Auszug - Bericht der Schuldnerberatung  

 
 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 11.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:36 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Die Vorsitzende weist eingangs auf den Bericht der Schuldnerberatung hin, welcher zusammen mit der Einladung an die Ausschussmitglieder übersandt wurde und übergibt das Wort an Herrn Rauter.

 

Er geht heute hier auf die wichtigsten Fakten aus dem Bericht ein und beantwortet dann gern die Fragen der Anwesenden. Demnach gab es im Jahr 2018 insgesamt 13.515 Beratungen (im Durchschnitt ca. 55/Werktag) in Neukölln. Berlinweit gab es in 2018 insgesamt etwa 112.000 Beratungen. Im Jobcenter Neukölln wurden 1.109 Beratungen durchgeführt.

 

Auslöser für die Überschuldung ist zumeist - wie auch in den Vorjahren - eine unwirtschaftliche Haushaltsführung, gefolgt von Erkrankungs- und Suchtproblematiken und Arbeitslosigkeit/gescheiteter Selbständigkeit. Mietschulden und der Erhalt von Wohnraum stellen eines der Hauptprobleme in den Beratungen dar (Nachfrage Herr Szczepanski. Durch das Land Berlin wurden im Jahr 2018 insgesamt rd. 1,5 Mrd. € an den sog. Kosten für Unterkunft und Heizung bei Transferleistungsempfänger*innen (SGB II bzw. SGB XII) als angemessen berücksichtigt. In etwa 51 Mio. € mussten durch die Mieter*innen zusätzlich aufgebracht werden, um die Kosten zwischen anerkannter Miete und tatsächlicher Miete abzudecken.

 

Für die sog. P-Konten (Bescheinigungen für ein Pfändungsschutzkonto) wurden die gesetzlichen Grundlagen auf europäischer Ebene evaluiert. Herr Rauter hofft hier auf eine zügige Umsetzung in nationales Recht.

 

Im Jahr 2018 wurden durch die Beratungsstelle weiterhin 267 Verfahren zur Eröffnung einer Entschuldung durch ein Insolvenzverfahren gestellt. Im Durchschnitt lag die Gläubigerquote bei 14,9 mit einer durchschnittlichen Verschuldung von rd. 45.900 €/Person. Insgesamt belaufen sich die Schulden dabei auf etwa 12,2 Mio. €. In den letzten acht Jahren wurden durch insolvenzrechtliche Lösungen eine Gesamtschuldenlast von 115,6 Mio. € genommen.

 

Frau Hammer fragt, ob die Schuldensummen die eigentlichen Grundschulden darstellen oder diese bereits die zusätzlichen Kosten wie z.B. Zinsen und Inkassogebühren beinhalten. Dies kann Herr Rauter nicht beurteilen. Wenn das Inkassoverfahren läuft, dann sind die Gebühren enthalten. Die vorgestellten Werte bilden die tatsächliche Schuldenlast ab, welche zu bezahlen sind.

 

Herr Szczepanksi möchte wissen, ob die Privatinsolvenzen nachhaltig wirken. Eine Verpflichtung zur Meldung bei der Schuldnerberatung während des Verfahrens besteht nicht, gleichwohl melden sich viele und werden wenn gewünscht auch weiterhin beraten und begleitet. Die Frage kann jedoch nicht mit ja oder nein beantwortet werden. Wichtig ist es insbesondere, Vertrauen aufzubauen.

 

Im Falle einer Insolvenz ist eine Restschuldbefreiung frühestens drei Jahre und spätestens sechs Jahre nach dem Beginn vom Insolvenzverfahren möglich.

 

-                 nach 3 Jahren wenn 35 % der Schulden und die gesamten Verfahrenskosten bis dahin abbezahlt wurden

-                 nach 5 Jahren wenn die Verfahrenskosten nach diesem Zeitraum abbezahlt sind

-                 nach 6 Jahren unabhängig davon, wie viele der Schulden die Betroffene beglichen haben und ob die Verfahrenskosten bezahlt sind

 

Die Zahl der außergerichtlichen Einigungsversuche durch Vergleiche ist in den letzten Jahren leicht ansteigend, da Gläubiger mittlerweile hierzu eher bereit sind. Als weiterer Effekt dieser Entwicklung sinken die Gerichtskosten, welche sonst anfallen würden.

 

Abschließend geht Herr Rauter kurz auf die durchschnittliche Wartezeit auf einen Erstberatungstermin ein, welche bei etwa drei Wochen liegt. Bei existenzgefährdenden Umständen erfolgt die Beratung am nächsten Werktag.

 

Herr Szczepanski bittet Herrn Rauter um einen Ausblick zur finanziellen Ausstattung der Schuldnerberatung für die kommenden Haushaltsberatungen. Herr Rauter verweist hierzu auf den bereits im laufenden Doppelhaushalt, der deutliche Steigerungen für die Arbeit der Beratungsstellen berücksichtigt hat. Er geht davon aus, dass sich dies auch im kommenden Doppelhaushalt so abbilden lässt. Der Beratungsbedarf ist ungebrochen hoch, die Qualität der Beratungen steigt. Die Vorsitzende bittet Herrn BzStR Biedermann in diesem Zusammenhang um eine Aussage der Verwaltung. Die Ansätze liegen nach seiner Aussage demnach knapp über 1 Mio. €/Jahr. Er geht davon aus, dass diese in den Beratungen zum Haushalt auch so bestätigt werden.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, spricht die Vorsitzende abschließend den Dank des Ausschusses für die wichtige Arbeit der Schuldnerberatung aus und wünscht weiterhin viel Erfolg.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen