Bild: Bezirksamt Neukölln
Bild: Bezirksamt Neukölln
Seit Februar 2024 wird die Parkraumbewirtschaftung in Neukölln eingeführt. Nach den Parkzonen 105 (Reuterkiez), 100 (Flughafen-/ Donaukiez) und 106 (Weserkiez) startet am 1. Dezember 2025 die Parkraumzone 101 im Rollbergviertel. Danach wird die Parkraumbewirtschaftung nach und nach um weitere Parkzonen erweitert.
Was Anwohnende, Gewerbetreibende und Besuchende beachten müssen, erfahren Sie hier.
Parkraumbewirtschaftung bedeutet, dass öffentliche Parkplätze reguliert werden, zum Beispiel durch Parkgebühren oder indem nur Anwohnende in einem Bereich parken dürfen.
In Nord-Neukölln wird eine Mischform eingeführt: Das bedeutet: Für das Parken muss ein kostenpflichtiger Parkschein gekauft werden. Verschiedene Gruppen wie Anwohnende, Gewerbetreibende und Handwerker:innen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag einen gebührenpflichtigen Parkausweis. Damit können sie dann für bis zu zwei Jahre in ihrer Parkzone parken ohne jedes Mal Parkscheine zu bezahlen.
In vielen Teilen Nord-Neuköllns ist in den letzten Jahren der „Parkdruck“ gestiegen. Ein hoher Parkdruck bedeutet, dass viele Menschen um wenige Parkplätze konkurrieren. Die Suche nach Parkplätzen verursacht viel Verkehr, Lärm und Abgas, und ist für Anwohnende im Kiez unangenehm. Es führt auch dazu, dass Menschen dort parken, wo sie nicht parken dürfen, zum Beispiel in Kreuzungen oder Ausfahrten, wo der Bordstein abgesenkt ist. Dadurch ist es für Menschen im Rollstuhl, ältere Menschen mit Rollator und Familien mit Kinderwagen schwierig, im Kiez Straßen zu überqueren. Außerdem ist der hohe Parksuchverkehr unübersichtlich und kann für Kinder gefährlich sein.
Die Parkraumbewirtschaftung ist ein Weg, um den Parksuchverkehr im Kiez zu senken. Menschen die nicht auf ein Auto angewiesen sind, können die öffentlichen Verkehrsmittel verwenden oder für einen Parkplatz zahlen. Die Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind, finden schneller einen Parkplatz. Dadurch sinkt nach Erfahrung anderer Bezirke die Belegschaft von Parkplätzen und damit der Parksuchverkehr. Straßen werden sicherer und für Anwohnende wird das Leben im Kiez angenehmer.
Bevor die Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden darf, muss der Bezirk den Verkehr im Kiez gutachterlich untersuchen lassen. Nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Parkdruck hoch ist, weil verschiedene Personengruppen um wenige Parkplätze konkurrieren, kann die Parkraumbewirtschaftung eingesetzt werden, um den Parkdruck zu senken. In Nord-Neukölln ist das in fast allen Kiezen der Fall.
Gestartet wurde die Parkraumbewirtschaftung im Norden des Bezirks mit den ersten 3 Parkzonen. Von dort ausgehend wird die Bewirtschaftung in Richtung Süden ausgeweitet. Anfang 2026 folgte das Rollbergviertel. In den kommenden Jahren werden weitere Parkzonen entstehen. Voraussichtlich werden in 2027 zwei Parkzonen in Rixdorf eingerichtet. Weitere Zonen sind innerhalb des gesamten S-Bahn-Rings vorgesehen und werden in den Folgejahren umgesetzt.
Die Parkgebühren richten sich nach der Berliner Parkgebührenordnung. Je nach Lage und Parkdruck werden unterschiedliche Parkgebühren festgelegt.
Die Parkgebühren sind in Neukölln derzeit einheitlich hoch. Sie betragen 1 Euro/15 Minuten.
Parkscheine müssen in den Zeiten gekauft werden, in denen der Parkdruck besonders hoch ist. Das ist in Neukölln an Werktagen zu den üblichen Arbeitszeiten der Fall. Der hohe Parkdruck wird insbesondere durch Personen verursacht, die lange im Kiez parken, beispielsweise weil sie mit ihrem Auto zur Arbeit im Kiez fahren.
Außerdem werden die Bewirtschaftungszeiten der anderen Berliner Bezirke, insbesondere des angrenzenden Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg beachtet, damit die Parkraumbewirtschaftung einheitlich und übersichtlich bleibt.
