Drucksache - 2058/V  

 
 
Betreff: Fortschreibung der Zuweisung 2021
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorl. z.K. und Empfehlung v. Ausschüssen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
11.11.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
26.11.2020 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
20.01.2021 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
04.02.2021 
51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 03.11.2020
Anlage zur Vorlage
Kenntnisnahme HHA vom 26.11.2020
Kenntnisnahme HHA vom 04.02.2021
Zurückziehung vom 10.02.2021

1. Gegenstand der Vorlage: Fortschreibung der Zuweisung 2021

 

2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski

 

3. Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von Nachstehendem Kenntnis zu nehmen:

 

Die Fortschreibung der Zuweisung 2021 erfolgte mit den Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 09.06. und 04.09.2020 (Technische Fortschreibung):

Die Gesamtfortschreibung bezieht sich sowohl auf den Z-Teil als auch die Einnahmen- und Ausgabensachverhalte aus dem Bereich des Produktsummenbudgets (PSB) sowie Sondersach­verhalte. Zu letzteren zählt insbesondere der Anteil des Bezirks Steglitz-Zehlendorf an den 78,1 Mio. € an Pauschalen Minderausgaben, die der Senat auf die Bezirke vor dem Hintergrund der erwarteten Steuermindereinnahmen 2021 verteilt hat. Dieser Anteil beläuft sich auf -6.477.986 €.

 

Außerdem wurden Mehrmittel für die Bezirke, die das Abgeordnetenhaus mit dem Beschluss über den DHH 2020/21 zunächst im Kapitel 2729, Titel 97101 zur Verfügung gestellt hatte, in den Bezirksplafond überführt.

 

Von den bisherigen Sonderprogrammen, die in den Bezirksplafond überführt wurden, sind insbesondere die Straßensanierungsmittel i.H.v. 33,5 Mio. € zu erwähnen. Hier beläuft sich der Anteil von Steglitz-Zehlendorf auf 3.495.163 €.

 

Eine detaillierte Darstellung der Entwicklung des einnahmenseitigen Haushaltsvolumens 2021 nach der Gesamtfortschreibung gegenüber dem bisherigen Haushaltsvolumen 2021 (alt) ist in der beigefügten Anlage 'Volumentabelle nach Gesamtfortschreibung 2021' dargestellt (Zeilen 1 bis 18). Das Haushaltsvolumen erhöht sich im Saldo um 3.121.100 €.

 

Ausgabenseitig sind die sich aus der Gesamtfortschreibung 2021 durch Vorgabenänderungen u.ä. ergebenden Änderungsnotwendigkeiten gegenüber den im beschlossenen Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf ausgewiesenen Ausgabeansätzen i.H.v. insgesamt 8.690.400 € haushaltswirtschaftlich umzusetzen. Details sind ebenfalls in der beigefügten Anlage 'Volumentabelle nach Gesamtfortschreibung 2021' dargestellt (Zeilen 22 bis 44, 69 bis 76 und 82 bis 95).

 

Inklusive der bereits im Haushaltsplan 2021 veranschlagten Pauschalen Minderausgaben ergab sich damit ein Gesamthandlungsbedarf i.H.v. 9.598.300 €. Diesen hat das Bezirksamt planerisch umgesetzt, durch

 

a)      Absenkung der Personalansätze auf den Leitwert der Senatsverwaltung für Finanzen (Zeile 61),

b)      Vorziehung, Verschiebung und Verzicht von Sondertatbeständen und Investiven Beschaffungen (Zeile 78),

c)      Absenkung der A05- und A09-Ausgabenansätze ohne Vorgaben (Zeilen 77 und 81) sowie

d)      Absenkung der T-Ausgabenansätze ohne Vorgaben (Zeilen 46 bis 55).

 

Außerdem wurden folgende Einzelmaßnahmen zur Defizitauflösung beschlossen (Zeile 98):

 

a)      Verschiebung des Bauvorhabens "Sanierung Gottfried-Benn-Bibliothek" (3640/71535) (1.450.000 €).

b)      Anrechnung der Erlösbeteiligung am Verkauf der "Fischerhüttenstraße 39/43" (4500/13110) (1.050.000 €).

c)      Restmittelentnahme aus der Allgemeinen Rücklage (4500/35903) (435.000 €).

d)      Berücksichtigung der Basiskorrektur für Festanstellung Musikschullehrer (170.000 €) sowie der zugesagten Fehlerkorrektur Basiskorrektur 2019 bei der Zuweisung für Pauschale Investitionen (70.000 €).

 

Der danach verbleibende Handlungsbedarf (Zeile 101) wird haushaltswirtschaftlich umgesetzt.

 

 

4. Begründung:

 

Insbesondere der Anteil des Bezirks Steglitz-Zehlendorf an den Pauschalen Minderausgaben i.H.v. -6.477.986 € zwingt das Bezirksamt, die vorstehend dargestellten Maßnahmen zu ergreifen, um eine solide Basis für die Haushaltswirtschaft 2021 zu schafften. Inwieweit weitere pandemiebedingte Auswirkungen 2021 den Bezirkshaushalt beeinflussen werden, ist derzeit insbesondere deshalb nicht absehbar, weil die Senatsverwaltung für Finanzen bisher keine verbindlichen Aussagen zum Basiskorrekturverfahren 2021 macht und ungewiss ist, ob die parlamentarischen Entscheidungen hinsichtlich eines Schutzschirms für 2021 bestand haben werden.

 

 

 

Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Die Vorlage wurde am 26.11.2020 in der 50. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und zur Kenntnis genommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die Vorlage wurde am 20.01.2021 in der 44. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung in den Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung zurücküberwiesen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

Die Vorlage wurde am 04.02.2021 in der 51. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und zur Kenntnis genommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die Vorlage wurde am 10.02.2021 in der 97. Sitzung des Ältestenrats vom Bezirksamt zurückgezogen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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