind keine Einfassungen erlaubt.
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Merkpfahl wird aufgestellt, die verstorbene Person ist nicht anonym
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Gebühren erhoben durch die Verwaltung für die Beisetzung in einem Erd-Reihe-Rasengrab:
- Beisetzung mit Trauerfeier 1.982,- €
- Beisetzung ohne Trauerfeier 1.803,- €
- Gebühren für das Aufstellen eines Grabmals je nach Größe, Gestalt und Art
Kosten für die Grabpflege optional
Kosten für den Steinmetz optional
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Erdgemeinschaft
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keine freie Stellenwahl, sie werden vom Friedhof nach Raster vergeben
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keine Verlängerung der Stelle nach 20 Jahren möglich
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keine Reservierung möglich
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Grabpflege und Gestaltung erfolgen durch das Friedhofspersonal mit Rasen, es gibt keine Möglichkeit der Pflege oder Kenntlichmachung der Grabstelle durch die nutzungsberechtigte Person, Blumen müssen zentral abgelegt werden.
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kein Merkpfahl wird aufgestellt, die verstorbene Person ist anonym
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Gebühren erhoben durch die Verwaltung für die Beisetzung in einem Urnengemeinschaftsgrab:
- Beisetzung mit Trauerfeier 1.982,- €
- Beisetzung ohne Trauerfeier 1.803,- €
Keine Kosten für die Grabpflege
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Erd- Memoriam-Garten
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Stellenwahl nach Verfügbarkeit mit der Friedhofsgärtnerei der FTB
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Keine Zubettung möglich
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Reservierung/Erwerb zu Lebzeiten möglich
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keine Verlängerung der Stelle nach 20 Jahren möglich
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Grabpflege und Gestaltung erfolgen durch die Friedhofsgärtnerei der FTB, Art und Gestaltung des Grabsteins müssen den Vorgaben der Friedhofsordnung und Belegungsplanvorschrift entsprechen
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Kein Merkpfahl wird aufgestellt
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Gebühren werden erhoben durch die Verwaltung für die Beisetzung in einem Erd-Memoriam-Garten:
- Beisetzung mit Trauerfeier 959,- €
- Beisetzung ohne Trauerfeier 780,- €
- Gebühren für das Aufstellen eines Grabmals je nach Größe, Gestalt und Art
Kosten für Grabpflege und Gestaltung durch FTB (Stand 2025 ab 5.998,- €)
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Urnenwahlgrab
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freie Stellenwahl nach Verfügbarkeit
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Zubettung drei weiterer Urnen nach Beisetzung möglich
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Reservierung/Erwerb zu Lebzeiten möglich
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Verlängerung der Stelle nach 20 Jahren ist möglich
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Grabpflege und Gestaltung erfolgen durch nutzungsberechtigte Person innerhalb der Vorgaben der Friedhofsordnung und Belegungsplanvorschriften sowie die Wahl eines Grabsteins, es ist keine Einfassung erlaubt
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Merkpfahl wird aufgestellt, die verstorbene Person ist nicht anonym
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Gebühren erhoben durch die Verwaltung für die Beisetzung in einem Urnenwahlgrab:
- Beisetzung mit Trauerfeier 874,- €
- Beisetzung ohne Trauerfeier 717,- €
- Gebühren für das Aufstellen eines Grabmals je nach Größe, Gestalt und Art
Kosten für die Grabpflege oder optional durch die Pflege einer Friedhofsgärtnerei
Kosten für den Steinmetz optional
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Urnenreihengrab
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keine freie Stellenwahl, sie werden vom Friedhof der Reihe nach vergeben
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keine Zubettung möglich
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keine Reservierung möglich
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Keine Verlängerung der Stelle nach 20 Jahren möglich
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Grabpflege und Gestaltung erfolgen durch nutzungsberechtigte Person innerhalb der Vorgaben der Friedhofsordnung und Belegungsplanvorschriften sowie die Wahl eines Grabsteins, es ist keine Einfassung erlaubt
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Merkpfahl wird aufgestellt, die verstorbene Person ist nicht anonym
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Gebühren erhoben durch die Verwaltung für die Beisetzung in einem Urnenwahlgrab:
- Beisetzung mit Trauerfeier 844,- €
- Beisetzung ohne Trauerfeier 717,- €
- Gebühren für das Aufstellen eines Grabmals je nach Größe, Gestalt und Art
