Drucksache - 0012/V
1. Gegenstand der Vorlage:Besetzung eines Aufgabengebietes der / des Bezirksbehindertenbeauftragten - Entgeltgruppe 11 TV-L -
2. Berichterstatter:Bezirksbürgermeister Kopp
3. Beschlussentwurf:Die Bezirksverordnetenversammlung wählt Frau Eileen Moritz für die Dauer von 5 Jahren zur Bezirksbehindertenbeauftragten.
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gemäß § 7 Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) auf Vorschlag des Bezirksamtes einen Bezirksbehindertenbeauftragten oder eine Bezirksbehindertenbeauftragte für die Dauer von 5 Jahren. Der/die Bezirksbehindertenbeauftragte nimmt in engerem Zusammenwirken mit den örtlichen Organisationen der Behindertenselbsthilfe insbesondere folgende Aufgaben wahr:
1.Er/ sie gibt Anregungen und unterbreitet Vorschläge zu Entwürfen von Anordnungen und Maßnahmen des Bezirks, soweit diese Auswirkungen auf die Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen haben.
2.Er/ sie wacht darüber, dass bei allen Projekten, die der Bezirk plant oder realisiert, die Belange behinderter Menschen berücksichtigt werden.
Der/ die Bezirksbehindertenbeauftragte ist Ansprechpartner/ in für Vereine, Initiativen und sonstigen Organisationen, die sich mit Fragen im Zusammenhang mit der Lebenssituation behinderter Menschen befassen, sowie für Einzelpersonen bei auftretenden Problemen.
Die Stelle des/r Bezirksbehindertenbeauftragten wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 14 vom 08.04.2016, im Ausschreibungsportal der Bundesagentur für Arbeit und im Mitteilungsblatt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin vom 13.04.2016 ausgeschrieben. Es sind insgesamt 22 Bewerbungen eingegangen. Im Ergebnis einer Vorauswahl auf Grundlage der nachgewiesenen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen wurden 10 Bewerberinnen und Bewerber zu strukturierten Auswahlinterviews eingeladen.
Das Bezirksamt hat im Ergebnis dessen am 30.08.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung vorzuschlagen, das Aufgabengebiet einer / eines Bezirksbehindertenbeauftragten gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG) zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für die Dauer von 5 Jahren mit der Tarifbeschäftigten Frau Eileen Moritz zu besetzen.
Die Bewerbungsunterlagen sowie der Auswahlvermerk der Abteilung Personal, Finanzen und Wirtschaftsförderung nebst Anlagen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen lediglich beim Bezirksverordnetenvorsteher einzusehen.
Die BVV wird gebeten, dem Vorschlag des Bezirksamtes zu folgen und die Vorlage zu beschließen.
Norbert Kopp Bezirksbürgermeister
Die BVV hat in ihrer 1. Sitzung am 27.10.2016 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt Frau Eileen Moritz für die Dauer von 5 Jahren zur Bezirksbehindertenbeauftragten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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