Drucksache - 0031/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan X - B2d (Westlich Breisgauer Straße)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorl. z.K. und Empfehlung v. Ausschüssen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Kenntnisnahme
07.03.2017 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
15.03.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.11.2016
Lageplan
Kenntnisnahme StaplWi vom 07.03.2017

  1.    Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan X - B2d
(Westlich Breisgauer Straße)l

  1.    Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Frank Mückisch

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von Nachstehendem Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 05.09.2016 beschlossen,

den Geltungsbereich des Bebauungsplans X - B2d r das Gelände zwischen Altvaterstraße, Reifträgerweg, Matterhornstraße, Kaiserstuhlstraße, Altvaterstraße, Breisgauer Straße, Dubrowstraße, Kaiserstuhlstraße, Schopenhauerstraße und Krottnaurerstraße sowie für die Grundstücke Schopenhauerstraße 43/65 und Beskidenstraße 6/16E und für Abschnitte der Altvaterstraße und der Schopenhauerstraße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Nikolassee um die Grundstücke Beskidenstraße 10/16E zu reduzieren.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst zukünftig das Gelände zwischen Altvaterstraße, Reifträgerweg, Matterhornstraße, Kaiserstuhlstraße, Altvaterstraße, Breisgauer Straße, Dubrowstraße, Kaiserstuhlstraße, Schopenhauerstraße, Krottnauerstraße und die Grundstücke Schopenhauerstraße 43/65 und Beskidenstraße 6/8 sowie für einen Abschnitt der Altvaterstraße zwischen Krottnauerstraße und Reiffrägerweg und einen Abschnitt der Schopenhauerstraße entlang des Grundstücks Wasgenstraße 12 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Nikolassee.

Das Bebauungsplanverfahren soll sich zukünftig auf den Bereich mit den erhaltenswerten Strukturen konzentrieren. Die o.g. Grundstücke werden nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens sein. Die Grundstücke wurden neu parzelliert und 2010 bebaut. Die Grundzüge der Planung sind hier gesichert. Ein Planerfordernis ist somit für diesen Bereich nicht gegeben. Um zügig planungsrechtliche Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Sicherung des erhaltenswerten Stadt- und Landschaftsbildes zu schaffen, wird das Bebauungsplanverfahren X - B2d nun mit reduziertem Geltungsbereich unter dem o.g. neuen Titel weitergeführt.

 

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Frank Mückisch
Bezirksstadtrat

 

 

Die Vorlage wurde am 07.03.2017 in der 2. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und zur Kenntnis genommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 
 

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