Parkzone 101 - Rollbergkiez

Aktuell: Start der Parkzone 101

Zum 1. Dezember 2025 wurde die Parkraumbewirtschaftung im Rollbergkiez eingeführt.

Bewohnerparkausweise können online beantragt werden. Das ist die einfachste und auch schnellste Möglichkeit.

Außerdem können Anwohnende auch im Bürgeramt Blaschkoallee ohne Termin zu den Sprechzeiten

Montag: 08.00 – 15.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 11.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08.00 – 13.00 Uhr

mit ihrem Personaldokument, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und ggf. Nutzungsüberlassung an der Dokumentenausgabe im Bürgeramt Blaschkoallee 32 – 1. OG vorsprechen. Wartezeiten sind dabei nicht auszuschließen.

Am Standort kann nur bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten, bezahlt werden.

Aufgrund der Verschiebung der Einführung der Zone 101 von Anfang Oktober auf Anfang Dezember 2025 behalten bereits vorher ausgestellte Bewohnerparkausweise ihre Gültigkeit bis zum 30.11.2027.

(Stand: 18.12.2025)

Eckdaten

Die Parkzone 101 – Rollbergkiez wird am 1. Dezember 2025 eingeführt. Ab dann werden Parkgebühren erhoben und Bußgelder verteilt, wenn Sie ohne gültigen Parkausweis oder Parkschein parken.

Anwohnende und andere Personengruppen können einen Parkausweis beantragen, der sie von der Pflicht befreit, einen Parkschein kaufen zu müssen.

Wenn Sie in der Parkzone leben und ein Fahrzeug besitzen, können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen. Am einfachsten geht das online. Alle Informationen finden Sie unter diesem Link.

Auch andere Personen (z.B. Handwerker oder Gewerbetreibende) können einen Parkausweis beantragen. Dazu finden Sie weitere Informationen hier.

Bewirtschaftungszeiten
Mo. – Fr. 9 bis 20 Uhr

Parkgebühren
Je 15 Minuten 1 Euro

Parkzone 101

ACHTUNG: Der Start hat sich auf den 1. Dezember 2025 verschoben.

Abgrenzung der Parkzone 101

Die Parkzone 101 umfasst den Rollbergkiez. Umgrenzt ist die Parkzone im Norden von der Flughafenstraße, im Osten von der Karl-Marx-Straße, im Süden vom Mittelweg und im Westen von der Hermannstraße.

  • An der Hermannstraße gilt die Parkzone nur auf der östlichen Straßenseite (also in Fahrtrichtung Hermannplatz).
  • An der Karl-Marx-Straße sind beide Straßenseiten Teil der neuen Parkzone, d.h. Anwohnende der Karl-Marx-Straße können einen Bewohnerparkausweise beantragen.

(Diese Seite wird laufend aktualisiert. Stand: 30.10.2025)