Drucksache - 1297/V  

 
 
Betreff: Poller-Radweg auf dem Dahlemer Weg anpassen
Status:öffentlichAktenzeichen:937/V
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:1. Ehrhardt
2. Thimm
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.02.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Empfehlung
06.03.2019 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
27.03.2019 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
24.04.2019 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
29.05.2019 
9. außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
07.08.2019 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
19.08.2019 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
26.08.2019 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
10.10.2019 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
23.10.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 12.02.2019
BE ST vom 07.08.2019
BE HHA vom 10.10.2019
Beschluss vom 23.10.2019
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 04.05.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Poller-Radweg auf dem Dahlemer Weg wieder auf ein sinnvolles Maß zurück zu bauen. Hierzu sind die Poller beidseitig vollständig zu entfernen und die Fahrbahn an den Stellen, an denen die Poller befestigt waren, wieder Instand zu setzen. Der dann verbleibenden Radfahrstreifen ist durch einen Schutzstreifen mit einer Breite von max. 1,60m zu ersetzen. Zutzlich ist der „alte“ Radweg durch Wiederherstellung der Zufahrten (abgesenkte Bordsteine) wieder nutzbar zu machen. Die Markierungen sind entsprechend anzupassen.

 

Begründung:

 

Die Poller zur Begrenzung des Radfahrstreifens auf dem Dahlemer Weg sind gesetzeswidrig. Sie entsprechen nicht den Bestimmungen der StVO. Gemäß §43 i.V.m Anlage 4 StVO sind Leitbaken (Zeichen 605), Leitschwellen (Zeichen 628), Leitborde (Zeichen 629), sowie Leitkegeln (Zeichen 610) nur zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen Hindernissen erlaubt, die vorübergehender Natur sind. Die Poller am Dahlemer Weg sind jedoch in ihrer Zielsetzung eine dauerhafte Einrichtung eines Kennzeichens und damit verstößt deren Aufstellung gegen die StVO als Bundesrecht. Darüber hinaus ist das Pilot-Projekt „Poller-Radweg“ am Dahlemer Weg schon jetzt gescheitert. Erste Poller lösen sich bereits wieder aus der Verankerung. Die Poller sind nach kurzer Zeit bereits verschmutzt und unansehnlich. Der vermeintliche Schutz der Poller ist trügerisch, da die Poller sich von Kraftfahrzeugen „überfahren“ lassen. Selbst viel fahrende Radfahrer kritisieren die bauliche Ausführung. Bei schlechtem Wetter wird Spitzwasser aufgewirbelt. Eltern verbieten ihren Kindern den jetzigen Radfahrstreifen zu befahren und fordern sie auf den alten Radweg zu nutzen. Schon deswegen ist dieser zu erhalten und wieder nutzbar zu machen. Die verbleibenden Fahrspuren für Kraftfahrzeuge im fließenden Verkehr werden durch die Poller als zu eng empfunden. Es entsteht ein gefährlicher Tunneleffekt. Erste leichte Unfälle hat es bereits gegeben (Spiegelberührungen). Der „alte“ vorhandene Radweg ist für viele Radfahrende an dieser Stelle die bevorzugte Variante. Der „alte“ Radweg und der hier nun neu geforderte Schutzstreifen bilden zusammen als „Hybrid-Lösung“ eine optimale Symbiose für Radfahrende. Schnellere Radler könnten ungehindert den Schutzstreifen nutzen; langsame oder unsichere Radler, könnten angemessen auf dem „alten“ Radweg fahren. Die Fahrspuren für den fließenden Kraftfahrzeugverkehr wären hingegen wieder ohne störenden Einfluss der Poller vollständig einsehbar. Kraftfahrzeuge könnten ggf. auch größeren LKW's, sowie Rettungsfahrzeugen problemlos ausweichen. Nicht zuletzt entspricht die Markierung des Schutzstreifens der StVO (Anlage 3 Nr. 22 StVO).

 

 

Der Antrag wurde am 07.08.2019 in der 11. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, spätestens nach der Versuchsphase wegen des hier im Gegensatz zu anderen Straßen nicht vorhandenen Parkdruckes und des Fehlens von Zweite-Reihe-Parkern die Radstreifenbepollerung an das Sicherheitsempfinden breiter Nutzergruppen anzupassen. Die Anzahl der Poller ist auf je 15 am Anfang und am Ende jedes Radstreifens zurückzubauen. Zusätzlich sind Gehwegabsenkungen an jeder Kreuzung zur Erlangung von Barrierefreiheit herzustellen.

 

Begründung:

Entfällt.

 

Außerdem wurde der Betreff geändert von „Poller-Radweg auf dem Dahlemer Weg zurückbauen“ in „Poller-Radweg auf dem Dahlemer Weg anpassen“.

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 10 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 10.10.2019 in der 39. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und in der geänderten Fassung vom 07.08.2019 mit 9 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 3 Enthaltungen beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 33. Sitzung am 23.10.2019 beschlossen:        

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, spätestens nach der Versuchsphase wegen des hier im Gegensatz zu anderen Straßen nicht vorhandenen Parkdruckes und des Fehlens von Zweite-Reihe-Parkern die Radstreifenbepollerung an das Sicherheitsempfinden breiter Nutzergruppen anzupassen. Die Anzahl der Poller ist auf je 15 am Anfang und am Ende jedes Radstreifens zurückzubauen. Zusätzlich sind Gehwegabsenkungen an jeder Kreuzung zur Erlangung von Barrierefreiheit herzustellen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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