Kosten für die Grabpflege oder optional durch die Pflege einer Friedhofsgärtnerei
Kosten für den Steinmetz optional
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Urnengemeinschaft
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keine freie Stellenwahl, sie werden vom Friedhof nach Raster vergeben
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keine Zubettung möglich
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keine Reservierung möglich
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Grabpflege und Gestaltung erfolgt durch das Friedhofspersonal mit Rasen, es gibt keine Möglichkeit der Pflege oder Kenntlichmachung der Grabstelle durch die nutzungsberechtigte Person, Blumen müssen zentral abgelegt werden
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kein Merkpfahl wird aufgestellt, die verstorbene Person ist anonym
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Gebühren erhoben durch die Verwaltung für die Beisetzung in einem Urnengemeinschaftsgrab:
- Beisetzung mit Trauerfeier 901,- €
- Beisetzung ohne Trauerfeier 744,- €
Keine Kosten für die Grabpflege
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Urnen-Ruhegemeinschaft
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keine freie Stellenwahl, sie werden vom Friedhof nach Raster vergeben
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keine Zubettung möglich
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keine Reservierung mögich
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keine Verlängerung der Stelle nach 20 Jahren möglich
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Grabpflege und Gestaltung erfolgen durch die Friedhofsgärtnerei der FTB, Art und Gestaltung des Grabsteins/Grabplatte müssen den Vorgaben der Friedhofsordnung und Belegungsplanvorschrift entsprechen und ist in der Regel durch die FTB vorgegeben
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kein Merkpfahl wird aufgestellt
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Gebühren erhoben durch die Verwaltung für die Beisetzung in einer Ruhegemeinschaft::
- Beisetzung mit Trauerfeier 836,- €
- Beisetzung ohne Trauerfeier 679,- €
- Gebühren für das Grabmal je nach Größe, Gestalt und Art
Kosten für Grabpflege und Gestaltung durch FTB (Stand 2025 ab 1375,- €)
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Urne-Memoriam-Garten
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Stellenwahl nach Verfügbarkeit mit der Friedhofsgärtnerei der FTB
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keine Zubettung möglich
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Reservierung/Erweb zu Lebzeiten möglich
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keine Verlängerung der Stelle nach 20 Jahren möglich
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Grabpflege und Gestaltung erfolgt durch die Friedhofsgärtnerei der FTB, Art und Gestaltung des Grabsteins/Grabplatte müssen den Vorgaben der Friedhofsordnung und Belegungsplanvorschrift entsprechen und ist in der Regel durch die FTB vorgegeben
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kein Merkpfahl wird aufgestellt
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Gebühren erhoben durch die Verwaltung für die Beisetzung im Urne-Memoriam-Garten:
- Beisetzung mit Trauerfeier 836,- €
- Beisetzung ohne Trauerfeier 679,- €
- Gebühren für das Aufstellen eines Grabmals je nach Größe, Gestalt und Art
Kosten für Grabpflege und Gestaltung durch FTB (Stand 2025 ab 3.998,- €)
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Familienstellen
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freie Stellenwahl nach Verfügbarkeit
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Zubettung möglich, die Anzahl und Art der Stellen richtet sich nach der Größe und den Wünschen der Nutzungsberechtigten und der Friedhofsordnung
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Reservierung/Erwerb zu Lebzeiten möglich
- Verlängerung der Stelle nach 20 Jahren möglich
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Grabpflege und Gestaltung erfolgen durch nutzungsberechtigte Person innerhalb der Vorgaben der Friedhofsordnung und Belegungsplanvorschriften sowie die Wahl eines Grabsteins bzw. Erhalt und Umnutzung eines vorhandenen Grabmals, es ist keine Einfassung erlaubt
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Merkpfahl wird aufgestellt, die verstorbenen Personen sind nicht anonym
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Gebühren erhoben durch die Verwaltung für die Beisetzung in einer Familienstelle als Sarg:
- Beisetzung mit Trauerfeier 1.044,- €
- Beisetzung ohne Trauerfeier 865,- €
Gebühren für die Beisetzung in einer Familienstelle als Urne:
- Beisetzung mit Trauerfeier 865,- €
- Beisetzung ohne Trauerfeier 717,- €
Gebühren für das Aufstellen eines Grabmals je nach Größe, Gestalt und Art
Kosten für die Grabpflege oder optional für die Pflege durch eine Friedhofsgärtnerei
Kosten für den Steinmetz optional
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