|
Bezeichnung: |
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste |
Gremium: |
Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste |
Datum: |
Di, 11.06.2019 |
Status: |
öffentlich |
Zeit: |
17:00 - 19:36 |
Anlass: |
ordentliche Sitzung |
Raum: |
Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203 |
Ort: |
Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin |
|
|
|
TOP |
|
Betreff |
Drucksache |
|
Ö 1 |
|
|
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Protokollabstimmung der 27. und 28. Sitzung |
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Bericht des Mietpräventionsteams |
|
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Bericht der Schuldnerberatung |
|
|
|
|
Ö 5 |
|
|
Tätigkeitsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose ausweiten! |
|
|
1294/XX |
|
Ö 6 |
|
|
Beschäftigungsmöglichkeiten im Bezirksamt schaffen |
|
|
1184/XX |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Der mitberatende Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt dem federführenden Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, in allen Bereichen, auch in Eigenbetrieben zu prüfen, ob und wo im Rahmen des aktuellen Teilhabeprogramms nach § 16i SGB II langzeitarbeitslose Menschen sozialversicherungspflichtig eingestellt werden können. Begründung: Einstellungen im Rahmen dieses Förderprogramms können sowohl Arbeitslosen eine anspruchsvolle Tätigkeit bieten als auch dem Bezirksamt ermöglichen, zusätzliche Leistungen im Interesse der Neuköllner Bürger*innen zu realisieren. -Schlussbericht- Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 37. Sitzung der XX. Wahlperiode am 28.08.2019 folgenden Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird gebeten, in allen Bereichen, auch in Eigenbetrieben zu prüfen, ob und wo im Rahmen des aktuellen Teilhabeprogramms nach § 16i SGB II langzeitarbeitslose Menschen sozialversicherungspflichtig eingestellt werden können. Nach länger andauernden Prüfung der jeweils fachlich zuständigen Abteilungen konnten letztlich nur im Amt für Soziales Beschäftigungsmöglichkeiten identifiziert werden. Am 26. Oktober 2021 fasste das Bezirksamt den Beschluss, dort zwei nach EG 3 und EG 4 TV-L bewertete Beschäftigungspositionen, die nach § 16i SGB II gefördert werden, zu schaffen. Da nach dieser Vorschrift lediglich die entsprechenden Tabellenentgelte, nicht aber das gesamte Arbeitgeberbrutto förderfähig ist, ergeben sich Haushaltsrisiken in Form von nicht durch die Förderung abgedeckten Personalkosten in Höhe von insgesamt 302.377,41 Euro für die Laufzeit der Förderung von fünf Jahren. Die Gesamtsumme setzt sich – beispielhaft für volle Kalenderjahre – zusammen aus den folgenden Teilbeträgen. | E3 | E4 | 2022 | 17.841,40 Euro | 18.168,92 Euro | 2023 | 18.771,40 Euro | 19.118,92 Euro | 2024 | 21.653,26 Euro | 22.038,03 Euro | 2025 | 24.535,12 Euro | 24.957,14 Euro | 2026 | 27.416,98 Euro | 27.876,24 Euro |
Zuzüglich pauschaler Ausgaben in Höhe von 8.000,00 Euro pro Stelle und Jahr für die Kosten des Arbeitsplatzes auf Grundlage des KGSt-Berichte 13/2019 „Kosten eines Arbeitsplatzes“. Diese Beträge sollen laut Beschluss des Bezirksamtes durch das Amt für Soziales, beispielsweise durch Stellensperrungen aufgebracht werden. Ausdrücklich heißt es dort: „Das Finanzrisiko trägt das Amt für Soziales“. Als Leiter des Geschäftsbereichs Soziales bin ich nicht bereit, dieses Finanzrisiko hinzunehmen, die dafür erforderlichen Einsparungen anzuordnen und die damit verbundenen Einschnitte in die Leistungsfähigkeit des Amts für Soziales zu vertreten. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen und zur Beschlussfassung noch nicht absehbaren Situation, die durch enorme Herausforderung in den Regelaufgaben gekennzeichnet ist, wäre das eine fatale Entscheidung, die die ohnehin aufgrund personeller Unterausstattung eingeschränkte Dienstleistungs- und Reaktionsfähigkeit des Amts für Soziales weiter und möglicherweise entscheidend schwächen würde. Nur ergänzend teile ich mit, dass im Wege der dem Bezirksamt zur Verfügung stehenden Teilnehmerplätze für die Förderung von Beschäftigungsverhältnissen nach § 16i SGB II mit Landesergänzungsförderung insgesamt 32 Plätze an Träger vergeben wurden, deren Tätigkeiten einen engen Bezug zu Aufgaben des Bezirksamtes Neukölln haben. Dazu gehören Aufgaben der Grünanlagenpflege, Hausmeisterdienste in Kindertageseinrichtungen, Seniorenbetreuung, das Kulturnetzwerk Neukölln und Unterstützung der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommen 42 Stellen mit einem mittelbaren Bezug zu den Aufgaben des Bezirksamtes, wie zum Beispiel die Suppenküche der Kubus gGmbH, Senioren und Kinderbegleitung und das Britzer Weingut. Berlin-Neukölln, 06. September 2022 Martin Hikel Falko Liecke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
|
|
|
|
27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
|
|
Ö 14.21 - überwiesen |
|
|
Der Antrag wird mitberatend in den Jugendhilfeausschuss und federführend in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung überwiesen.
