Drucksache - 0132/V  

 
 
Betreff: Anmeldungen zur Investitionsplanung 2017 bis 2021
Status:öffentlichAktenzeichen:46/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.02.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
23.02.2017 
1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
27.02.2017 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
06.03.2017 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
15.03.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage vom 08.02.2017
Anlage
BE HHA vom 06.03.2017
Beschluss vom 15.03.2017

 

1.Gegenstand der Vorlage:Anmeldungen zur Investitionsplanung 2017 bis 2021

 

2.Berichterstatter:Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski

 

3.Beschlussentwurf:Die vom Bezirksamt vorgelegten Anmeldungen (Anlage) für die Investitionsplanung 2017 bis 2021 werden gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG beschlossen.

 

4.Begründung:

 

Nach Nr. 1.6 AV § 31 LHO haben die Bezirke der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) Anmeldungen zur Investitionsplanung einzureichen.

 

Die SenFin hat mit dem „Aufstellungsrundschreiben für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 - Teilbereich Bezirke - (1. AR 17/21 Bez.)“ vom 31.10.2016 die bezirklichen Teilsummen für Investitionen und den Einreichungstermin (06.03.2017) mitgeteilt sowie im Vorgriff auf das „Rundschreiben zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2018/2019 sowie die Finanz- und Investitionsplanung 2017-2021 (Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 - AR 18/19)“ vom 23.12.2016 das Anmeldeverfahren geregelt.

 

Nicht-Bauinvestitionen“

Die Anmeldungen enthalten systematisch neben der Position 211 - Baumaßnahmen - weitere Positionen investiver Ausgaben, die überwiegend aus der konsumtiven Zuweisung des Bezirks zu finanzieren sind und wegen dieser Finanzierungsabhängigkeit bei der Ansatzbildung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 endgültig festgelegt werden.

 

Baumaßnahmen - Position 211

Grundlage für die vorliegenden Anmeldungen bilden die für die bezirklichen Baumaßnahmen im Haushaltsplan 2016/2017 enthaltenen Ansätze sowie die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft 2015 und 2016.

 

Bei der Planung der Maßnahmen darf für die Planjahre 2018 und 2019 das von SenFin vorgegebene investive Zuweisungsvolumen, das aus einer gezielten Zuweisung für „große“ landesweit priorisierte Baumaßnahmen und aus einer Pauschalen Zuweisung für „kleine“ bezirkliche Baumaßnahmen zusammengesetzt ist, nur insoweit überschritten werden, als die übersteigenden Beträge durch Entnahme vorhandener Rücklagebestände der Pauschalen Zuweisung finanziert werden können.

 

Baumaßnahmen, bei denen gegenüber der Haushaltsplanung 2016/2017 bzw. Investitionsplanung 2015 bis 2019 Änderungen der Gesamtkosten bzw. der Ratenaufteilung erfolgt sind, sind mit Kennbuchstaben (KB) „Ä“ versehen. Neuanmeldungen sind mit KB „N“, wegfallende Bauvorhaben mit KB „W“ gekennzeichnet.

 

Gezielte Zuweisung

Eine gezielte Zuweisung hat der Bezirk erhalten für die Baumaßnahmen

 

- Umbau und Erweiterung für die Kopernikus-Oberschule (Kapitel 3702, Titel 70100)

Bei der der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) zur Durchführung übertragenen Maßnahme ist der vom Bezirk gewünschte Neubau einer 2-Feld-Sporthalle inzwischen in den Gesamtkosten berücksichtigt (zunächst i.H.v. 4,5 Mio. €). Der Bezirk muss sich an der Finanzierung der Sporthalle durch Reduzierung der Pauschalen Zuweisung um jeweils 625 T€ in 2018 und 2019 beteiligen.

 

- Sanierung des Fichtenberg-Gymnasiums (Kapitel 3704, Titel 70227)

Die der SenStadtWohn zur Durchführung übertragene Maßnahme folgt der Sanierung des Aula-Flügels, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA) - Kapitel 9810, Titel 70027 - als 1. Bauabschnitt durchgeführt wird, und umfasst die Gesamtsanierung der Schule einschließlich der Errichtung eines Modularen Erweiterungsbaus (MEB) als Ersatz für die abzureißenden Mobilen Unterrichtsräume (MUR). Die Baumaßnahme soll mit der Errichtung der MEB bereits 2017 haushaltswirtschaftlich begonnen werden, um vorab die benötigten Raumkapazitäten für die Unterbringung der Schüler während der Sanierung zu schaffen.

 

- Umbau des Straßenzuges Hildburghauser Straße (Kapitel 3800, Titel 72505)

Die zugewiesenen Raten von 500 T€hrlich sind zur Gewährleistung einer zügigen und wirtschaftlichen Baudurchführung angepasst worden.

 

Zur Finanzierung über gezielte Senatszuweisung sollen neu angemeldet werden

 

- Erneuerung des Verwaltungsstandortes Rathaus Zehlendorf, Kirchstraße 1/3

(Kapitel 3306, Titel 70100)

Aufgrund massiver altersbedingter Schäden und Mängel am Rathaus Zehlendorf ist eine Erneuerung des Gebäudekomplexes dringend erforderlich. Zunächst soll in einer Machbarkeitsstudie der Sanierungsbedarf ermittelt werden. Dabei soll neben der Sanierung des denkmalgeschützten Rathausaltbaus für die übrigen Gebäudeteile durch Variantenprüfung die Sanierung einem Abriss und Neubau gegenübergestellt und hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit untersucht werden. Die für die Anmeldung zugrundegelegten Gesamtkosten sind nach den Ergebnissen der Planung der abgebrochenen energetischen Sanierungsmaßnahme (SARAZENU) geschätzt worden. Obwohl die für eine Haushaltsveranschlagung notwendige Konkretisierung erst im Ergebnis der Machbarkeitsstudie vorgenommen werden kann, soll vor dem Hintergrund des dringenden Handlungsbedarfs möglichst frühzeitig durch Berücksichtigung im Investitionsprogramm 2017 bis 2021 die Finanzierung gesichert werden.

 

- Sanierung des Beethoven-Gymnasiums (Kapitel 3704, Titel 70200)

Die Maßnahme folgt der Sanierung des 70er-Jahre-Flügels, die als 1. Bauabschnitt aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA) - Kapitel 9810, Titel 70028 - durchgeführt wird und umfasst die Fenster-, Elektro-, Kellerdecken-, Schadstoff- und Brandschutzsanierung der drei weiteren Flügel der Schule einschließlich der Turnhalle.

 

- Neubau der Klingsorstraße (Kapitel 3800, Titel 72506)

Die Grundinstandsetzung von Fahrbahn und Unterbau ist dringend erforderlich.

 

Die Festlegung einer bezirklichen Dringlichkeitsfolge für die Einordnung in eine gesamtstädtische Priorisierungsfolge ist entbehrlich. Nur die zwei Schulbaumaßnahmen konkurrieren miteinander. Die Reihenfolge ergibt sich aber bereits aus dem Umsetzungsstand der als 1. Sanierungsabschnitt vorlaufenden SIWA-Maßnahmen. Die Sanierung der Fichtenberg-Oberschule hat bereits begonnen, die Sanierung des Beethoven-Gymnasiums befindet sich noch in der Planung und muss anschließend zunächst vom Hauptausschuss freigegeben werden.

 

- Neubau einer Grundschule mit 2-Feld-Sporthalle und Sportplatz; Lichterfelde Süd

(Kapitel 2712, Titel 70560)

Als Infrastrukturmaßnahme im Zusammenhang mit der geplanten Wohnbebauung ist die Errichtung einer 2,5zügigen Grundschule mit Sporthalle und Sportplatz vorzusehen. Die Ver-anschlagung ist gem. dem 1. AR 17/21 Bez. im Senatshaushalt bei Kapitel 2712, Titel 70560 vorzunehmen. Weitere Details des Anmelde- und Veranschlagungsverfahrens sind noch nicht geregelt. Vor diesem Hintergrund wird die Maßnahme vorsorglich nachrichtlich in die bezirklichen Anmeldungen aufgenommen.

 

Pauschale Zuweisung

Die Zuweisung umfasst für die planungsrelevanten Jahre 2018 bis 2021 Mittel i.H.v. 6.622 T€ pro Jahr - für 2018 und 2019 vermindert um die Finanzierungsbeteiligung an der Sporthalle Kopernikus-Schule von 625 T auf 5.997 T€ - und damit insgesamt 25.238 T€. Zusätzlich stehen aus nicht verausgabten früheren Veranschlagungen zur Finanzierung des verzögerten Bauvorhabens „Sporthalle Grundschule am Karpfenteich“ (Kapitel 3701, Titel 71540) maßnahmenkonkret nachgewiesene Rücklagemittel i.H.v. rd. 3.724 T€ zur Verfügung, die zur Finanzierung der Fortsetzungsraten bei diesem Bauvorhaben verwendet werden. Insoweit ergibt sich insgesamt ein Finanzierungsrahmen (einschl. der Rücklagemittel) i.H.v. rd. 28.962 T€r den Planungszeitraum von 2018 bis 2021. Die vorliegenden Anmeldungen sehen Bauraten für die Maßnahmen der Pauschalen Zuweisung i.H.v. 28.717 T€ vor. Die noch nicht maßnahmengebundenen Finanzierungsmittel i.H.v. insgesamt 245 T€ verteilen sich wie folgt auf die Planungsjahre: 61 T€ in 2018, 18 T€ in 2019, 42 T€ in 2020 und 124 T€ in 2021. Die Mittel dienen im Sinne einer Haushaltsvorsorge dem Ausgleich von Mehrkosten, die sich im Rahmen der weiteren planerischen Konkretisierung von Maßnahmen bzw. im Rahmen der Bauausführung ergeben können.

 

Verschiebungen

Die Sanierung der Gottfried-Benn-Bibliothek (Kapitel 3640, Titel 71535) muss zur Einhaltung des Finanzierungsrahmens erneut verschoben werden. Als separate Maßnahme soll der Neubau einer zweiten Garage (Kapitel 3640, Titel 71500) vorgezogen bereits in 2018 realisiert werden, um die sichere Unterbringung der beiden Bücherbusse (davon ein Neufahrzeug) der Fahrbibliothek zu gewährleisten.

 

Der Abriss und Neubau der Gymnastikhalle Mühlenstraße (Kapitel 3715, Titel 71533) muss zur Einhaltung des Finanzierungsrahmens erneut verschoben werden. Es ist beabsichtigt zu prüfen, ob durch Teilsanierung Betriebsfähigkeit hergestellt werden kann.

 

Im übrigen sind in geringem Umfang bauplanungs- bzw. finanzierungsbedingt Verschiebungen sowie Gesamtkosten- und Ratenanpassungen vorgenommen worden.

 

Wegfall

Die Spielplatzmaßnahme Hofbauerpfad (Kapitel 3810, Titel 71605) konnte 2016 im Rahmen des senatsfinanzierten Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms für rd. 188 T€ realisiert werden und kann daher als Investitionsmaßnahme entfallen.

 

Der Neubau einer Sporthalle für die Grundschule am Stadtpark Steglitz (Kapitel 3701, Titel 71542) ist zum Senatsprogramm „Beschleunigung des Neubaus von Schulsporthallen“ angemeldet. Dabei ist zur Beschleunigung und Kostenreduzierung vorgesehen, Sporthallenbauvorhaben der Bezirke in einer Maßnahme zu konzentrieren und auf der Grundlage standardisierter Entwürfe zusammengefasst von der SenStadtWohn planen und ausführen zu lassen. Von der SenStadtWohn ist nach der Festlegung des für den Typenbau zugrundezulegenden Bedarfs mit der Auslobung eines Wettbewerbs die planerische Vorbereitung vorangetrieben worden. Bis zum Ende des Haushaltsjahres 2017 sollen BPU vorliegen. Die Veranschlagung wird nicht mehr beim Bezirk, sondern bei Kapitel 2712 vorgenommen. Der Bezirk muss die Maßnahme dennoch durch nachträglichen Zuweisungsabzug finanzieren. Zur Sicherstellung der Finanzierung sind auf der Grundlage von aktuell i.H.v. 5.000 T€ geschätzten Gesamtkosten bei Kapitel 4500, Titel 71901 in den Jahren 2018 bis 2020 insgesamt 3.300 T€ (Ansatz 2017 = 1.700 T€) bereitgestellt worden.

