Drucksache - 0611/XX
Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, für die Bereiche der Weserstraße und Herrfurthstraße sowie ihrer querenden Nachbarstraßen ein Angebot über eine Prognoseberechnung für Lärmimmissionen einzuholen, soweit in den Straßenabschnitten Außengastronomiegenehmigungen vorliegen und eine weit entwickelte touristische Infrastruktur und/oder entsprechenden Beherbergungsbetrieben ansässig sind, welche Lärm verursachen können. Die Berechnungen sollen ein realistisches Abbild der Lärmemissionen darstellen, welche durch genehmigte Außengastronomie und deren Besucher*innen entstehen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, für die Bereiche der Weserstraße und Herrfurthstraße sowie ihrer querenden Nachbarstraßen eine Prognoseberechnung für Lärmimmissionen zu erstellen, soweit in den Straßenabschnitten Außengastronomiegenehmigungen vorliegen und eine weit entwickelte touristische Infrastruktur und/oder entsprechenden Beherbergungsbetrieben ansässig sind, welche Lärm verursachen können. Die Berechnungen sollen ein realistisches Abbild der Lärmemissionen darstellen, welche durch genehmigte Außengastronomie und deren Besucher*innen entstehen.
-Schlussbericht-
In Erfüllung des Beschlusses haben sowohl das Umwelt- und Naturschutzamt, als auch das Ordnungsamt zur Konkretisierung von Art und Umfang einer Lärmprognose mehrere Begehungen der Weserstraße, der Herrfurthstraße und deren Nachbarstraßen durchgeführt. Ziel der Begehungen war es, den Bestand an Gastronomie und Außengastronomie sowie deren regelmäßige Öffnungszeiten zu erfassen, um so zunächst zwei Anbietern eine belastbare Grundlage für die Erstellung von Angeboten zur Verfügung zu stellen. Im Ergebnis wurden durch das Umwelt- und Naturschutzamt - unter Berücksichtigung der im Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz vom 20. Juni 2019 erbetenen Ergänzung und Erweiterung - zwei Angebote (Varianten) mit unterschiedlichen Untersuchungsgebieten ausgewählt:
Variante 1: Schalltechnische Untersuchung zu den Außengastronomien entlang der Herrfurthstraße sowie Weserstraße in Berlin-Neukölln und deren Auswirkungen auf die Nachbarschaft unter Beachtung der Richtwerte der TA Lärm.
Variante 2: Schalltechnische Untersuchung zu den Außengastronomien entlang der Herrfurthstraße sowie Weserstraße in Berlin-Neukölln einschließlich der querenden Nachbarstraßen und deren Auswirkungen auf die Nachbarschaft unter Beachtung der Richtwerte der TA Lärm.
Die Kosten für die Variante 1 liegen im niedrigen fünfstelligen Bereich. Variante 2 ist rund 6.000 Euro teurer. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 14. Oktober 2019
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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