|
|
|
|
|
07.03.2019 - Jugendhilfeausschuss |
|
|
Ö 10 - vertagt |
|
|
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
|
|
|
|
|
21.03.2019 - Jugendhilfeausschuss |
|
|
Ö 6 - gegenstandslos |
|
|
Wird in den Ältestenrat zurück überwiesen, da noch weitere Ausschüsse zu beteiligen sind.
|
|
|
|
|
11.06.2019 - Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste |
|
|
Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen |
|
|
Herr Szczepanski begründet den Antrag. Positiv aufgenommen wurde, dass Herr BzStR Biedermann in der BVV bereits berichtet hatte, dass er für seine Abteilung prüfen lässt, ob entsprechende Stellen in der Sozialen Wohnhilfe bzw. im Bereich der Seniorenfreizeitstätten eingerichtet werden könnten. Der Antrag richtet sich nun in Gänze an alle Abteilungen des Bezirksamtes. Ihm ist dabei selbstverständlich bewusst, dass dies unter dem Vorbehalt des kommenden Bezirkshaushalts stehen wird. Frau Hascelik begrüßt, auch wenn noch Fragezeichen hinter der Finanzierung stehen, den Antrag für die SPD-Fraktion. Herr Leppek schließt sich dem an und verweist auf die Vorbildfunktion, die der Öffentliche Dienst ausüben solle. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, so dass die Vorsitzende den Antrag zur Abstimmung stellt. Bei einer Enthaltung (AfD) wird der Antrag daraufhin mehrheitlich durch die anderen Fraktionen angenommen.
|
|
|
|
|
12.08.2019 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung |
|
|
Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen |
|
|
Beschäftigungsmöglichkeiten im Bezirksamt schaffen Drs. 1184/XX Die antragstellende Fraktion der Grünen begründet den Antrag. Herr Hikel berichtet, dass sich das Bezirksamt bereits im Juni mit einer möglichen Umsetzung des § 16i SGB II beschäftigt hat. Hier gibt es zwei mögliche Alternativen. Variante 1: Die Umsetzung erfolgt mit Hilfe eines gemeinwohlorientierten Trägers, der seitens der Senatsverwaltung zu 100% gefördert wird, d.h. bis hin zur Sachkostenpauschale alle Ausgaben im Rahmen von Einstellungen nach § 16i SGB II auch erstattet bekommt. Hier strebt das Jobcenter Neukölln die Schaffung von rund 400 solcher Stellen im Bezirk an. Daran hätte das Bezirksamt selbst Interesse – vor allem in den Abteilungen StadtSozBüD sowie BiSchulKuSport. Variante 2: Das Bezirksamt selbst schafft solche Stellen. Aufgrund der zuletzt gemachten leider sehr schlechten Erfahrungen mit den Schulhausmeisterassistenten kann aus Verwaltungssicht aber nur Variante 1 empfohlen werden. Mit Ja-Stimmen der SPD, CDU, Grünen und Linken und Enthaltung der AfD wird dem Antrag zugestimmt.
|
|
|
|
|
28.08.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
|
|
Ö 10.9 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
|
|
Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, in allen Bereichen, auch in Eigenbetrieben zu prüfen, ob und wo im Rahmen des aktuellen Teilhabeprogramms nach § 16i SGB II langzeitarbeitslose Menschen sozialversicherungspflichtig eingestellt werden können. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Die Beschlussempfehlung wird einstimmig beschlossen.
