Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1182/XX
Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, Möglichkeiten zu prüfen und ggf. umzusetzen, ob und wie durch bauliche Maßnahmen die faktische Erweiterung des Betriebsgeländes einer dort ansässigen Getränkehandlung auf den Gehweg sowie öffentliches Straßenland unterbunden werden kann und dadurch die Gefährdung von Fußgänger*innen und anderen Verkehrsteilnehmenden sowie die ständige Störung des Durchgangsverkehrs verhindert wird.
-Schlussbericht-
Das Straßen- und Grünflächenamt und auch das Ordnungsamt stehen seit einigen Jahren mit dem Gewerbetreibenden und dem Initiator des Beschlusses in Kontakt. Zur Verminderung der im Rahmen der Antragsberatung beschriebenen negativen Situation sind bereits folgende Maßnahmen umgesetzt worden:
Das Ordnungsamt führt darüber hinaus regelmäßige Überwachungsmaßnahmen durch.
Weitere Mittel - insbesondere baulicher Natur - zur Unterbindung der angeführten Störungen stehen dem Bezirksamt mehr zur Verfügung. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 14. Oktober 2019
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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