Tagesbetreuung von Kindern – ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen (eFöB)

Fachreferat Familienförderung und frühe Bildung

Schule-routine – Stockdatei

Informationen für die Aufnahme in die ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen (eFöB)

Die ergänzende Förderung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter vor und nach der Unterrichtszeit (Hort) ist durch Angebote in Zuständigkeit der Schule sicherzustellen.
Alle Berliner Schulen sind Ganztagsgrundschulen. Je nach Schulform (offener oder gebundener Ganztagsbetrieb) können verschiedene kostenpflichtige Betreuungsmodule bei vorliegendem Betreuungsbedarf zusätzlich in Anspruch genommen werden. Das Angebot der verlässlichen Halbtagsgrundschule haben alle Grundschulen im Land Berlin vorzuhalten.
Die ergänzende Förderung und Betreuung erfolgt in der Regel auf dem Gelände der Schulen und in einigen Fällen im Nahbereich außerhalb des Schulgeländes. Die Betreuung kann von den Trägern der freien Jugendhilfe in Kooperation mit den Schulen wahrgenommen werden.

Die Bedarfsfeststellung ist dem bezirklichen Jugendamt übertragen und analog dem Kitagutschein organisiert. Dieses legt auf Antrag den Betreuungsbedarf des Kindes und die entsprechende Kostenbeteiligung der Eltern fest. Gleichzeitig wird dabei der Kostensatz für die betreuende Einrichtung ermittelt. Mit diesem „Hortgutschein“ können die Eltern dann die ergänzende Betreuung und Förderung an der Schule des Kindes in Anspruch nehmen.

EFöB-Anmeldeverfahren

Informationen zur Anmeldung Ihres Kindes / Beantragung eines Hortgutscheines finden Sie hier

Schulanfänger: Um die Förderung für Ihr Kind ab dem ersten Schuljahr sicherzustellen, stellen Sie den Antrag für die Hortbetreuung gemeinsam mit der Schulanmeldung.
Nachdem Sie den Bedarfsbescheid vom Jugendamt erhalten haben, ist zudem ein Betreuungsvertrag zu schließen. Besucht Ihr Kind eine Schule in bezirklicher Trägerschaft schließen Sie diesen Vertrag spätestens bis zum Beginn der Sommerferien mit dem Jugendamt.

Anmeldeformular

Hier finden Sie das aktuelle Formular und weitere, welche Sie beim zuständigen Jugendamt einreichen müssen.

Einrichtungen

Hier finden Sie alle Adressen von Grundschulen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, eine Übersicht über die Einschulungsbereiche sowie allgemeine Informationen vom Schulamt Steglitz-Zehlendorf.

Elterninformation der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Sen BJF)

Ausführliche Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie zusätzlich auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Sen BJF).
Bitte nutzen Sie das aktuelle Anmeldeformular und alle weiteren Dokumente aus dem Downloadbereich des Jugendamtes Steglitz-Zehlendorf.

Aktueller Hinweis

Auch wenn Ihr Kind eine Berliner Kita besucht, werden Ihnen keine Antragsformulare automatisch übersandt. Bitte beachten Sie auch die aktuellen Hinweise auf der Seite zum Anmeldeverfahren. Alle Eltern von Schulanfängern 2018 lesen bitte die Presseerklärung Nr. 454 vom 14.06.18 wegen einer Hortbetreuung zu Schulbeginn bzw. nach den Sommerferien.