Drucksache - 0225/V (neu)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, einen Minikreisverkehr an der Kreuzung Martin-Buber- und Kirchstraße und Zebrastreifen und / oder Mittelinseln für eine sichere Zu-Fuß-Querung in den Einmündungen des Kreisverkehrs einzurichten.
Begründung:
Die bisherige Verkehrsführung ist relativ unübersichtlich, in der Hauptrelation wird schnell abgebogen und unter Umständen die Vorfahrt missachtet. Für zu Fuß Querende ist nicht leicht erkenntlich, welche Richtung ein Fahrzeug einschlagen wird, und abbiegende Fahrzeugführende können wegen unangemessener Geschwindigkeit querende Fußgänger gefährden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13. April 2017
Für die Fraktion GRÜNE Für die Linksfraktion
Steinhoff/Wojahn Manzke-Stoltenberg Bernhöft Bader
Der Antrag wurde am 18.05.2017 in der 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, einen Minikreisverkehr an der Kreuzung Martin-Buber- und Kirchstraße und Mittelinseln für eine sichere Zu-Fuß-Querung in den Einmündungen des Kreisverkehrs einzurichten.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 0 Enthaltungen angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung wurde am 05.07.2017 in der 5. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und wiederum wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob in die Investitionsplanung aufgenommen werden kann, an der Kreuzung Martin-Buber- und Kirchstraße eine sichere Querung für Fußgänger herzustellen.“
Begründung: Unverändert.
Außerdem wurde der Betreff geändert von „Einrichtung eines Minikreisverkehrs Martin-Buber- und Kirchstraße“ in „Verkehrssichere Kreuzung Martin-Buber-/Kirchstraße.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 11 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Stellv. Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 11. Sitzung am 19.07.2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob in die Investitionsplanung aufgenommen werden kann, an der Kreuzung Martin-Buber- und Kirchstraße eine sichere Querung für Fußgänger herzustellen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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