Für die Aufnahme Ihres Kindes in einer Kindertagesstätte ist eine vorherige Antragstellung erforderlich. Das Antragsformular finden Sie hier .
Bitte nutzen Sie in jedem Fall die Formulare ‘Bescheinigung der Erwerbstätigkeit’ und ‘Erklärung einer selbständigen Tätigkeit’ aus unserem “Downloadbereich, wenn der Betreuungsbedarf aufgrund Ihrer Arbeitszeit erforderlich ist. Dies kann entfallen, wenn Sie nur den Betreuungsbedarf im Umfang des Rechtsanspruchs für Ihr Kind beantragen wollen (5-7 Stunden täglich für Kinder ab dem vollendetem ersten Lebensjahr).
Bei der Beantragung beachten Sie unbedingt die Anmeldefristen ! (2 Monate Kita / 3 Monate Hort)
Dem Antrag sind alle notwendigen Nachweise in Kopie beizulegen. Welche dies sind erfahren Sie hier.
Den Betreuungsbedarfsbescheid (“Gutschein”) erhalten Sie nach Prüfung
des Antrages per Briefpost.
Der Gutschein berechtigt Sie, Ihr Kind in einer Berliner
Betreuungseinrichtung fördern zu lassen, jedoch nur solange Ihr Wohnsitz
in Berlin ist.
Bei Wegzug nahe der Berliner Stadtgrenze nach Brandenburg ist eine
Fortsetzung der Betreuung möglich. In diesem Fall informieren Sie
rechtzeitig vor Wegzug Ihr Jugendamt und erkundigen sich zur Vermeidung
von Kosten für Sie nach den notwendigen Schritten. Weitere Informationen
erhalten Sie hier: Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und Brandenburg über die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung