In Bezug auf die projektbezogenen Ausgaben muss der Zuwendungsempfangende eine Liste führen, von der jede Position mit einem Beleg nachgewiesen werden können muss.
(Nach Nr. 6.5 der ANBest-P besteht für Originalbelege eine Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren, falls nicht zusätzlich ein längerer Zeitraum vorgeschrieben wurde.)
Nach Nr. 10.2 AV zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) besteht der Verwendungsnachweis aus einem aussagekräftigen Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis ohne Vorlage von Belegen. Allerdings muss dem Verwendungsnachweis eine tabellarische Belegübersicht (Belegliste) beigefügt werden, in der die Ausgaben nach Art und in chronologischer Reihenfolge getrennt aufgelistet sein sollen. Bei Bedarf können die Originalbelege von der Bewilligungsstelle angefordert werden.
Der Zuwendungsempfangende muss sich also zu jeder getätigten Zahlung, die in Verbindung mit dem geförderten Projekt steht, einen Zahlungsbeleg aushändigen lassen, das heißt: quittierte Rechnungen und Kassenbons, die dann aufbewahrt werden müssen. Das betrifft sämtliche Belege für Ausgaben, also Rechnungen und Zahlungsbelege zu Anschaffungen, Mietzahlungen und Personalzahlungen, dazu gehören ebenfalls die diesbezüglichen Verträge. Auch Kontoauszüge gelten als Zahlungsbeleg. Achten Sie hierbei auf einen aussagekräftigen Verwendungszweck und eindeutige Abbuchungsbeträge.
Alle Belege müssen nach einem übersichtlichen System nummeriert und einzelne Kassenbons und Quittungen auf Din A4-Seiten geklebt werden.
Sofern eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, muss beachtet werden, dass die angeführten Beträge keine Umsatzsteuer enthalten dürfen (Nettobeträge angeben).
Skonti oder Rabatte sollen genutzt werden.
Verzichten Sie auf deren Nutzung, werden sie Ihnen dennoch vom Förderbetrag abgezogen. Es dürfen keine Payback-Punkte, Happy Digits o. ä. geldwerte Vorteile gesammelt werden.
Rechnungsbelege müssen grundsätzlich folgende Angaben beinhalten:
- Name und Anschrift des Lieferanten (Wo wurde das gekauft?)
- Ausstellungsdatum der Rechnung (Wann wurde das gekauft?)
- Umfang und Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung (Was wurde gekauft?)
- Aufschlüsselung des Nettoentgelts nach Steuersätzen (Auf manche Waren werden 19 % Umsatzsteuer erhoben, auf andere 7 %.)
- Gegebenenfalls Hinweis auf Steuerfreiheit
- Projektnummer