Drucksache - 2053/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Einhaltung des § 8 „Nicht überbebaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze“ der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) verstärkt zu kontrollieren, auf die Verpflichtung zur Einhaltung derselben hinzuweisen und gegebenenfalls entsprechende Genehmigungen zu versagen sowie Verstöße zu ahnden.
Begründung:
Auch in Steglitz-Zehlendorf nehmen die sogenannten „Gärten des Grauens“ zu. Hierbei handelt es sich um versiegelte Vorgärten, in denen es kaum noch Grün zu sehen gibt. Diese Art der Vorgärten wird immer beliebter, da sie pflegeleicht sind. Solche auch „Schottergärten“ genannten Flächen sind aufgrund ihrer Versiegelung aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes abzulehnen. In so gestalteten Freiflächen ist kein Platz für Insekten, deren Lebensraum immer mehr abnimmt. Die Berliner Bauordnung ist bezüglich der Gestaltung von nicht über- oder bebauten Grundstücken eindeutig in der Aussage: Diese müssen wasseraufnahmefähig sein und begrünt bzw. bepflanzt werden. Wenn das Bezirksamt den Klimaschutz ernst meint, dann muss auch hier konsequent angesetzt werden. Städte wie Bielefeld haben bereits entsprechende Verordnungen erlassen.
Der Antrag wurde am 12.01.2021 in der 44. Sitzung des Ausschussess für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und mit 1 Ja-Stimme und 8 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 44. Sitzung am 20.01.2021 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |