Drucksache - 0443/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das eingeschränkte Halteverbot vor der Kita in der Forststraße 40, 12163 Berlin, hinsichtlich seines Umfangs zu überprüfen und ggf. zu reduzieren.
Begründung:
Das eingeschränkte Halteverbot vor der Kita in der Forststraße 40 von montags bis freitags jeweils von 7 bis 9 und 15 bis 17 Uhr betrifft 10 Parkplätze (siehe Foto). Die Zeiten des Parkverbots führen dazu, dass der größte Teil der Anwohner die Parkplätze wochentags nicht nutzen kann. Die Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto bringen, benötigen aber keine zehn freigehaltenen Parkplätze, da zu den Zeiten des eingeschränkten Halteverbots auch Parkplätze in der Umgebung frei sind.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. Juli 2017
Für die Fraktion der CDU
Hippe Dr. Wein
Der Antrag wurde am 26.09.2017 in der 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Jugendhilfeausschuss erklärt sich für nicht zuständig.
Serowy Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 01.11.2017 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 10 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Ammer Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 14. Sitzung am 15.11.2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das eingeschränkte Halteverbot vor der Kita in der Forststraße 40, 12163 Berlin, hinsichtlich seines Umfangs zu überprüfen und ggf. zu reduzieren.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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