Drucksache - 0367/XX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich in den kommenden Wintermonaten regelmäßig mit den zuständigen Leistungsanbietern darüber auszutauschen, wie hoch die Anzahl der minderjährigen Wohnungslosen ist und ob die vorhandenen Angebote ausreichend sind. Bei Minderkapazitäten soll ein „runder Tisch“ über eine zeitnahe Abhilfe beraten. Den speziellen Problemlagen weiblicher Minderjähriger sollte dabei Rechnung getragen werden, was auch das Angebot einer sozialen Beratung einschließt. Etwaige Notstände sind unverzüglich der Senatsverwaltung mitzuteilen, damit diese Informationen in die gesamtstädtische Strategie gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit einfließen.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 30. Mai 2018 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, sich in den kommenden Wintermonaten regelmäßig mit den zuständigen Leistungsanbietern darüber auszutauschen, wie hoch die Anzahl der minderjährigen Wohnungslosen ist und ob die vorhandenen Angebote ausreichend sind. Bei Minderkapazitäten soll ein „runder Tisch“ über eine zeitnahe Abhilfe beraten. Den speziellen Problemlagen weiblicher Minderjähriger sollte dabei Rechnung getragen werden, was auch das Angebot einer sozialen Beratung einschließt. Etwaige Notstände sind unverzüglich der Senatsverwaltung mitzuteilen, damit diese Informationen in die gesamtstädtische Strategie gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit einfließen.
Das Jugendamt ist für die Inobhutnahme obdachloser Kinder und Jugendliche zuständig, die sich nicht bei ihren Eltern/ Betreuungspersonen aufhalten. Hierzu gehören beispielsweise Kinder und Jugendliche, die von Zuhause oder aus einer Jugendhilfeeinrichtung weggelaufen sind und sich ohne Unterkunft „auf der Straße“ oder bei Erwachsenen ohne verwandtschaftlichen Bezug aufhalten. Hierzu gehören auch Kinder und Jugendliche, die sich mit Wissen (z.T. auch auf deren Veranlassung) ihrer Eltern allein in Berlin aufhalten (z.B. aus Bulgarien und Rumänien). Als Beispiel seien die Kinder- und Jugendlichen genannt, die sich im Tiergarten aufhalten. Für einige ist das Jugendamt Neukölln zuständig. Das Kinderschutzteam steht hier im engen Austausch mit der Polizei und dem Kinder- und Jugendnotdienst.
Für die durch das Neuköllner Jugendamt betreuten weggelaufenen Kinder und Jugendlichen wird in der Regel Vermisstenanzeige bei der Polizei gestellt. Sofern die Polizei diese Kinder und Jugendlichen aufgreift, werden sie den Personensorgeberechtigten, dem Jugendamt oder dem Kinder- bzw. Jugendnotdienst zugeführt. Einige Kinder und Jugendliche wenden sich auch selbst an den Kinder- und Jugendnotdienst oder das Jugendamt.
Sofern eine Inobhutnahme oder eine Heimunterbringung notwendig ist, werden sie durch das Jugendamt untergebracht. Stationäre Jugendhilfeeinrichtungen, die vorübergehend aufnehmen (Krisen- und Clearinggruppen) verfügen phasenweise nicht über genügend Plätze. Dieser Sachstand ist der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bekannt und wird mit den bezirklichen Jugendämtern und dem Kinder- und Jugendnotdienst immer wieder diskutiert. In der Vergangenheit konnte im Einzelfall mit Unterstützung des Kinder- und Jugendnotdienstes immer eine Lösung gefunden werden. Ein „runder Tisch“ war und ist nicht notwendig.
Für Jugendliche, die sich nicht auf die Rahmenbedingungen der Jugendhilfe einlassen wollen, bestehen berlinweite Anlaufstellen in der Stadt (z.B. KuB, SleepIn) sowie mobile Streetwork, die ggf. auf obdachlose Kinder und Jugendliche zugeht.
Wohnungslose oder obdachlose Familien mit Kindern fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit des Sozialamts. Das Jugendamt wird nicht regelhaft über eine drohende oder bestehende Obdachlosigkeit informiert. Die uns bekannten Familien werden an die Besondere Wohnhilfe verwiesen. Das Jugendamt bietet im Einzelfall Unterstützung an oder wird bei Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährdung tätig.
Auf Grundlage des Beschlusses der BVV (Drucksache 0367/XX) wurden 41 (Not-) Unterkünfte für Wohnungslose angeschrieben und gebeten, sich sofort an das Kinderschutzteam zu wenden, falls sich minderjährige obdachlose Kinder und Jugendliche ohne Begleitung durch personensorge- oder erziehungsberechtigte Erwachsene bei ihnen aufhalten. Dies war erwartungsgemäß nicht der Fall.
Darüber hinaus wurden die oben genannten 41 Einrichtungen gebeten, die Zahl der bei ihnen lebenden Kinder und Jugendliche (0 bis 18 Jahren) im Zeitraum vom 01.12.2018 bis 21.03.2019 sowie die Zahl von Familien mit Kindern, die wegen fehlender Platzkapazitäten abgelehnt werden mussten, zu melden. Insgesamt liegen lediglich Rückmeldungen von acht Einrichtungen vor. Drei Einrichtungen meldeten, dass sie auch Familien mit Kindern aufnehmen. Lediglich eine Einrichtung führt eine Statistik über „abgelehnte“ Aufnahmen aufgrund von Platzmangel. Die Zahlen sind insgesamt daher nicht aussagekräftig.
Da keine Akutmeldungen erfolgten, war ein einzelfallbezogener „runder Tisch“ nicht notwendig.
Grundsätzlich begrüßen sowohl das Jugendamt als auch das Sozialamt die Schaffung weiterer Plätze für wohnungslose Familien in spezialisierten Einrichtungen. Die Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste ist hier vorrangig involviert.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 14. Mai 2019
___________________ _____________________ Martin Hikel Falko Liecke |
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