|
|
|
|
|
28.09.2022 - Bezirksverordnetenversammlung |
|
|
Ö 10.22 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen |
|
|
Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 37. Sitzung der XX. Wahlperiode am 28.08.2019 folgenden Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird gebeten, in allen Bereichen, auch in Eigenbetrieben zu prüfen, ob und wo im Rahmen des aktuellen Teilhabeprogramms nach § 16i SGB II langzeitarbeitslose Menschen sozialversicherungspflichtig eingestellt werden können. Nach länger andauernden Prüfung der jeweils fachlich zuständigen Abteilungen konnten letztlich nur im Amt für Soziales Beschäftigungsmöglichkeiten identifiziert werden. Am 26. Oktober 2021 fasste das Bezirksamt den Beschluss, dort zwei nach EG 3 und EG 4 TV-L bewertete Beschäftigungspositionen, die nach § 16i SGB II gefördert werden, zu schaffen. Da nach dieser Vorschrift lediglich die entsprechenden Tabellenentgelte, nicht aber das gesamte Arbeitgeberbrutto förderfähig ist, ergeben sich Haushaltsrisiken in Form von nicht durch die Förderung abgedeckten Personalkosten in Höhe von insgesamt 302.377,41 Euro für die Laufzeit der Förderung von fünf Jahren. Die Gesamtsumme setzt sich – beispielhaft für volle Kalenderjahre – zusammen aus den folgenden Teilbeträgen. | E3 | E4 | 2022 | 17.841,40 Euro | 18.168,92 Euro | 2023 | 18.771,40 Euro | 19.118,92 Euro | 2024 | 21.653,26 Euro | 22.038,03 Euro | 2025 | 24.535,12 Euro | 24.957,14 Euro | 2026 | 27.416,98 Euro | 27.876,24 Euro |
Zuzüglich pauschaler Ausgaben in Höhe von 8.000,00 Euro pro Stelle und Jahr für die Kosten des Arbeitsplatzes auf Grundlage des KGSt-Berichte 13/2019 „Kosten eines Arbeitsplatzes“. Diese Beträge sollen laut Beschluss des Bezirksamtes durch das Amt für Soziales, beispielsweise durch Stellensperrungen aufgebracht werden. Ausdrücklich heißt es dort: „Das Finanzrisiko trägt das Amt für Soziales“. Als Leiter des Geschäftsbereichs Soziales bin ich nicht bereit, dieses Finanzrisiko hinzunehmen, die dafür erforderlichen Einsparungen anzuordnen und die damit verbundenen Einschnitte in die Leistungsfähigkeit des Amts für Soziales zu vertreten. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen und zur Beschlussfassung noch nicht absehbaren Situation, die durch enorme Herausforderung in den Regelaufgaben gekennzeichnet ist, wäre das eine fatale Entscheidung, die die ohnehin aufgrund personeller Unterausstattung eingeschränkte Dienstleistungs- und Reaktionsfähigkeit des Amts für Soziales weiter und möglicherweise entscheidend schwächen würde. Nur ergänzend teile ich mit, dass im Wege der dem Bezirksamt zur Verfügung stehenden Teilnehmerplätze für die Förderung von Beschäftigungsverhältnissen nach § 16i SGB II mit Landesergänzungsförderung insgesamt 32 Plätze an Träger vergeben wurden, deren Tätigkeiten einen engen Bezug zu Aufgaben des Bezirksamtes Neukölln haben. Dazu gehören Aufgaben der Grünanlagenpflege, Hausmeisterdienste in Kindertageseinrichtungen, Seniorenbetreuung, das Kulturnetzwerk Neukölln und Unterstützung der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommen 42 Stellen mit einem mittelbaren Bezug zu den Aufgaben des Bezirksamtes, wie zum Beispiel die Suppenküche der Kubus gGmbH, Senioren und Kinderbegleitung und das Britzer Weingut. Berlin-Neukölln, 06. September 2022 Martin Hikel Falko Liecke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Redebeiträge: Frau BV Aßmann, Herr BV Szczepanski, Herr BzStR Liecke, Frau BV Dr. Worschech, Herr BzStR Liecke Kenntnis genommen
|
Ö 7 |
|
|
Neue Stuben für die Obdachlosenhilfe |
|
|
1289/XX |
|
Ö 8 |
|
|
Einrichtung von weiteren Neuköllner Koordinierungsstellen |
|
|
0616/XX |
|
Ö 9 |
|
|
Mitteilungen der Verwaltung |
|
|
|
|
Ö 9.1 |
|
|
Mitteilungen der Verwaltung für Soziales |
|
|
|
|
Ö 9.2 |
|
|
Mitteilungen der Verwaltung für Bürgerdienste |
|
|
|
|
Ö 10 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
|
Ö 11 |
|
|
Nächste Sitzung am 13. August 2019 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|