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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Protokollkontrolle (12. Sitzung [Fr. Borkenhagen], 14. Sitzung [Hr. Worm]) |
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Ö 3 |
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Bericht des Bezirksamtes |
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Ö 4 |
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Antragsberatung |
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Ö 4.1 |
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Privatsphäre von Engagierten schützen |
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VII/0270 |
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27.09.2012 - BVV Treptow-Köpenick |
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Ö 14.2 - überwiesen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst:Es wird folgender Beschluss gefasst: Überweisung in den HhPVGO
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig
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24.10.2012 - Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung |
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Ö 5.2 - vertagt |
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07.11.2012 - Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung |
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Ö 4.4 - vertagt |
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21.11.2012 - Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung |
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Ö 4.1 - vertagt |
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12.12.2012 - Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung |
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Ö 4.2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 12.12.2012 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (9:2:2) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung spricht sich angesichts der offenbar rechtsextrem motivierten Anschläge auf die Privatwohnungen eines Bewerbers für die Bezirksverordnetenversammlung und eines gewählten Verordneten, aber auch wegen der Bedrohung eines Ausschussvorsitzenden und anonym versandter Postkarten bedrohlichen Inhalts an Bewerberinnen und Bewerber für Bezirksverordnetenversammlungen und für das Abgeordnetenhaus, für den Schutz der Privatsphäre von politisch Engagierten aus. Die Veröffentlichung der Meldeanschriften von Bewerberinnen und Bewerbern für Bezirksverordneten-versammlungen und für das Abgeordnetenhaus im Amtsblatt, von der nur abgesehen werden kann, wenn eine konkrete Gefährdung bereits besteht, ist aus heutiger Sicht auch im Lichte von Bürgernähe und Transparenz nicht zu rechtfertigen. Sie sollte künftig nur mit Zustimmung der jeweiligen Bewerberin oder des jeweiligen Bewerbers erfolgen. Es bestehen andere Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger zur Kontaktaufnahme mit Politikerinnen und Politikern. Ungeachtet dessen sollte jedoch auch künftig durch Angabe von Postleitzahl bzw. Ortsteil eine lokale Zuordnung der Bewerberinnen und Bewerber ermöglicht und eine postalische Erreichbarkeit gewährleistet werden. Der Vorsteher wird gebeten, dieses Anliegen an den für Inneres zuständigen Senator und an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses heranzutragen.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: dafür: 9 dagegen: 2 Enthaltung: 2.
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13.12.2012 - BVV Treptow-Köpenick |
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Ö 12.14 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen BESCHLUSS: 176/14/12 |
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Es wird folgender Beschluss gefasst:Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Bezirksverordnetenversammlung spricht sich angesichts der offenbar rechtsextrem motivierten Anschläge auf die Privatwohnungen eines Bewerbers für die Bezirksverordnetenversammlung und eines gewählten Verordneten, aber auch wegen der Bedrohung eines Ausschussvorsitzenden und anonym versandter Postkarten bedrohlichen Inhalts an Bewerberinnen und Bewerber für Bezirksverordnetenversammlungen und für das Abgeordnetenhaus, für den Schutz der Privatsphäre von politisch Engagierten aus. Die Veröffentlichung der Meldeanschriften von Bewerberinnen und Bewerbern für Bezirksverordnetenversammlungen und für das Abgeordnetenhaus im Amtsblatt, von der nur abgesehen werden kann, wenn eine konkrete Gefährdung bereits besteht, ist aus heutiger Sicht auch im Lichte von Bürgernähe und Transparenz nicht zu rechtfertigen. Sie sollte künftig nur mit Zustimmung der jeweiligen Bewerberin oder des jeweiligen Bewerbers erfolgen. Es bestehen andere Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger zur Kontaktaufnahme mit Politikerinnen und Politikern. Ungeachtet dessen sollte jedoch auch künftig durch Angabe von Postleitzahl bzw. Ortsteil eine lokale Zuordnung der Bewerberinnen und Bewerber ermöglicht und eine postalische Erreichbarkeit gewährleistet werden. Der Vorsteher wird gebeten, dieses Anliegen an den für Inneres zuständigen Senator und an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses heranzutragen.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich dagegen: 9 Enthaltung: 7.
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Ö 4.2 |
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Freifunk in den Rathäusern Treptow und Köpenick |
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VII/0278 |
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Ö 4.3 |
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Genehmigung der im Haushaltsjahr 2011 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (Vorabüberweisung gem. § 19 (3) GO) |
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VII/0286 |
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Ö 4.4 |
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Neue Überweisungen aus der BVV vom 15.11.2012 |
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Ö 4.4.1 |
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Ergänzungsplan zum Bezirkshaushaltsplan 2013 |
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VII/0320 |
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Ö 5 |
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Beratung über Ausschussantrag zur Ausweisung von Kosten bei
Schlussberichten, Zwischenberichten und Anfragen |
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Ö 6 |
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Verschiedenes |
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N 7 |
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Personalia |
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