 

Neuanmeldungen

An der Giesensdorfer Grundschule sollen die in sehr schlechtem Zustand befindlichen Mobilen Unterrichtsräume (MUR), Bj. 1971, durch einen Erweiterungsbau als Anbau an das 2008 errichtete Hortgebäude ersetzt werden. Das Bauvorhaben (Kapitel 3701, Titel 71501) mit geschätzten Gesamtkosten i.H.v. 1.903 T€ ist mit einem Baubeginn in 2019 für eine Veranschlagung im Doppelhaushalt 2018/2019 vorgesehen.

 

Auf der Ernst-Reuter-Sportanlage soll ein Umkleide- und Sanitärtrakt als Ersatzbau für ein marodes sanierungsbedürftiges Umkleidegebäude neu errichtet werden. Das Bauvorhaben (Kapitel 3715, Titel 71500) mit geschätzten Gesamtkosten i.H.v. 2.630 T€ ist für einen Beginn in 2021 vorgesehen.

 

Der Neubau (Grundinstandsetzung) der stark schadhaften und nicht wirtschaftlich reparierbaren Bismarckstraße in Wannsee (Kapitel 3800, Titel 73832) ist mit geschätzten Gesamtkosten i.H.v. 3.000 T€r einen Beginn in 2020 vorgesehen.

 

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Die Vorlage wurde am 06.03.2017 in der 3. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung abschließend beraten und mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung mit folgenden Änderungen angenommen:

 

1. Änderungen Titelkennzahl (Vorgabe Senatsverwaltung für Finanzen)

 

Baumaßnahme (Kurzbezeichnung)

Kapitel

Titel bisher

Titel neu

Erweiterung Giesensdorfer GS

3701

71501

71401

Sporthalle GS am Karpfenteich

3701

71540

71440

Sporthalle Arndt-Gymnasium

3704

71538

71338

 

2. Anpassung Gesamtkosten (GK) und Ratenbeträge (T€) zur Aktualisierung (Bezirksamt)

 

Baumaßnahme (Kurzbezeichnung)

Kapitel

Titel

GK

2021

ab 2022

Sanierung Rathaus Zehlendorf (alt)

3306

70100

20.000

2.000

18.000

Sanierung Rathaus Zehlendorf (neu)

3306

70100

24.750

2.000

22.750

Erweiterung Giesensdorfer GS (alt)

3701

71401

1.903

503

0

Erweiterung Giesensdorfer GS (neu)

3701

71401

2.303

903

0

Sanierung Gottfried-Benn-Bibl. (alt)

3640

71535

2.715

300

2.415

Sanierung Gottfried-Benn-Bibl. (neu)

3640

71535

2.715

100

2.615

Umkleide Ernst-Reuter-Sportfeld (alt)

3715

71500

2.630

300

2.330

Umkleide Ernst-Reuter-Sportfeld (neu)

3704

71538

2.630

100

2.530

 

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 7. Sitzung am 15.03.2017 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die vom Bezirksamt vorgelegten Anmeldungenr die Investitionsplanung 2017 bis 2021 werden gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

1. Änderungen Titelkennzahl (Vorgabe Senatsverwaltung für Finanzen)

 

Baumaßnahme (Kurzbezeichnung)

Kapitel

Titel bisher

Titel neu

Erweiterung Giesensdorfer GS

3701

71501

71401

Sporthalle GS am Karpfenteich

3701

71540

71440

Sporthalle Arndt-Gymnasium

3704

71538

71338

 

2. Anpassung Gesamtkosten (GK) und Ratenbeträge (T€) zur Aktualisierung (Bezirksamt)

 

Baumaßnahme (Kurzbezeichnung)

Kapitel

Titel

GK

2021

ab 2022

Sanierung Rathaus Zehlendorf (alt)

3306

70100

20.000

2.000

18.000

Sanierung Rathaus Zehlendorf (neu)

3306

70100

24.750

2.000

22.750

Erweiterung Giesensdorfer GS (alt)

3701

71401

1.903

503

0

Erweiterung Giesensdorfer GS (neu)

3701

71401

2.303

903

0

Sanierung Gottfried-Benn-Bibl. (alt)

3640

71535

2.715

300

2.415

Sanierung Gottfried-Benn-Bibl. (neu)

3640

71535

2.715

100

2.615

Umkleide Ernst-Reuter-Sportfeld (alt)

3715

71500

2.630

300

2.330

Umkleide Ernst-Reuter-Sportfeld (neu)

3704

71538

2.630

100

2.530

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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