Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 05.09.2016 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans X - B2d für das Gelände zwischen Altvaterstraße, Reifträgerweg, Matterhornstraße, Kaiserstuhlstraße, Altvaterstraße, Breisgauer Straße, Dubrowstraße, Kaiserstuhlstraße, Schopenhauerstraße und Krottnaurerstraße sowie für die Grundstücke Schopenhauerstraße 43/65 und Beskidenstraße 6/16E und für Abschnitte der Altvaterstraße und der Schopenhauerstraße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Nikolassee um die Grundstücke Beskidenstraße 10/16E zu reduzieren. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst zukünftig das Gelände zwischen Altvaterstraße, Reifträgerweg, Matterhornstraße, Kaiserstuhlstraße, Altvaterstraße, Breisgauer Straße, Dubrowstraße, Kaiserstuhlstraße, Schopenhauerstraße, Krottnauerstraße und die Grundstücke Schopenhauerstraße 43/65 und Beskidenstraße 6/8 sowie für einen Abschnitt der Altvaterstraße zwischen Krottnauerstraße und Reiffrägerweg und einen Abschnitt der Schopenhauerstraße entlang des Grundstücks Wasgenstraße 12 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Nikolassee. Das Bebauungsplanverfahren soll sich zukünftig auf den Bereich mit den erhaltenswerten Strukturen konzentrieren. Die o.g. Grundstücke werden nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens sein. Die Grundstücke wurden neu parzelliert und 2010 bebaut. Die Grundzüge der Planung sind hier gesichert. Ein Planerfordernis ist somit für diesen Bereich nicht gegeben. Um zügig planungsrechtliche Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Sicherung des erhaltenswerten Stadt- und Landschaftsbildes zu schaffen, wird das Bebauungsplanverfahren X - B2d nun mit reduziertem Geltungsbereich unter dem o.g. neuen Titel weitergeführt. |