Drucksache - 0553/V (neu)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob im Interesse der Bürgerinnen und Bürger die Empfehlungen aus dem Lärmschutzgutachten des ALB Akustik-Labor in den zu erstellenden Bebauungsplan oder Städtebaulichen Vertrag übernommen und dem Investor die Kosten auferlegt werden sollen. Dem Ausschuss ist mit Begründung zu berichten.
Insbesondere sind folgende Vorschläge zu prüfen: - Verstärkter Schallschutz für Fenster und Türen in Loggien mit Blickrichtung zur Bahntrasse - Lärmschutzfenster an den Erschließungsstraßen aufgrund des steigenden Verkehrsaufkommens - der Einsatz lärmmindernder Straßenbeläge - Lärmminderungsmaßnahmen für den Sportplatz bzw. die Grundschule
Begründung:
Im erstellten Lärmschutzgutachten finden sich zahlreiche Empfehlungen, die die Lärmsituation im und um das neu zu erschließende Gebiet verbessern können. Im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner sollen sinnvolle Maßnahmen bereits frühzeitig umgesetzt und die Kosten ggf. dem Investor auferlegt werden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06.11.2017
Für die SPD-FraktionFür die Linksfraktion
SemlerMacmillanKellermannBader
Der Antrag wurde am 05.12.2017 in der 11. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 6 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 15. Sitzung am 13.12.2017 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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