Drucksache - 0542/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Wie viele Plakate mussten im Bundestagswahlkampf wegen falscher Hängung (Abstand zum Wahllokal, Lichtmasten mit Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen, Verkehrsschutzgitter etc.) auf Anordnung des Ordnungsamts entfernt werden (bitte nach Parteien aufschlüsseln)? Was unternimmt das Bezirksamt gegen Parteien, die ihre Plakate und Riesenplakate auch noch zwei Wochen nach der Wahl zur Schau stellen?
2) Wie beurteilt das Bezirksamt den Umstand, dass die CDU flächendeckend Plakate mit Kabelbindern an Bäumen befestigt hat (beispielsweise in der Altensteinstraße)? Wer überprüft, ob die Kabelbinder ausnahmslos entfernt wurden, um ein Aufplatzen der Baumrinde und Pilzbefall zu verhindern?
3) Besteht aus Sicht des Bezirksamts ein Unterschied in der Art der Beeinflussung von Wähler*innen, wenn sich a) ein Wahlplakat im DIN-Format A0, b) ein mit Werbung bedruckter Doppeldeckerbus oder c) ein Riesenplakat von 624 Quadratmetern im Abstand von 30 Metern zu einem Brief- beziehungsweise Urnenwahllokal befindet?
4) Ist dem Bezirksamt bekannt geworden, dass unzählige Plakate in Steglitz-Zehlendorf mit rechtsradikalen Aufklebern der sogenannten „Identitären Bewegung“ beziehungsweise mit „Volksverräter“ und „Arbeiterverräter“ beklebt wurden? Wird das Bezirksamt auf diese rechtsradikale Propagandawelle reagieren?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. Oktober 2017
Gerald Bader
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