Auch für den Schillerkiez hat das Bezirksamt mittlerweile eine Parkraumbewirtschaftung geplant.
Bei den ersten Verkehrsuntersuchungen wurde im Schillerkiez der Parkdruck durch Nicht-Anwohnende noch als nicht ausreichend hoch angesehen. Nachuntersuchungen haben aber inzwischen belegt, dass eine Parkzone hier sinnvoll ist.
Aktuell (Stand Oktober 2026) wird im Abgeordnetenhaus noch darüber beraten, ob Gelder für die Anschaffung von Parkautomaten bereitgestellt werden. Diese würde dann auch die Parkzone Schillerkiez betreffen. Wenn der Antrag des Bezirksamtes grünes Licht bekommt, sind für die Planung, Ausschreibung und die weiteren Vorbereitungen ca. 12 Monate erforderlich. Der genaue Zeitpunkt einer Parkzone im Schillerkiez hängt deshalb von den weiteren Beratungen im Abgeordnetenhaus ab.
Auch wenn die Häuser auf der südlichen Seite der Hasenheide zu Neukölln gehören, liegt die Straße “Hasenheide” einschl. aller Parkplätze vollständig in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg. Anwohnende der Straße Hasenheide erhalten deshalb einen Bewohnerparkauseis für die Parkzone 63 – Graefekiez.
Verschiedene Personengruppen können einen Parkausweis beantragen, wodurch sie von der Pflicht befreit werden, einen Parkschein kaufen zu müssen. Bewohnerparkausweise können online oder schriftlich beantragt werden. Die Online-Beantragung ist die einfachste und schnellste Möglichkeit. Eine andere Möglichkeit ist, zu den Sprechzeiten des Bürgeramtes Blaschkoallee ohne Termin einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Weitere Informationen
Bitte nutzen Sie nur eine Möglichkeit der Antragstellung! Alle Anträge werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet. Sie erhalten rechtzeitig zu Beginn der Parkzone Ihren Bewohnerparkausweis.
Weitere Personengruppen können beim Straßen- und Grünflächenamt eine sogenannte Ausnahmegenehmigung beantragen:
Wenn Sie nicht zu einer der oben aufgeführten Personengruppen gehören und innerhalb einer Parkzone parken wollen, müssen Sie einen Parkschein kaufen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Parkgebühren betragen in Neukölln 1 Euro pro Viertelstunde. Das sind vier Euro pro Stunde.
Montags bis freitags, von 9 bis 20 Uhr. An den Wochenenden wird kein Parkschein benötigt. Feiertage, die auf einen Wochentag fallen, werden wie Sonntage behandelt.
Nein. Für das Parken von (Klein)krafträdern oder Motorrädern werden entsprechend der Parkgebühren-Ordnung keine Gebühren erhoben. Krafträder und Kleinkrafträder im Sinne von § 2 Nummer 9, Nummer 10 und Nummer 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind seit dem 1. Januar 2023 von der Gebührenpflicht ausgenommen.
In jeder Parkzone werden Parkscheinautomaten aufgebaut. An den Parkscheinautomaten kann der Parkschein mit Münzen oder mit Kreditkarte bezahlt werden. Zusätzlich können Sie per verschiedene Handyparken Apps einen Parkschein kaufen. Diese sind an den Parkscheinautomaten gekennzeichnet.
Am Parkscheinautomat befindet sich eine Servicenummer. Sie können unter der Telefonnummer anrufen und den Defekt melden. Sie können auch die App des Ordnungsamtes benutzen, um den Defekt zu melden.
Wenn ein Parkscheinautomat defekt ist, sind Sie trotzdem verpflichtet, einen Parkschein zu kaufen. Sie können dafür einen anderen Automaten oder das Handyparken nutzen.
Wenn Sie in einer Parkzone während der kostenpflichtigen Zeit (Mo-Fr 9-20 Uhr) keinen Parkschein kaufen, erhalten Sie ein Verwarngeld von mindestens 20 bis 40 Euro. Die Höhe hängt davon ab, wie lange Sie ohne Parkschein parken. Wenn Sie das Verwarnungsgeld nicht bezahlen, erhalten Sie ein Bußgeld.
Sie können das Bußgeld entweder bezahlen oder Rechtsbehelf einlegen. Verfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten übernimmt die Bußgeldstelle der Berliner Polizei. Weitere Informationen finden Sie hier.