Drucksache - 0219/V
Die BVV möge beschließen:
1) Das Bezirksamt wird beauftragt, Mitarbeiter_innen, denen in den Küchen und Toiletten des Bezirksamtes kein sauberes Wasser zur Verfügung steht, mit Trinkwasser zu versorgen.
2) An allen Wasserhähnen in Gebäuden des Bezirksamtes, an denen die Trinkwasserverordnung nicht eingehalten wird (bitte ggf. aktuelle Wasserproben veranlassen), muss umgehend ein Warnhinweis angebracht werden, dass es sich nicht um Trinkwasser handelt.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13.04.2017
Für die Linksfraktion
Bader, Krause
Der Antrag wurde am 29.06.2017 in der 4. Sitzung des Gesundheitsausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
1) Das Bezirksamt wird beauftragt, die Mitarbeiter_innen, denen in den Küchen und an Handwaschbecken des Bezirksamtes kein sauberes Wasser zur Verfügung steht, mit Trinkwasser zu versorgen.
2) An von einer Fachfirma repräsentativ auszuwählenden Wasserhähnen in Gebäuden des Bezirksamtes sind Trinkwasserbeprobungen vorzunehmen. Die Ergebnisse sollen mit einer Bewertung des Gesundheitsamtes der BVV zur Kenntnis gegeben werden.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 10 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Ziffels Ausschussvorsitzender
Der Antrag in der geänderten Fassung des Gesundheitsausschuss wurde am 28.09.2017 in der 5. Sitzung des Ausschusses für Hochbau-, Gebäude- und IT-Verwaltung beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Perduss Aussschussvorsitzende |
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