Drucksache - 0218/V
Ich frage das Bezirksamt:
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.04.2017
Rainer Ziffels
Antwort des Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,
da diese Kleine Anfrage in der BVV am 26.04.2017 wegen des Zeitablaufs nicht erledigt werden konnte, beantworte ich sie hiermit schriftlich:
Die heute den Teltowkanal querende Knesebeckbrücke ist eine Behelfsbrücke mit einer Breite von 12,00 m, für die mittelfristig ein Ersatzneubau durch die Bundeswasserstraßenverwaltung geplant ist.
Das Brückenneubauwerk muss heutigen baulichen Standards genügen, d.h. eine Lastbeschränkung ist unzulässig. Durch die neuen, nach Fertigstellung der Knesebeckbrücke zu erwartenden Lkw-Verkehre, für die eine komfortable und schnelle Verbindung über Teltow in das Ortszentrum von Zehlendorf besteht, werden Teltow und Zehlendorf gleichermaßen belastet. Ob und wie nicht gewollten Lkw-Verkehren begegnet werden kann, ist zu gegebener Zeit zu prüfen, wenn von der Bundeswasserstraßenverwaltung das Einvernehmen mit den Ländern herzustellen ist.
Erkundigungen bei der Bundeswasserstraßenverwaltung ergaben Folgendes: Der Ersatzneubau orientiert sich an den Dimensionen des Originalbauwerks. Dieses hatte eine Breite von 16,00 m. Es ist jedoch eine schlichte Spannbetonbrücke geplant. Der Baubeginn ist derzeit für 2020 vorgesehen.
Von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz kam die mündliche Mitteilung, dass im Zuge der Neubaupläne für die Knesebeckbrücke die Möglichkeit gegeben sei, separate Radverkehrsanlagen auf der Brücke vorzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Schellenberg Bezirksstadträtin
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