Drucksache - 1474/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass der Senat einen verbindlichen Masterplan „Schuldigitalisierung Berlin“ aufstellt und sich darüber hinaus mit Bezirksamts-Know-how zu den Gegebenheiten an Steglitz-Zehlendorfer Schulen in den Planungsprozess einbringt. Dieser Masterplan trägt der weiterhin zunehmenden Bedeutung der Medienbildung und -nutzung als Schlüsselqualifikation in allen schulischen Bereichen Rechnung. Hierzu müssen Fragen zu digitalen Bildungsmedien, Lehreraus- und -fortbildung, rechtlichen Rahmenbedingungen und Schulkooperationen (alles Punkte der inneren Schulangelegenheiten) geregelt werden. Voraussetzung für Schuldigitalisierung ist aber vor allem eine leistungsstarke Netzanbindung und Infrastruktur an allen Schulen und Bildungseinrichtungen – eine Aufgabe des Bezirksamtes. Es muss das Ziel sein, allen Schulen in Berlin, und damit auch in Steglitz-Zehlendorf, bis 2021 einen Breitbandanschluss mit mindestens 1.000 Mbit/s zur Verfügung zu stellen. Zudem müssen die digitale Ausstattung und Infrastruktur vorhanden sein, damit jede/r Schüler/-in im Bezirk auf eine digitale Lernumgebung zurückgreifen kann. Der IT-Ausbau schließt die Stärkung einer professionellen Administration und Wartung der Schul-IT-Infrastruktur ein. Für die Schulen müssen Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepte erarbeitet werden. Um dieses ambitionierte Ziel erreichen zu können, bedarf es zur Umsetzung eines Masterplans bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein zentrales Service- und Dienstleistungsbüro für Schuldigitalisierung. Es ist dessen Aufgabe, die Digitalisierung der Berliner Schulen voranzutreiben, Standards zusetzen, Verbindlichkeit herzustellen und Vertrauen durch zeitliche Verlässlichkeit bei der technischen und pädagogischen Modernisierung der Schulen des Landes herzustellen.
Die Aufgaben des Büros sind:
Eine Vernetzung dieses Service- und Koordinationsbüros mit den pädagogischen Planungen der Einrichtungen der Lehrerausbildung in Berlin ist sicherzustellen.
Begründung:
Die Menschen in Steglitz-Zehlendorf und Berlin müssen hinsichtlich der Digitalisierung der Schulen feststellen:
Dies macht deutlich, dass es keine Fach- und Planungskompetenz in den Bezirken und beim Senat gibt, um den anspruchsvollen Herausforderungen der Schuldigitalisierung zeitnah gerecht werden zu können. Bereits die vergangenen Beratungen für die Doppelhaushaltsjahre 2018/2019 haben aufgezeigt, dass im Land Berlin kein einheitliches Verständnis und keine einheitliche standardisierte Planung bezüglich der Digitalisierungsnotwendigkeiten der Berliner Schulen existieren. Berlin hat keine Erdölvorkommen, daher sind die Menschen und deren Ideen das Öl, das Berlin braucht und am Laufen hält. Zwar erkannte der Senat vor zwei Jahren ein Defizit bei der Schuldigitalisierung, aber maß dessen Behebung keine Priorität zu, anstatt eine entsprechende personelle und finanzielle Schwerpunktsetzung zu vollziehen.
Auch ist das vom Senat gespielte Verwaltungspingpong inakzeptabel, weil ein Verweisen auf die überforderten Bezirke als Schulträger den Umstand ignoriert, dass den Bezirken nicht die finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen, je Schule 250.000 bis 400.000 EUR zeitnah zu investieren, und darüber hinaus auch die nötige Fachkompetenz bzw. Planungskapazitäten fehlen, um systematisch das Thema auf- und abzuarbeiten. Nur sehr wenige Bezirksämter (bspw. Pankow) führen zentral den IuK-Bestand der Schulen im eigenen Bezirk zusammen und legen damit den Grundstein für eine nicht mehr aufschiebbare Grundsatzplanung.
Es bedarf zeitnah im Land Berlin eines Masterplans „Schuldigitalisierung“, der Standards hinsichtlich der Breitbanderschließung, der Ausstattung der Schulen mit edukativen Netzwerken (LAN/WLAN) und der notwendigen IT-Ausstattung unter der Berücksichtigung von schuleigenen Cloud-Lösungen definiert und eine zeitliche Verbindlichkeit zur Erreichung dieser Standards festlegt. Ein einheitlicher Standard ist auch aus Sicherheitsgründen und im Zusammenhang mit der Planung von Folgekosten vonnöten. Aufgrund der fehlenden zentralen Standardisierung gibt es an vielen Schulen schuleigene Lösungen (Insellösungen). Auch bei der Endgerätesituation gibt es keinerlei Übersicht und damit auch keinerlei Überblick über Wartungsnotwendigkeiten.
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Der Antrag wurde am 29.08.2019 in der 20. Sitzung des Ausschusses für Hochbau, Gebäude- und IT-Verwaltung mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ausschuss erklärt sich mit 13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 0 Enthaltungen für nicht zuständig.
Perduss Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 05.05.2020 in der 9. Sitzung des Schulausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der Senat einen verbindlichen Masterplan „Schuldigitalisierung Berlin“ aufstellt, welcher auch die Zeit nach Auslaufen des DigitalPaktes im Jahre 2024 in den Blick nimmt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die im Rahmen des DigitalPaktes erfolgten Verbesserungen im Bereich der digitalen Bildung nicht zum Ende der Digitalisierungsoffensive, sondern zum Anfang einer ständigen, immer an den jeweiligen technischen Stand angepassten, Verbesserung der Schuldigitalisierung wird. Es muss verhindert werden, dass nach Ablauf des DigitalPaktes erneut eine Zeit der Vernachlässigung der technischen Schulinfrastruktur einsetzt.
Konkret müssen bis und auch über 2024 hinaus gewährleistet werden:
Dafür ist es wichtig, dass das Bezirksamt sich jederzeit mit eigenem Know-How und eigener Initiative einbringt. Für Maßnahmen, welche nicht durch den DigitalPakt umgesetzt werden können, wie Glasfaser-Internetanschluss, Geräte für überwiegend verwaltungstechnische Aufgaben, Software (z.B. Office), Fortbildungen und Wartung, soll das Bezirksamt, soweit noch nicht oder in nicht ausreichendem Maße geschehen, entsprechende Titel in der langfristigen Haushaltsplanung anlegen. Soweit der Senat außerhalb des DigitalPaktes weitere Maßnahmen plant, so sind diese kritisch zu begleiten.
Alle Maßnahmen, jetzt wie in der Zukunft, sollen in ihrer Umsetzung durch ein zentrales Service- und Dienstleistungsbüro für Schuldigitalisierung begleitet werden, welches bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie anzusiedeln ist. Eine Vernetzung dieses Service- und Koordinationsbüros mit den pädagogischen Planungen der Einrichtungen der Lehrerausbildung in Berlin ist sicherzustellen.
Ferner sollen auch und gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie die seitens des Bezirksamtes bereits in der Planung oder der konkreten Umsetzung sich befindenden Maßnahmen weiter ausgebaut und verstetigt werden.
Begründung: Erfolgt mündlich.“
Außerdem wurde der Betreff geändert von „Masterplan Schuldigitalisierung und Einrichtung eines zentralen Service- und Koordinationsbüros „Schuldigitalisierung“ in „Masterplan Schuldigitalisierung und Einrichtung eines zentralen Service- und Koordinationsbüros“.
Die CDU- und die GRÜNE-Fraktion sind dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 10 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Mertens Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 04.06.2020 in der 46. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und in der am 05.05.2020 geänderten Fassung mit 11 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 39. Sitzung am 17.06.2020 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der Senat einen verbindlichen Masterplan „Schuldigitalisierung Berlin“ aufstellt, welcher auch die Zeit nach Auslaufen des DigitalPaktes im Jahre 2024 in den Blick nimmt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die im Rahmen des DigitalPaktes erfolgten Verbesserungen im Bereich der digitalen Bildung nicht zum Ende der Digitalisierungsoffensive, sondern zum Anfang einer ständigen, immer an den jeweiligen technischen Stand angepassten, Verbesserung der Schuldigitalisierung wird. Es muss verhindert werden, dass nach Ablauf des DigitalPaktes erneut eine Zeit der Vernachlässigung der technischen Schulinfrastruktur einsetzt.
Konkret müssen bis und auch über 2024 hinaus gewährleistet werden:
Dafür ist es wichtig, dass das Bezirksamt sich jederzeit mit eigenem Know-How und eigener Initiative einbringt. Für Maßnahmen, welche nicht durch den DigitalPakt umgesetzt werden können, wie Glasfaser-Internetanschluss, Geräte für überwiegend verwaltungstechnische Aufgaben, Software (z.B. Office), Fortbildungen und Wartung, soll das Bezirksamt, soweit noch nicht oder in nicht ausreichendem Maße geschehen, entsprechende Titel in der langfristigen Haushaltsplanung anlegen. Soweit der Senat außerhalb des DigitalPaktes weitere Maßnahmen plant, so sind diese kritisch zu begleiten.
Alle Maßnahmen, jetzt wie in der Zukunft, sollen in ihrer Umsetzung durch ein zentrales Service- und Dienstleistungsbüro für Schuldigitalisierung begleitet werden, welches bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie anzusiedeln ist. Eine Vernetzung dieses Service- und Koordinationsbüros mit den pädagogischen Planungen der Einrichtungen der Lehrerausbildung in Berlin ist sicherzustellen.
Ferner sollen auch und gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie die seitens des Bezirksamtes bereits in der Planung oder der konkreten Umsetzung sich befindenden Maßnahmen weiter ausgebaut und verstetigt werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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