Auszug - Privatsphäre von Engagierten schützen  

 
 
16. (öffentliche/nichtöffentliche) Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 21.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Albinea-Zimmer (Raum 206)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VII/0270 Privatsphäre von Engagierten schützen
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0176/14/12
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEBzVV
  Stock, Siegfried
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

Herr Wohlfeil trägt eine im Ergebnis der vorhergehenden Ausschusssitzung geänderte Fassung des Antrags vor:

Herr Wohlfeil trägt eine im Ergebnis der vorhergehenden Ausschusssitzung geänderte Fassung des Antrags vor:
„Die Bezirksverordnetenversammlung spricht sich angesichts der offenbar rechtsextrem motivierten Anschläge auf die Privatwohnungen eines Bewerbers für die Bezirksverordnetenversammlung und eines gewählten Verordneten, aber auch wegen der Bedrohung eines Ausschussvorsitzenden und anonym versandter Postkarten bedrohlichen Inhalts an Bewerberinnen und Bewerber für Bezirksverordnetenversammlungen und für das Abgeordnetenhaus, für den Schutz der Privatsphäre von politisch Engagierten aus. Die Veröffentlichung der Meldeanschriften von Bewerberinnen und Bewerbern für Bezirksverordnetenversammlungen und für das Abgeordnetenhaus im Amtsblatt, von der nur abgesehen werden kann, wenn eine konkrete Gefährdung bereits besteht, ist aus heutiger Sicht auch im Lichte von Bürgernähe und Transparenz nicht zu rechtfertigen. Sie sollte künftig nur mit Zustimmung der jeweiligen Bewerberin oder des jeweiligen Bewerbers erfolgen. Es bestehen andere Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger zur Kontaktaufnahme mit Politikerinnen und Politikern. Ungeachtet dessen sollte jedoch auch künftig  durch Angabe von Postleitzahl bzw. Ortsteil eine lokale Zuordnung der Bewerberinnen und Bewerber ermöglicht und eine postalische Erreichbarkeit gewährleistet werden.
Der Vorsteher wird gebeten, dieses Anliegen an den für Inneres zuständigen Senator und an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses heranzutragen.“

Der Antrag wird vertagt.


 
 

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