Kita-, Hort- und Tagespflegeanmeldeverfahren

Sie möchten ihr Kind für eine Tagesbetreuung oder ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen (Hort) anmelden? Hier finden Sie alle notwendigen Informationen.

Wie?

Für die Aufnahme Ihres Kindes in einer Kindertagesstätte ist eine vorherige Antragstellung erforderlich. Das Antragsformular finden Sie hier .
Bitte nutzen Sie in jedem Fall die Formulare ‘Bescheinigung der Erwerbstätigkeit’ und ‘Erklärung einer selbständigen Tätigkeit’ aus unserem “Downloadbereich, wenn der Betreuungsbedarf aufgrund Ihrer Arbeitszeit erforderlich ist. Dies kann entfallen, wenn Sie nur den Betreuungsbedarf im Umfang des Rechtsanspruchs für Ihr Kind beantragen wollen (5-7 Stunden täglich für Kinder ab dem vollendetem ersten Lebensjahr).

Bei der Beantragung beachten Sie unbedingt die Anmeldefristen ! (2 Monate Kita / 3 Monate Hort)

Dem Antrag sind alle notwendigen Nachweise in Kopie beizulegen. Welche dies sind erfahren Sie hier.
Den Betreuungsbedarfsbescheid (“Gutschein”) erhalten Sie nach Prüfung
des Antrages per Briefpost.
Der Gutschein berechtigt Sie, Ihr Kind in einer Berliner
Betreuungseinrichtung fördern zu lassen, jedoch nur solange Ihr Wohnsitz
in Berlin ist.
Bei Wegzug nahe der Berliner Stadtgrenze nach Brandenburg ist eine
Fortsetzung der Betreuung möglich. In diesem Fall informieren Sie
rechtzeitig vor Wegzug Ihr Jugendamt und erkundigen sich zur Vermeidung
von Kosten für Sie nach den notwendigen Schritten. Weitere Informationen
erhalten Sie hier: Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und Brandenburg über die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung

Wo?

Bei Ihrem zuständigen Wohnsitz-Jugendamt; In Steglitz-Zehlendorf können Sie Ihren vollständig ausgefüllten und von den sorgeberechtigten Eltern unterschriebenen Antrag zur Tagesbetreuung in Kindertagespflege-, und Kindertagesstätten oder für die ergänzende Betreuung an Grundschulen (Schulhort) im Familienbüro oder in den drei Stützpunkten der Steglitz-Zehlendorfer Bürgerämter abgeben.
Per Briefpost senden Sie den Antrag an das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Jugendamt, Fachdienst Kita-/Hort-Gutschein, 14160 Berlin.

Sprechzeiten

Das Jugendamt Steglitz-Zehlendorf hat aufgrund der aktuellen Corona-Lage den direkten persönlichen Kontakt mit den Bürger*innen eingeschränkt. Es werden also bis auf Weiteres keine offenen Sprechstunden stattfinden.
Sie erreichen die Hotline der Kita- und Hortgutscheinstelle Steglitz-Zehlendorf telefonisch zu folgenden Zeiten:

  • Montag bis Mittwoch und Freitag: 10 bis 14 Uhr
  • Donnerstag: 15 bis 18 Uhr

unter der Telefonnummer: 030 / 90299 5289
oder jederzeit per E-Mail: Jugendamt.tagesbetreuung@ba-sz.berlin.de
Zusätzlich erreichen Sie Ihren jeweils zuständigen Sachbearbeiter der Kita-/Hortgutscheinstelle von Montag bis Donnerstag von 10 bis 14 Uhr und Freitag von 10 bis 13 Uhr.
Eine Liste mit den für Sie zuständigen Sachbearbeitern der Kita-/Hortgutscheinstelle finden Sie hier.

Fristen

Bitte beachten Sie die Anmeldefristen:
Die Beantragung des „Gutscheins“ (Betreuungsbedarfsbescheides) kann frühestens 9 Monate vor Aufnahme Ihres Kindes in die Betreuung erfolgen. Der Kitaantrag ist spätestens 2 Monate vor gewünschtem Betreuungsbeginn, der Hortantrag spätestens 3 Monate vor gewünschter Aufnahme des Kindes im Hort zu stellen.
Für die Schulanfänger gilt, dass der Antrag bereits mit der Schulanmeldung erfolgen muss, um einen rechtzeitigen Betreuungsbeginn zum Schulbeginn sicherzustellen.
ACHTUNG! Die Frist für die Hortanmeldungen der Schulanfänger zum 01.08. eines Jahres fällt bereits in den Oktober des Vorjahres.

Unterlagen

Ihre Unterlagen reichen Sie bitte ausschließlich in Kopie ein, Originale werden nicht zurück gesandt. Welche Unterlagen beizufügen sind, erfahren Sie in den Orientierungshilfen zu den persönlichen Unterlagen und zu den Einkommensunterlagen in unserem Downloadbereich.

Da mit der Erteilung des Kitagutscheins auch gleichzeitig der künftige Beitrag der Elternbeteiligung errechnet wird, benötigen wir i.d.R. neben dem ausgefüllten Antrag auch die Einkommensunterlagen der Familie des letzten Kalenderjahres. Als Nachweis dient grundsätzlich der Einkommenssteuerbescheid der Familie. Liegt dieser noch nicht vor, reichen Sie bitte die Lohnsteuerkarten beider Eltern in Kopie, bzw. eine Einkommensbescheinigung mit ein.

Bitte informieren Sie sich zu der Antragstellung im Internet auf der Seite des Jugendamtes Steglitz-Zehlendorf und rufen nur bei unklaren Verfahrensfragen an – (Zuständigkeiten im Fachdienst Kita-Hort).

Den Gutschein erhalten Sie per Briefpost. Bei Rückfragen melden wir uns unaufgefordert bei Ihnen.
Fragen zum Bearbeitungsstand werden NICHT beantwortet.

ACHTUNG

Die Bearbeitungsdauer der Anträge liegt i.d. Regel bei ca. 6 Wochen. Sie unterliegt jedoch den unterschiedlichen Eingangsmengen und schwankt im Jahresverlauf und kann gerade im Sommer auch andauern. Bitte haben Sie Verständnis, dass es aufgrund von Vertretungssituationen und Personalengpässen zeitweise etwas länger dauern kann. Bitte sehen Sie daher nach Möglichkeit von Rückfragen ab. Wir arbeiten mit Hochdruck an Ihren Anträgen.

Danke

Ihre Kita-/Hortgutscheinstelle